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   BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01   

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https://dejure.org/2004,6532
BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01 (https://dejure.org/2004,6532)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2004 - 2 BvR 331/01 (https://dejure.org/2004,6532)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2004 - 2 BvR 331/01 (https://dejure.org/2004,6532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Ernennung zur Beamten wegen einer früheren Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR; Anforderungen an die Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich seiner früheren Tätigkeit für das MfS; Zumutbarkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Das im öffentlichen Dienst mögliche Maß an Freiheit der Berufswahl für den Einzelnen wird durch den grundsätzlich gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern bei gleicher Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 371 ; 39, 334 ).

    Art. 33 Abs. 2 GG knüpft die Einstellung von Bewerbern um ein öffentliches Amt an besondere Anforderungen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung), ohne einen Anspruch auf Übernahme in den öffentlichen Dienst zu begründen (vgl. BVerfGE 39, 334 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    So unterbleiben etwa nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) Mitteilungen über den Inhalt von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit grundsätzlich, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden sind, dass nach dem 31. Dezember 1975 eine inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorgelegen hat (vgl. BVerfGE 96, 171 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach der Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen sind, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Auskunftspflichten, die darauf gerichtet sind, berühren daher das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vgl. BVerfGE 56, 37 ).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 1 BvR 264/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 und aus GG Art 2

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Es lege hierbei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 (NZA 1998, S. 588) "völlig starr" aus.
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Den Betroffenen ist daher in der Regel die Beantwortung dieser Fragen zuzumuten (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. November 2001 - 2 BvR 1098/00 -).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Das im öffentlichen Dienst mögliche Maß an Freiheit der Berufswahl für den Einzelnen wird durch den grundsätzlich gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern bei gleicher Eignung (Art. 33 Abs. 2 GG) gewährleistet (vgl. BVerfGE 17, 371 ; 39, 334 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1319/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer auf Eigenbedarf

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    bb) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 85, 219 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Vom Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG wird auch der Entzug eines öffentlichen Amts erfasst (vgl. BVerfGE 96, 189 ; Jarass in: ders./Pieroth, GG, 6. Aufl., 2002, Art. 33 Rn. 10).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    bb) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verleiht jedem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 85, 219 ).
  • BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach der Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen sind, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171 ).
  • BVerfG, 27.05.2013 - 2 BvR 462/13

    Anforderungen des Art 33 Abs 2 GG an Auswahlentscheidung bei Besetzung von

    Art. 33 Abs. 2 GG knüpft die Einstellung von Bewerbern um ein öffentliches Amt damit an besondere Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2004 - 2 BvR 331/01 -, juris Rn. 16).
  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

    Eine Offenbarungspflicht besteht nur dann, wenn es dem Betroffenen im Hinblick auf den Zeitraum seit der Beendigung der Tätigkeit und den weiteren Umständen des Falles, insbesondere seinem Alter zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, zuzumuten war, die Frage nach einer Tätigkeit für das MfS in vollem Umfang wahrheitsgemäß zu beantworten (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 24.09.2004 - 2 BvR 331/01 -).

    dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Beschluss vom 24.09.2004 (Az.: 2 BvR 331/01, LKV 2005, 115 ff.) festgehalten und ausgeführt, Fragen des öffentlichen Arbeitgebers nach einer früheren Tätigkeit des Arbeitnehmers für das MfS seien grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich.

    In der oben genannten Entscheidung vom 24.09.2004 (a.a.O.) führte es dazu weiter aus:.

  • VG Neustadt, 17.11.2008 - 3 K 666/08

    Rückforderung des kindbezogenen Familienzuschlags erst ab Kenntnis von fehlender

    Dieses verleiht jedem die Befugnis, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Sachverhalte offenbaren will (BVerfG-K, Beschluss vom 24. September 2004 - 2 BvR 331/01 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt in einem Beschluss vom 24.09.2004 (Az.: 2 BvR 331/01, LKV 2005, 115 f.) u. a. ausgeführt:.
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