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   ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20   

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https://dejure.org/2020,74071
ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20 (https://dejure.org/2020,74071)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 13.10.2020 - 2 Ca 200/20 (https://dejure.org/2020,74071)
ArbG Würzburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 2 Ca 200/20 (https://dejure.org/2020,74071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 362 Abs. 1, § 611a Abs. 2, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ZPO § 279 Abs. 3, § 285 Abs. 1
    Unbegründeter Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld, Arbeit, Mehrarbeit, Abrechnung, Streitwertfestsetzung, Arbeitszeitkonto, Klage, Zahlung, Widerklage, Anlage, Berufung, Minusstunden, Auszahlungsbetrag, Rechtsweg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20
    Damit ist die Beklagte grundsätzlich berechtigt, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses etwaige Minusstunden zu verrechnen (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 13.12.2000 - 5 AZR 334/99).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus ArbG Würzburg, 13.10.2020 - 2 Ca 200/20
    Die Nachreichung einer schriftlichen Beweiswürdigung kann grundsätzlich nicht beansprucht werden (BGH Urteil vom 24.10.1990 - XII ZR 101/89).
  • LAG Nürnberg, 19.05.2021 - 4 Sa 423/20

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Vergleich - Freistellung - Anrechnung auf

    Die Berufung der Beklagten und Widerklägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, vom 13.10.2020, Az. 2 Ca 200/20, wird auf Kosten der Beklagten und Widerklägerin zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Berufungsklägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 13.10.2020 (Az. 2 Ca 200/20) im Umfang der Beschwer abgeändert.

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