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   BGH, 18.02.2000 - StB 2/00, 1 BJs 188/88 - 2   

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https://dejure.org/2000,11926
BGH, 18.02.2000 - StB 2/00, 1 BJs 188/88 - 2 (https://dejure.org/2000,11926)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2000 - StB 2/00, 1 BJs 188/88 - 2 (https://dejure.org/2000,11926)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - StB 2/00, 1 BJs 188/88 - 2 (https://dejure.org/2000,11926)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftbefehl - Anfechtung - Terroristische Vereinigung - Sache - Gefährdung - Sprengstoff - Verjährung - Verjährungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Haftbefehl - Anfechtung - Terroristische Vereinigung - Sache - Gefährdung - Sprengstoff - Verjährung - Verjährungsfrist

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StGB § ... 311 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 308 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 129 a Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 129 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Auszug aus BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
    Damit war dieses Delikt, das eine auf Dauer gerichtete Teilnahme am Verbandsleben zum Gegenstand hat (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 33, 16, 17; 36, 192, 198), erst zu einem Zeitpunkt beendet, als es durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. Dezember 1986 (BGBl I 2566) mit Wirkung vom 1. Januar 1987 bereits vom Vergehen zum Verbrechen mit einer Höchststrafe von 10 Jahren hochgestuft war und die Verjährungsfrist demnach 10 Jahre betrug.
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
    Damit war dieses Delikt, das eine auf Dauer gerichtete Teilnahme am Verbandsleben zum Gegenstand hat (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 33, 16, 17; 36, 192, 198), erst zu einem Zeitpunkt beendet, als es durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. Dezember 1986 (BGBl I 2566) mit Wirkung vom 1. Januar 1987 bereits vom Vergehen zum Verbrechen mit einer Höchststrafe von 10 Jahren hochgestuft war und die Verjährungsfrist demnach 10 Jahre betrug.
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
    Auszug aus BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
    Damit war dieses Delikt, das eine auf Dauer gerichtete Teilnahme am Verbandsleben zum Gegenstand hat (vgl. BGHSt 29, 114, 123; 33, 16, 17; 36, 192, 198), erst zu einem Zeitpunkt beendet, als es durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. Dezember 1986 (BGBl I 2566) mit Wirkung vom 1. Januar 1987 bereits vom Vergehen zum Verbrechen mit einer Höchststrafe von 10 Jahren hochgestuft war und die Verjährungsfrist demnach 10 Jahre betrug.
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 412/86

    Verstöße gegen das Weingesetz in Tateinheit mit Betrug - Verkehrsunfähigkeit von

    Auszug aus BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
    Eine erst während der Begehung eintretende Strafbarkeit erfaßt § 2 Abs. 2 StGB zwar nicht; ein solcher Fall liegt bei der Änderung des Deliktscharakters vom Vergehen zum Verbrechen (anders als bei der Umgestaltung einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat, vgl. BGHR StGB § 2 II Ordnungswidrigkeit 1) aber auch nicht vor.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der

    (2) Für die Beendigung des uneigentlichen Organisationsdelikts gelten die gleichen Grundsätze wie für die gesetzlich normierten "eigentlichen' Organisationsdelikte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4/01 und 5/01 Rn. 16, 19, BGHSt 46, 349, 355, 357 und vom 18. Februar 2000 - StB 2/00 Rn. 5, BGHR StGB § 129a Verjährung 1).
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