Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7535
OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (https://dejure.org/2006,7535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (https://dejure.org/2006,7535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 2 Ss OWi 846/05 (https://dejure.org/2006,7535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei Rotlichtverstoß; Versehentliche Zustellung eines Urteils an einen anderen Rechtsanwalt als den Verteidiger

  • Judicialis

    StVO § 37

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37
    Roltichtverstoß; Feststellungen; Erfahrungssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02

    Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413).
  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bedarf es dann nicht, wenn der Begründung des amtsgerichtlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 2 Ss Owi 4/03 - m.w.Nachw.).
  • KG, 27.07.2015 - 3 Ws (B) 312/1515

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Um einen solchen handelt es sich, wenn das Rotlicht länger als eine Sekunde gedauert hat oder eine Sachbeschädigung oder Gefährdung vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 2 Ss OWi 846/05 -, Rn. 17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15090
OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1) (https://dejure.org/2006,15090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1) (https://dejure.org/2006,15090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 Ss OWi 846/05 (1) (https://dejure.org/2006,15090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe bzw. Feststellungen in Bußgeldsachen; Fristbeginn zur Begründung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen

  • Judicialis

    StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 37; ; StVO § 37 Abs. 2; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; StVG § 25; ; OWiG § 46; ; OWiG § 79; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2

  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 24.10.2001 - 2 Ss OWi 916/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Einlassung, Maß der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Dazu sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu Senat in NZV 2002, 140 = VRS 102, 64 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats), entsprechende Ausführungen im tatrichterlichen Urteil erforderlich.
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 2 Ss OWi 4/03

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Eines ausdrücklichen Ansprechens der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bedarf es dann nicht, wenn der Begründung des amtsgerichtlichen Urteils im Übrigen eindeutig zu entnehmen ist, dass der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg durch eine Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2003 - 2 Ss OWi 4/03 - m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 22.05.2002 - 2 Ss OWi 200/02

    Bedingte Entlassung, zeitnahe Entscheidung, zu frühe Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.2006 - 2 Ss OWi 846/05
    Grundsätzlich müssen bei der Anordnung eines Fahrverbots Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Möglichkeit zur Prüfung, ob die Verhängung eines Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt, zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2002, NZV 2002, 413).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht