Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5855
LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11 (https://dejure.org/2011,5855)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05.10.2011 - 2 Sa 171/11 (https://dejure.org/2011,5855)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 (https://dejure.org/2011,5855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei einer Stellenbesetzung - mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft - Deutschkenntnisse

  • IWW

    AGG § 1, AGG § 3, AGG § 7, AGG § 11, AGG § 15, AGG § 22

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung "sehr gutes Deutsch" in einer Stellenanzeige für "Spezialist Software" kann eine Indiztatsache für die mittelbare Benachteiligung eines Bewerbers wegen dessen ethnischer Herkunft sein; Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; Indizwirkung der ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 1, 3, 7, 11, 15, 22 AGG
    Mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft - "sehr gutes Deutsch"

  • hensche.de

    Diskriminierung, Diskriminierung: Ethnische Herkunft, Diskriminierung: Bewerbung

  • beck.de PDF

    §§ 1, 11, 15, 22, 3, 7 AGG
    Mittelbare Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft, "sehr gutes Deutsch"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung bei der Stellenbewerbung; unbegründete Entschädigungsklage bei sachlich begründeten Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse; Indizwirkung der Stellenausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Anforderung sehr gutes Deutsch muss keine Diskriminierung sein

  • heise.de (Pressebericht, 22.12.2011)

    Arbeitgeber darf "sehr gutes Deutsch" verlangen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Können sehr gute Deutschkenntnisse erwartet werden?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    "Sehr gutes Deutsch" in Stellenanzeige diskriminierend?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Deutschkenntnisse können, aber müssen nicht Migranten diskriminieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sehr gutes Deutsch als Einstellungsvoraussetzung?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Sprachanforderung in Stellenausschreibung - Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11
    Es ist nämlich grundsätzlich ein rechtmäßiges Ziel, an einen Arbeitnehmer bestimmte Anforderungen in der Sprachbeherrschung zu stellen (vgl. hierzu BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08).

    Insbesondere ist der Arbeitgeber nicht gehalten, die Tätigkeit im Interesse der Diskriminierungsfreiheit gewissermaßen aufzuspalten in einen Programmierteil und einen Kommunikationsteil (vgl. BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 764/08).

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08

    Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11
    Es besteht auch kein Anlass, an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung der Klägerin zu zweifeln (vgl. BAG vom 28.05.2009 - 8 AZR 536/08).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11
    Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07) .
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11
    Sodann trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG vom 17.12.2009- 8 AZR 670/08).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 05.10.2011 - 2 Sa 171/11
    Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut und entspricht dem gemeinschaftsrechtlichen Gebot des effet-utile, wonach die Regelungen einer Richtlinie innerhalb ihres Geltungsbereichs tatsächliche Wirksamkeit entfalten sollen (BAG vom 18.08.2009 - 1 ABR 47/08).Eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals kann aber durch ein legitimes Ziel und die Wahl von verhältnismäßigen Mitteln zu seiner Durchsetzung gerechtfertigt werden (§ 3 Abs. 2 2. Halbs. AGG).
  • LAG Hessen, 15.06.2015 - 16 Sa 1619/14

    Die Frist des § 15 Absatz 4 AGG zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs

    Wenn für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit sehr gute Sprachkenntnisse erforderlich sind, ist es dem Arbeitgeber unbenommen, diese als Kriterium in die Stellenbeschreibung aufzunehmen (vgl. Bundesarbeitsgericht 22. Juni 2011 -8 AZR 48/10- Rn. 35-41; LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 -2 Sa 171/11).
  • LAG Hamm, 04.02.2014 - 7 Sa 1026/13

    Subjektiv ernsthafte Bewerbung

    Zwar geht die erkennende Berufungskammer mit der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass in den Fällen, in denen eine Bewerberin nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, bereits eine Benachteiligung im Sinne des § 7 Abs. 1 AGG liegen kann, da insoweit der Bewerberin die Chance genommen wird, sich im Verhältnis zu anderen, eingeladenen Bewerbern darzustellen, um so den potenziellen Arbeitgeber von sich überzeugen zu können (st.Rsp. seit BAG, Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 608/10, AP AGG § 15 Nr. 9; LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 171/11 bei juris Rd. 63).

    Die Klägerin hat dies zwar im Hinblick darauf, dass die Beklagte über verschiedene Niederlassungen verfügt, grundsätzlich in Abrede gestellt; indessen war die erkennende Kammer gehalten, auf die gesamte Stellenanzeige abzustellen, da es sich nur bei der Stellenanzeige um das "Verfahren" im Sinne des § 3 Abs. 2 AGG handelt, welches zur Prüfung einer mittelbaren Benachteiligung heranzuziehen ist (zum Erfordernis des Abstellens auf die Stellenanzeige als Ganzes vgl. auch LAG Nürnberg, Urteil vom 05.10.2011, 2 Sa 171/11 bei juris Rn. 71).

    Die Berufungskammer folgt insoweit vollinhaltlich der Entscheidung des LAG Nürnberg vom 05.10.2011 aaO bei juris Rn. 72, in der das LAG festgestellt hat:.

  • ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 4 Ca 250/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung einer Bewerbung

    Für die Annahme einer mittelbaren Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft iSd. § 3 Abs. 2 AGG ist kein statistischer Nachweis erforderlich, dass eine bestimmte Gruppe durch die in Frage stehenden Kriterien tatsächlich wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligt wird (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 69) .

    In einem solchen Fall fehlt es bereits an den tatbestandlichen Voraussetzungen einer mittelbaren Benachteiligung (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 69).

    Es ist daher im Grundsatz anerkannt, dass etwa die Anforderung "Muttersprache Deutsch" eine mittelbare Benachteiligung bei der Einstellung indizieren kann und dies auch bei der Anforderung "sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift" nicht ausgeschlossen werden kann (LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 70) , wenn dieses Erfordernis durch die Tätigkeit nicht vorgegeben ist.

    Enthält die Stellenanzeige selbst - und damit für den Bewerber erkennbar - Hinweise darauf, dass eine bestimmte Stellenanforderung, aus der man den Schluss auf eine mittelbare Diskriminierung ziehen könnte, sachlich gerechtfertigt im Sinne des § 3 Abs. 2 AGG sein könnte, so ist dies bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen, ob im Einzelfall nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung besteht ( LAG Nürnberg 5. Oktober 2011 - 2 Sa 171/11 - Rn. 71) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 2 Sa 217/12

    Nichtbeantwortung von Stellenbewerbungen - Indiztatsache - dynamisches Team -

    Ergibt sich bereits aus der Stellenanzeige, dass die Anforderungen an die Sprachfähigkeit durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt sein könnte, spricht dies gegen eine Bewertung dieses Anforderungsmerkmals als Indiztatsache (LAG Nürnberg vom 05.10.2011 - 2 Sa 171/11 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht