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   BGH, 23.07.2008 - 2 StR 252/08   

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https://dejure.org/2008,9996
BGH, 23.07.2008 - 2 StR 252/08 (https://dejure.org/2008,9996)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08 (https://dejure.org/2008,9996)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 2 StR 252/08 (https://dejure.org/2008,9996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Offizielle Kenntniserlangung des Beschuldigten von den Ermittlungen gegen ihn wegen einer Straftat als maßgeblicher Zeitpunkt für den Fristbeginn einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1, Abs. 3
    Beginn des Zeitraums einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 2 StR 252/08
    Angesichts dessen kann der Senat auch ausschließen, dass der Angeklagte bei der vom Landgericht für erforderlich gehaltenen Kompensation durch die Nichtanwendung der Vollstreckungslösung (siehe BGH - GSSt - NJW 2008, 860) beschwert sein könnte, ohne dass es hier auf die - vom Senat bejahte - Frage ankäme, ob in einem solchen Fall einer Aufhebung des Strafausspruchs und Zurückverweisung an das Landgericht nicht ohnehin das Verschlechterungsverbot entgegen stünde.
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Die maßgebliche Frist beginnt regelmäßig erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Beschuldigte entsprechend Art. 6 Abs. 3 Buchstabe a MRK offiziell Kenntnis davon erhält, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (EGMR, Urteil vom 20. Juni 2019 - 497/17, juris Rn. 44; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 StR 252/08, juris; BeckOK-StPO/Valerius, 37. Ed. 1.7.2020, EMRK Art. 6 Rn. 22).
  • OLG München, 28.07.2020 - 7 St 1/16

    Türkische Kommunisten unter Terrorverdacht

    Die für Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK maßgebende Frist beginnt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschuldigte von den gegen ihn geführten Ermittlungen Kenntnis erlangt (BGH Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 StR 252/08).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Die maßgebliche Frist beginnt regelmäßig erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Beschuldigte entsprechend Art. 6 Abs. 3 Buchstabe a EMRK offiziell Kenntnis davon erhält, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (EGMR, Urteil vom 20.06.2019 - 497/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08 -, juris; Valerius in: BeckOK-StPO, 46. Ed. 01.07.2023, EMRK Art. 6 Rn. 22).
  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 7 KLs 6/13

    Haftstrafen gegen drei frühere Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung EDUCON

    Die insoweit zugrunde zu legende Dauer des Verfahrens hat die Kammer ausgehend von dem Zeitpunkt bewertet, in dem E Kenntnis davon erhielt, dass wegen einer Straftat gegen sie ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Die vorgenannte Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschuldigte Kenntnis davon erhält, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 23.07.2008 - 2 StR 252/08, juris).
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 407/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, symptomatischer

    Der Ausspruch über die Entschädigung hat keinen Bestand, weil die Strafkammer nicht mitgeteilt hat, wann der Angeklagte von dem gegen ihn geführten Strafverfahren Kenntnis erlangt hat (vgl. EGMR, Urteil vom 20. Juni 2019 - 497/17, NJW 2020, 1047, 1048; BGH, Beschlüsse vom 30. April 2019 - 4 StR 405/18; vom 23. Juli 2008 - 2 StR 252/08; Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO Rn. 754).
  • LG Bonn, 31.01.2019 - 29 KLs 1/18
    Die bei der Kompensationsentscheidung zugrunde zu legende Dauer des Verfahrens hat die Kammer ausgehend von dem Zeitpunkt bewertet, in dem der Angeklagte Kenntnis davon erhielt, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (vgl. BGH, Besch. Vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08, juris).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2011 - 14 KLs 14/08

    Vorliegen eines Betruges bei Täuschung über Weiterleitung einer Leasing-Anzahlung

    Die insoweit zugrunde zu legende Dauer des Verfahrens hat die Kammer ausgehend von dem Zeitpunkt bewertet, in dem der Angeklagte Kenntnis davon erhielt, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08).
  • LG Mönchengladbach, 08.09.2014 - 28 KLs 1/10
    Die insoweit zugrunde zu legende Dauer des Verfahrens hat die Kammer ausgehend von dem Zeitpunkt bewertet, in dem der Angeklagte Kenntnis davon erhielt, dass wegen einer Straftat gegen ihn ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2008 - 2 StR 252/08).
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