Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StVO § 37
Roltichtverstoß; Feststellungen; Erfahrungssatz; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei Rotlichtverstoß; Versehentliche Zustellung eines Urteils an einen anderen Rechtsanwalt als den Verteidiger
- Judicialis
StVO § 37
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 37
Roltichtverstoß; Feststellungen; Erfahrungssatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 09.09.2005 - 29 OWi 59 Js 507/05
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
- OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02
Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413). - OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich. - OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bedarf es dann nicht, wenn der Begründung des amtsgerichtlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 2 Ss Owi 4/03 - m.w.Nachw.).
- KG, 27.07.2015 - 3 Ws (B) 312/1515
Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die …
Um einen solchen handelt es sich, wenn das Rotlicht länger als eine Sekunde gedauert hat oder eine Sachbeschädigung oder Gefährdung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 2 Ss OWi 846/05 -, Rn. 17, juris).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Urteilsgründe bzw. Feststellungen in Bußgeldsachen; Fristbeginn zur Begründung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen
- Judicialis
StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 37; ; StVO § 37 Abs. 2; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; OWiG § 46; ; OWiG § 79; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 09.09.2005 - 29 OWi 59 Js 507/05
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
- OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01
Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich. - OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03
Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bedarf es dann nicht, wenn der Begründung des amtsgerichtlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 2 Ss OWi 4/03 - m.w.Nachw.). - OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02
Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die …
Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413).