Weitere Entscheidung unten: ArbG Celle, 06.01.2016

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   ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15   

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ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,2015)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,2015)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,2015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen - schwerbehinderte Bewerber

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch - Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen - schwerbehinderter Bewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigungsbegehren eines Bewerbers aufgrund einer behaupteten Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren; Berücksichtigung von Besonderheiten bei der Frage der objektiven Eignung i.R. der Besetzung von Stellen öffentlicher Arbeitgeber; ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wiederholte Bewerbung - und die unterbliebene Einladung zum Vorstellungsgespräch

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch bei wiederholten Bewerbungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch ist bei wiederholter Bewerbung kein Indiz für eine Benachteiligung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Ein einzelnes Vorstellungsgespräch reicht

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 13/14

    Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers - "abschreckende" Einladung zu

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15
    Für die Dauer des Auswahlverfahrens bleibt der Arbeitgeber an das in der veröffentlichten Stellenausschreibung bekannt gegebene Anforderungsprofil gebunden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14; BAG, Urteil vom 24.01.2013 - a.a.O.).

    Die grundsätzliche Eignung des Klägers aus Sicht des beklagten Landkreises zeigt sich bereits darin, dass der beklagte Landkreis den Kläger auf eine identische Stellenausschreibung mit einem identischen Anforderungsprofil am 10.06.2015 zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14, Rn. 56).

    Auf schuldhaftes Handeln oder eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14 - zitiert nach juris).

    Unterlässt er die Einladung, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache im Sinne des § 22 AGG (BAG, Urteil vom 24.01.2013 - a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - a.a.O.).

    Der schwerbehinderte Bewerber sollte den öffentlichen Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch von seiner Eignung überzeugen können (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14).

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12

    AGG - Diskriminierung eines Bewerbers - schwerbehinderter Mensch - öffentlicher

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15
    aa) Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Kläger objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, den vergleichbar (nicht: gleich) ist die Auswahlsituation für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektiven Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen (BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 188/12 - Rn. 26 - zitiert nach juris).

    Art. 33 Abs. 2 GG dient zum Einen dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stelle des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität gewährleistet werden soll, zum Anderen trägt er dem berechtigten Interesse des Bewerbers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung (BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 188/12).

    Für die Dauer des Auswahlverfahrens bleibt der Arbeitgeber an das in der veröffentlichten Stellenausschreibung bekannt gegebene Anforderungsprofil gebunden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14; BAG, Urteil vom 24.01.2013 - a.a.O.).

    Unterlässt er die Einladung, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache im Sinne des § 22 AGG (BAG, Urteil vom 24.01.2013 - a.a.O.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - a.a.O.).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 759/13

    Bewerbung - Schwerbehinderteneigenschaft - Form der Mitteilung - Kenntnis des

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15
    a) Aufgrund seiner Gleichstellung als Schwerbehinderter gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX auffällt der Kläger unter den Behindertenbegriff gemäß § 1 AGG (BAG, Urteil vom 18.09.2014 - 8 AZR 759/13 - Rn. 36 - zitiert nach juris).
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15
    Auf schuldhaftes Handeln oder eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG, Urteil vom 26.06.2014 - 8 AZR 547/13 - zitiert nach juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2014 - 1 Sa 13/14 - zitiert nach juris).
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ca 425/15
    Die Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG beginnt im Falle einer Bewerbung grundsätzlich mit dem Zugang der Ablehnung, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt, in dem der Bewerber von seiner Benachteiligung Kenntnis erlangt hat (BAG 15.03.2012 - 8 AZR 37/11 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Haben sich schwerbehinderte Beschäftigte auf mehrere Stellen mit identischem Anforderungsprofil beworben, ist eine Einladung zu einem Auswahlgespräch für jede der Stellen nur entbehrlich, wenn die Auswahl aufgrund eines identischen Auswahlverfahrens erfolgt, die Auswahlkommissionen personenidentisch sind und zwischen den Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen (im Anschluss an ArbG Karlsruhe vom 26.01.2016 - 2 Ca 425/15 -).

    Bewirbt sich ein schwerbehinderter Mensch auf mehrere Stelle mit identischem Anforderungsprofil, ist eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für jede der Stellen entbehrlich, wenn die Auswahl aufgrund eines identischen Auswahlverfahrens erfolgt, die Auswahlkommissionen personenidentisch sind und zwischen den jeweiligen Auswahlentscheidungen nur wenige Wochen liegen ( ArbG Karlsruhe 26. Januar 2016 - 2 Ca 425/15 - unter I. 4. c bb der Gründe, NZW-RR 2016, 294 ).

  • LG München I, 24.05.2023 - 11 O 14491/22

    Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen Schwerbehinderung -

    Auf schuldhaftes Handeln oder eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG, NJOZ 2015, 1065 = NZA 2015, 896; LAG Baden-Württemberg, NZA-RR 2015, 163; ArbG Karlsruhe NZA-RR 2016, 294).
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   ArbG Celle, 06.01.2016 - 2 Ca 425/15   

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https://dejure.org/2016,31221
ArbG Celle, 06.01.2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,31221)
ArbG Celle, Entscheidung vom 06.01.2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,31221)
ArbG Celle, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 2 Ca 425/15 (https://dejure.org/2016,31221)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 182/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 06.01.2016 - 2 Ca 425/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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