Rechtsprechung
   OVG Berlin, 24.05.2002 - 2 S 7.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8099
OVG Berlin, 24.05.2002 - 2 S 7.02 (https://dejure.org/2002,8099)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.05.2002 - 2 S 7.02 (https://dejure.org/2002,8099)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 2 S 7.02 (https://dejure.org/2002,8099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Beseitigungsanordnung; Zulässigkeit der Zurückverweisung in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Denkmalrechtlicher Umgebungsschutz

  • Judicialis

    ASOG Bln § 14; ; ASOG Bln § 14 Abs. 1; ; VwGO § 130; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ASOG Bln § 14 Abs. 1; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1339 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1267
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 B 9.01

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer "ausserordentlichen Beschwerde"

    Auszug aus OVG Berlin, 24.05.2002 - 2 S 7.02
    Insbesondere ist die Zurückverweisung nur möglich, wenn ein Beteiligter dies beantragt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 11. April 2002 - OVG 6 B 9.01 -).
  • OVG Berlin, 08.04.1986 - 2 S 65.86
    Auszug aus OVG Berlin, 24.05.2002 - 2 S 7.02
    Eine ganz besondere Eilsituation, die der Zurückverweisung im vorliegenden Fall entstehen könnte, ist hier nicht gegeben (vgl. dazu auch Beschluss des Senats vom 8. April 1986, OVGE 17, 207 = NVwZ 1987, 61 = UPR 1987, 74 = BBauBl. 1987, 540).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 1 S 2277/02

    Umfang des Auskunftsrechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob auch nach der Neufassung dieser Bestimmung, die eine Einschränkung der Möglichkeit der Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht mit sich gebracht hat (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 14/6393, S. 14; Seibert, NVwZ 2002, 265, 268; Redeker, NordÖR 2002, 183, 186), deren entsprechende Anwendung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zulässig sein kann (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 24.05.2002, NVwZ 2002, 1267).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 11 S 1442/02

    Zurückverweisung wegen fehlender Sachentscheidung im Eilverfahren;

    Auch nach der Neufassung der Vorschrift des § 130 VwGO besteht die Möglichkeit fort, in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Streitsache in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an das Verwaltungsgericht nach Ermessen zurückzuverweisen (vgl. OVG Berlin, Beschl. v. 24.05.2002 - 2 S 7/02 -, NVwZ 2002, 1267).

    Es kann daher auch nach neuem Recht bei der bisherigen Handhabung verbleiben, die sich in der Vergangenheit bewährt hat (so zutreffend auch OVG Berlin, Beschluss vom 24.05.2002 - 2 S 7/02 -, NVwZ 2002, 1267).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2021 - 2 MB 9/21

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

    Der Senat folgt insoweit der wohl herrschenden Meinung in der Literatur und obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse nach §§ 80, 80a und 123 VwGO eine Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht auch mit Blick auf die in einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich entgegenstehenden Gründe der Prozessökonomie und der Verfahrensbeschleunigung ausnahmsweise möglich ist und insbesondere dann in Betracht kommt, wenn - wie hier - das Verwaltungsgericht nicht, auch nicht nur hilfsweise iSd § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Sache entschieden hat (vgl. zur Anwendbarkeit von § 130 VwGO auf die Eilverfahren nach §§ 80, 80a, 123 VwGO nur Rudsile in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL Februar 2020, § 130, Rn 2 mwN; VGH München, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 9 CS 14.220 -, Ls 2 und Rn 17 f. und 20 ; VGH Kassel, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 1 B 2038/12 - Ls und Rn 2 ff. ; OVG Berlin, Beschluss vom 24. Mai 2002 - 2 S 7/02 -, juris Leitsätze und Rn 7 ff. < Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Untersagungsverfügung>; OVG Münster, Beschluss vom 3. April 1997 - 11 B 498/97 -, Ls 3 und Rn 11 ff. < Verfahrensmängel hier: Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Untersuchungsgrundsatzes>; jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht