Rechtsprechung
BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; § 21 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 StVG; § 3 Abs. 1 StVG; § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO; § 43 BerlVwVfG; § 90 Abs. 2 BVerfGG
Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (sofort vollziehbare Verfügung von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland keinen Gebrauch zu machen); möglicherweise gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakt ("effet utile"; fehlende Nichtigkeit); Willkürverbot; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis nach sofort vollziehbarer Aberkennung der Befugnis, eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis im Inland zu nutzen - keine Verletzung des Willkürverbots
- IWW
- Wolters Kluwer
Pflicht der deutschen Hoheitsträger zur Anerkennung einer polnischen Fahrerlaubnis; Verhängung einer Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 3
- RA Kotz
Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- IWW (Kurzinformation)
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Untersagung des Gebrauchs einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 15.01.2007 - 342 Ds 70/06
- LG Berlin, 23.04.2007 - 3014 PLs 11624/06
- KG, 04.12.2007 - 1 Ss 258/07
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
b) Außerdem lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung noch erkennen, dass der Beschwerdeführer - wie es der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) - über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).Mehr als der Hinweis darauf, dass dies erforderlich sei, kann von dem Beschwerdeführer im Revisionsverfahren nicht verlangt werden, denn grundsätzlich genügen ein Sachvortrag und gegebenenfalls die Angabe von Beweismitteln den prozessrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten, während die rechtliche Würdigung und die Anwendung des geltenden Rechts auf den Sachverhalt Sache des Richters sind (vgl. BVerfGE 112, 50 ).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
b) Außerdem lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung noch erkennen, dass der Beschwerdeführer - wie es der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) - über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
Der Sache nach hält er die Verurteilungen für mit europäischem Recht - namentlich der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Kapper (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 -C-476/01 -) - unvereinbar. - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
b) Außerdem lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung noch erkennen, dass der Beschwerdeführer - wie es der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) - über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
b) Außerdem lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung noch erkennen, dass der Beschwerdeführer - wie es der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) - über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 42/08
b) Außerdem lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde trotz Nichtvorlage der Revisionsrechtfertigung noch erkennen, dass der Beschwerdeführer - wie es der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) - über die formelle Erschöpfung des Rechtswegs hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).