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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2003 - 2 L 411/02   

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https://dejure.org/2003,24268
OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2003 - 2 L 411/02 (https://dejure.org/2003,24268)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.03.2003 - 2 L 411/02 (https://dejure.org/2003,24268)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. März 2003 - 2 L 411/02 (https://dejure.org/2003,24268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewertung der Ordnungsfunktion und des sicherheitspolizeilichen Interesses an der Beibehaltung des bisherigen Namens einer Person; Überraschungsentscheidung bei Klageabweisung nach vorherigem Vorschlag eines vorteilhaften Vergleichs durch das Gericht

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 3 A 15/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2003 - 2 L 411/02
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2007 - 2 L 28/07

    Prozesskostenhilfe für das Verfahren zweiter Instanz bei Antrag auf Zulassung der

    Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Zulassung der Berufung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -).

    Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2010 - 4 L 45/10

    Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist bei Prozesskostenhilfe

    Wird die Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Antragsfrist bzw. der Antragsbegründungsfrist gewährt, ist auf entsprechenden Antrag für diese Fristen dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (vgl. dazu Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, § 166 Rdnr. 12, 13 m. w. N; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - 1 L 194/15

    Prozesskostenhilfeantrag für den beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung

    Da im Prozesskostenhilfeverfahren die Erfolgsaussichten des noch einzulegenden Rechtsmittels zu prüfen sind und nach erfolgreichem Abschluss eine Wiedereinsetzung für den Zulassungsantrag in Betracht kommt, ein anwaltlich vertretener Antragsteller - wie hier - aber nicht günstiger gestellt sein darf, als er ohne dieses vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren stehen würde, sind alle formellen Voraussetzungen sowie die nach den §§ 124 Abs. 2, 124a VwGO zu verlangende Darlegung bestimmter Zulassungsgründe bereits während dieses anhängigen Verfahrens zu leisten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 L 411/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09

    Zeugen- und Sachverständigeneigenschaft von Ärzten; Ablehnung der Vernehmung von

    Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren auf Zulassung der Berufung ist zunächst, dass der Rechtsmittelführer zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Zulassungsantrags einen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 VwGO dargelegt hat (Beschl. d. Senats v. 18.03.2003 - 2 L 411/02 - Juris).
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