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   OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16   

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https://dejure.org/2017,1132
OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16 (https://dejure.org/2017,1132)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.2017 - 2 MB 33/16 (https://dejure.org/2017,1132)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 (https://dejure.org/2017,1132)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 23 Abs 4 BeamtStG, § 23 Abs 3 BeamtStG, § 123 Abs 1 VwGO
    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Möglichkeit der vorläufigen Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch Ernennung zum Polizeiobermeister hinsichtlich charakterlicher Eignung (hier: Verdacht des Postens pornographischer Bilder in die WhatsApp-Gruppe)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch Ernennung zum Polizeiobermeister hinsichtlich charakterlicher Eignung (hier: Verdacht des Postens pornographischer Bilder in die WhatsApp-Gruppe)

  • rechtsportal.de

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch Ernennung zum Polizeiobermeister hinsichtlich charakterlicher Eignung (hier: Verdacht des Postens pornographischer Bilder in die WhatsApp-Gruppe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes gewähren einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis (BVerwG, Urt. v. 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, Juris Rn. 11).

    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.07.2016 - 2 B 18.16 -, Juris Rn. 26; Beschl. v. 25.11.2015 - 2 B 38.15 -, Juris Rn. 9; Urt. v. 30.01.2003, a.a.O.).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urt. v. 30.01.2003 - 2 A 1.02 -, Juris Rn. 11, m.w.N., stRspr).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 -, Juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, Juris Rn. 22; BVerwG Beschl. v. 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16-, Juris Rn. 19; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, Juris Rn. 6; so auch OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 -, Juris Rn. 9).

    Dabei darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 -, Juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 -, Juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, Juris Rn. 22; BVerwG Beschl. v. 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16-, Juris Rn. 19; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, Juris Rn. 6; so auch OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 -, Juris Rn. 9).
  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 -, Juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, Juris Rn. 22; BVerwG Beschl. v. 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16-, Juris Rn. 19; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, Juris Rn. 6; so auch OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 -, Juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, wenn nicht ausnahmsweise überwiegende gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11 -, Juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 18.04.2013 - 10 C 9.12 -, Juris Rn. 22; BVerwG Beschl. v. 12.04.2016 - 1 WDS-VR 2.16-, Juris Rn. 19; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, Juris Rn. 6; so auch OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 -, Juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.07.2016 - 2 B 18.16 -, Juris Rn. 26; Beschl. v. 25.11.2015 - 2 B 38.15 -, Juris Rn. 9; Urt. v. 30.01.2003, a.a.O.).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16
    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.07.2016 - 2 B 18.16 -, Juris Rn. 26; Beschl. v. 25.11.2015 - 2 B 38.15 -, Juris Rn. 9; Urt. v. 30.01.2003, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Des Weiteren konnte die Antragsgegnerin ihrer Beurteilung zugrunde legen, dass die Polizei in ganz besonderem Maße auf ihr Ansehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist und dem sozialen Auftreten des Beamten in der Öffentlichkeit besondere Bedeutung zukommt (vgl. OVG SH, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 MB 33/16 -, Rn. 35, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18

    Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach Entlassung aus der

    Im Gegensatz zur dort begehrten Ernennung zum Beamten auf Probe kann die Ernennung des Beamten auf Widerruf gemäß § 23 Abs. 4 BeamtStG jederzeit widerrufen werden (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris  Rn. 25 ff.).

    Da die Eignung jedes einzelnen Beamten individuell festzustellen ist, ist es - entgegen der Auffassung des Antragstellers  - irrelevant, wie das Eignungsurteil hinsichtlich der anderen Lehrgangsteilnehmer, die an einem Vorfall auch beteiligt waren, ausgefallen ist (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris Rn. 37).

  • VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19

    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender charakterlicher

    Anders als für Beamte auf Widerruf, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 BBG jederzeit entlassen werden können, existiert eine entsprechende Beendigungsmöglichkeit des Beamtenverhältnisses für Beamte auf Probe gemäß § 34 BBG nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom ......2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 25).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 - Juris Rn. 22 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom .....2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 26 m.w.N.).

    Insbesondere handelt es sich aufgrund der jederzeitigen Entlassungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BBG nicht um eine Vorwegnahme der Hauptsache (OVG Schleswig, Beschluss vom .....2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 25).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 29/20

    Eilantrag auf Fortsetzung der Laufbahnausbildung zur Polizeikommissaranwärterin

    Unabhängig davon, dass die Antragstellerin mit einer Neubewertung der Prüfungsleistung bzw. einer weiteren Wiederholungsprüfung (als externe Prüfungsteilnehmerin) ihr darüberhinausgehendes Rechtsschutzziel einer vorläufigen Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes (ohne in der Zwischenzeit Versäumnisse in der Laufbahnausbildung hinnehmen zu müssen) ohne oder mit erneuter Begründung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses (§ 4 Abs. 4 BeamtStG), also innerhalb oder außerhalb des Beamtenstatus, gar nicht erreicht (vgl. zur Möglichkeit der vorläufigen Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen jederzeitiger Entlassungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 4 BeamtStG: Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Ls 1 und Rn. 7, 9 und vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 25 ff.), würde der Antragstellerin damit der vorläufige Rechtsschutz ebenso pauschal wie in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2020 (aaO) allein mit der Begründung versagt, dass sie - die Antragstellerin - die Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die daran anknüpfende gesetzliche Rechtsfolge - hier: die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung eintritt.
  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 43/20

