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   BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01   

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https://dejure.org/2002,7720
BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 2 BvR 452/01 (https://dejure.org/2002,7720)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Zulässigkeit - Rechtswegerschöpfung - Ablaufhemmung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 5; ; AO 1977 § 171 Abs. 3 a.F.; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 126 Abs. 5; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Erschöpfung des Rechtswegs bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 12/00

    … -Rückstellung

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Dezember 2000 - VIII R 12/00 -.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 1 BvR 256/97

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2002 - 2 BvR 452/01
    Entscheidend ist vielmehr, ob ein Beschwerdeführer im Ergebnis mit seinem Begehren noch Erfolg haben kann (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 78, 58 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 2000 - 1 BvR 256/97 -, NJW 2000, S. 3198).
  • FG Düsseldorf, 01.07.2003 - 6 K 1225/01

    Ausbuchung einer Rückstellung gegen Gutschrift auf

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofs blieb erfolglos (2 BvR 452/01 vom 13.06.2002).
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