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BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 346 StPO; § 302 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig; wirksamer Rechtsmittelverzicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Revision - Rechtsmittelvezicht - Rechtsmittelbelehrung - Protokoll - Urteilsverkündung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1
Unanfechtbarkeit eines Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83
Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …
Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02
Die Verzichtserklärung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angefochten oder widerrufen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1984, 329). - BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02
Die Verzichtserklärung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angefochten oder widerrufen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1984, 329). - BGH, 01.09.1998 - 1 StR 361/98
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02
Da eine Frist nicht versäumt wurde und die Revision unzulässig ist, ist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 262); der Antrag war daher gleichfalls als unzulässig zu verwerfen.