    Gewerberecht -Zuverlässigkeitsprüfung

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist dann ausnahmsweise zulässig, wenn wirksamer Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht zu erreichen ist, dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung schlechthin unzumutbare Nachteile drohen und er im Hauptsacheverfahren voraussichtlich obsiegen wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 - juris, Rn. 2) oder wenn der Erfolg in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist, die Sache also bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben wird (so OVG Schleswig, Beschl. v. 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 26, m.w.N.).
  • VG Regensburg, 18.05.2021 - RN 1 E 20.2894

    Erfolgloser Eilantrag auf Ernennung zur Beamtin auf Probe bei fraglicher

    Anders als für Beamte auf Widerruf, die gemäß § 23 Abs. 4 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bzw. § 37 Abs. 1 S. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) jederzeit entlassen werden können, existiert eine entsprechende Beendigungsmöglichkeit des Beamtenverhältnisses für Beamte auf Probe nicht (vgl. § 23 Abs. 3 BeamtStG) (vgl. OVG SH, B.v. 10.1.2017 - 2 MB 33/16 - juris Rn. 25).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. OVG SH, B.v. 10.1.2017 - 2 MB 33/16 - juris Rn. 26).

  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 12 B 16/19

    Recht der Bundesbeamten - Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - Antrag

    Anders als für Beamte auf Widerruf, die gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 BBG jederzeit entlassen werden können, existiert eine entsprechende Beendigungsmöglichkeit des Beamtenverhältnisses für Beamte auf Probe gemäß § 34 BBG nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 25).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 - Juris Rn. 22; OVG Schleswig, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 26).

  • VG Schleswig, 09.12.2020 - 12 A 308/18

    Entlassung einer Beamtin auf Probe (Lehrerin) nach der Probezeit wegen

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Beamten durch den Dienstherrn in vollem Umfange nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (st. Rspr., vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - Rn. 26 juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - Rn. 70, juris; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, Rn. 14, juris).
  • VG Schleswig, 17.07.2018 - 12 B 48/18

    Recht der Landesbeamten - Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Einer vorübergehenden Ernennung zum Beamten auf Widerruf stehen zudem jedenfalls Rechtsgründe entgegen (noch offen gelassen in OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 32/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

    Unabhängig davon, dass der Antragsteller mit einer Neubewertung der Prüfungsleistung bzw. einer weiteren Wiederholungsprüfung (als externer Prüfungsteilnehmer) sein darüberhinausgehendes Rechtsschutzziel einer vorläufigen Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes (ohne in der Zwischenzeit Versäumnisse in der Laufbahnausbildung hinnehmen zu müssen) ohne oder mit erneuter Begründung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses (§ 4 Abs. 4 BeamtStG), also innerhalb oder außerhalb des Beamtenstatus, gar nicht erreicht (vgl. zur Möglichkeit der vorläufigen Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen jederzeitiger Entlassungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 4 BeamtStG: Senatsbeschlüsse vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 -, juris, Ls 1 und Rn. 7, 9 und vom 10. Januar 2017 - 2 MB 33/16 - juris, Rn. 25 ff.), würde dem Antragsteller damit der vorläufige Rechtsschutz ebenso pauschal wie in dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2020 (aaO) allein mit der Begründung versagt, dass er - der Antragsteller - die Prüfung endgültig nicht bestanden hat und die daran anknüpfende gesetzliche Rechtsfolge - hier: die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Prüfungsentscheidung eintritt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 2 MB 35/17

    Bundespolizei; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 31/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

  • VG Schleswig, 09.01.2020 - 12 B 86/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Gewerberecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 2 MB 30/20

    Vorläufiger Rechtsschutz: Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach

  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 12 B 63/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - 6 B 486/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2021 - 1 L 126/20

    Verpflichtung zur Übernahme in das Probebeamtenverhältnis nach bestandener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2020 - 6 B 1317/19

    Streit um eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in ein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2023 - 1 L 33/23

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Suchpflicht

  • VG Schleswig, 29.09.2020 - 12 B 33/20

    Recht der Bundesbeamten

  • VG Schleswig, 16.04.2020 - 11 B 25/20

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Personenstandsregister

  • VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

  • VG Ansbach, 19.03.2019 - AN 1 E 19.00295

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst in der 2. Qualifikationsebene -

  • VG Schleswig, 15.01.2018 - 12 A 124/15

    Dienstliche Beurteilung der Postbeamten

  • VG Schleswig, 10.01.2018 - 11 B 80/17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auskunftsanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.08.2023 - 2 MB 11/23

    Rechtsschutzinteresse für vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz; Vorwegnahme der

  • VG Schleswig, 30.01.2020 - 12 B 5/20

    Anspruch eines Polizeivollzugsbeamten auf vorübergehende Berufung in das

  • VG Schleswig, 28.02.2019 - 12 A 735/16

    Beamtenrecht - Dienstliche Beurteilung

  • VG Schleswig, 17.02.2020 - 12 B 76/19

    Eilverfahren eines Beamten auf dauerhafte Zuweisung einer amtsangemessenen

  • VG Schleswig, 22.06.2023 - 12 B 32/23

    Verlängerung der Dienstzeit bei Erkrankung

  • VG Schleswig, 29.01.2020 - 12 B 58/19

    Verlängerung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit wegen Inanspruchnahme von

  • VG Schleswig, 29.05.2017 - 11 B 15/17

    Gewährung und ordnungsgemäße Abrechnung von Unterhaltsbeihilfe; Antrag auf Erlass

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