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   OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94   

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https://dejure.org/1994,4294
OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.12.1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Dezember 1994 - 2 Ss 202/94 (https://dejure.org/1994,4294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 39, § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 3, § 55 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtfreiheitsstrafe; Bemessung; Berechnung; Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1991 - 1 StR 44/91

    Begriff der Veranstaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Da es aufgrund der ausführlichen Urteilsgründe zur Bildung der Gesamtstrafe keiner weiteren tatsächlichen Erörterungen bedarf und das Verfahren, in dem sich der Angeklagte seit 07.06.1994 in Untersuchungshaft befindet, seinen Abschluß finden muß, hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die unterbliebene Gesamtstrafenbildung nachgeholt und selbst auf die denkbar niedrigste Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und einem Tag erkannt (vgl. auch BGH a.a.O.; NJW 1991, 1763 [1764]; NJW 1991, 2715 ).
  • BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90

    Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Da es aufgrund der ausführlichen Urteilsgründe zur Bildung der Gesamtstrafe keiner weiteren tatsächlichen Erörterungen bedarf und das Verfahren, in dem sich der Angeklagte seit 07.06.1994 in Untersuchungshaft befindet, seinen Abschluß finden muß, hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die unterbliebene Gesamtstrafenbildung nachgeholt und selbst auf die denkbar niedrigste Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und einem Tag erkannt (vgl. auch BGH a.a.O.; NJW 1991, 1763 [1764]; NJW 1991, 2715 ).
  • BGH, 04.07.1961 - 1 StR 248/61

    Gesamtstrafenbildung aus Gefängnisstrafen und Zuchthausstrafen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.12.1994 - 2 Ss 202/94
    Jedoch tritt diese Vorschrift zurück, wenn ihre Anwendung zu einem Verstoß gegen § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB führen müßte (vgl. BGHSt 16, 167 f.; Stree a.a.O.; SK-Samson StGB § 54 Rdn. 5; Lackner StGB 20. Aufl. § 54 Rdn. 4; LK-Vogler StGB 10. Aufl. § 54 Rdn. 5).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Die aus den verbleibenden Einzelstrafen - sechs Monate Freiheitsstrafe sowie Geldstrafen in Höhe von einmal 90 und zweimal 60 Tagessätzen - neu zu bildende Gesamtstrafe setzt der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO auf das sich aus §§ 54, 39 StGB hier (zu den Ausnahmen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 1994 - 2 Ss 202/94, MDR 1995, 404) ergebende Mindestmaß von sechs Monaten und einer Woche Freiheitsstrafe fest.
  • BGH, 16.03.1999 - 4 StR 83/99

    Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe mit einer schon

    Da aber hier kein Fall vorliegt, bei dem es die Grundsätze der Gesamtstrafe zwingend gebieten, in Abweichung von der gesetzlichen Vorschrift des § 39 StGB die Gesamtfreiheitsstrafe auch noch nach Tagen zu bemessen (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1995, 404; vgl. auch BGHSt 16, 167; NStZ 1996, 187; BGH, Beschluß vom 13. Mai 1980 - 1 StR 121/80), durfte das Landgericht die ausgesprochene Gesamtfreiheitsstrafe von '3 Jahren 5 Monaten und 15 Tagen' nicht verhängen.
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