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ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 362 Abs. 1, § 611a Abs. 2, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ZPO § 279 Abs. 3, § 285 Abs. 1
Unbegründeter Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt - rewis.io
Arbeitslosengeld, Arbeit, Mehrarbeit, Abrechnung, Streitwertfestsetzung, Arbeitszeitkonto, Klage, Zahlung, Widerklage, Anlage, Berufung, Minusstunden, Auszahlungsbetrag, Rechtsweg
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20
- LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 4 Sa 423/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99
Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos
Auszug aus ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20
Damit ist die Beklagte grundsätzlich berechtigt, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwaige Minusstunden zu verrechnen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99). - BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89
Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der …
Auszug aus ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20
Die Nachreichung einer schriftlichen Beweiswürdigung kann grundsätzlich nicht beansprucht werden (BGH Urteil vom 24.10.1990 - XII ZR 101/89).
- LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 4 Sa 423/20
Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergleich - Freistellung - Anrechnung auf …
Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, vom 13.10.2020, Az. 2 Ca 200/20, wird auf Kosten der Beklagten und Widerklägerin zurückgewiesen.Auf die Berufung der Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 13.10.2020 (Az. 2 Ca 200/20) im Umfang der Beschwer abgeändert.