Rechtsprechung
BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der strafprozessualen Beschlagnahme eines privaten Tagebuchs; Grundrechtlicher Schutz von privaten Tagebüchern; Verfassungsmäßige Anforderungen an die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung einfachen Rechts
- Judicialis
- recht21.com
§ 94 StPO; Art. 1 GG; Art. 2 GG
Beschlagnahme von Tagebüchern
- recht21.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; StPO § 94
Verfassungsmäßigkeit der Beschlagnahme und Verwertung von Tagebüchern im Strafprozess - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.1.2008)
Tagebücher gehören nicht zum Kern der Intimsphäre // Verfassungsgericht bestätigt Beschlagnahme im Strafprozess
Verfahrensgang
- LG Kassel, 27.11.2006 - 4820 Js 33856/04
- OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 3 Ws 141/07
- OLG Frankfurt, 14.02.2007 - 3 Ws 141/07
- BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Bei der diesbezüglichen Durchsicht ist größtmögliche Zurückhaltung zu wahren (vgl. BVerfGE 80, 367 ).Hierbei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ).
Die Taten, wegen derer der Beschwerdeführer angeklagt war, stellten - gemessen an der angedrohten Höchststrafe - zwar keine außerordentlich schwer wiegende strafbare Handlung dar (vgl. BVerfGE 80, 367 ).
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung ist unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 54, 143 ; stRspr). - BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Ein letzter unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung ist unter dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 54, 143 ; stRspr). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Die Subsumtionsvorgänge innerhalb des einfachen Rechts sind so lange der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen, wie nicht Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Hierbei hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ).
- VG Berlin, 25.09.2012 - 1 K 225.11
Verfassungsschutz: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation
Denn zum einen gelten im Bereich des hier einschlägigen Gefahrenabwehrrechts auch bei möglicherweise rechtswidriger Beweiserhebung nicht dieselben strengen Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Strafrechts (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 21.06.2010 - 10 S 4/10, NJOZ 2010, 2143, 2145), zum anderen besteht aber selbst im Strafverfahren kein absoluter Schutz von Tagebuchaufzeichnungen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss v. 17.11.2007 - 2 BvR 518/07, BeckRS 2007, 28275; VerfGH Berlin, Beschluss v. 21.04.2009 - VerfGH 170/08, BeckRS 2009, 33664).