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   BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07   

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https://dejure.org/2007,6279
BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07 (https://dejure.org/2007,6279)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2 StR 266/07 (https://dejure.org/2007,6279)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 (https://dejure.org/2007,6279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen einer schweren Brandstiftung

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 1. Alt.; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1
    Vorliegen der 2. Alternative bei zeitweiser Unnutzbarkeit eines Ladengeschäfts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (RA Dr. René Börner; ZIS 2011, 288)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 249/90

    Anforderungen an Bestrafung einer Inbrandsetzung eines Gebäudes als schwere

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
    Dies setzte voraus, dass es sich bei der in Brand geratenen Deckenverkleidung um einen wesentlichen Gebäudebestandteil gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4; § 306 Abs. 1 Nr. 1 Inbrandsetzen 1 und 2; BGH NStZ 1991, 433).
  • BGH, 14.12.2000 - 3 StR 414/00

    Merkmal "durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört" bei den

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
    Jedenfalls war eine teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB gegeben, weil das Ladengeschäft als abgrenzbarer Teil des Gebäudes für eine nicht unbeträchtliche Zeit nicht mehr seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen konnte (BGHSt 48, 14, 19 f.; BGH NStZ 2001, 252).
  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
    Jedenfalls war eine teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB gegeben, weil das Ladengeschäft als abgrenzbarer Teil des Gebäudes für eine nicht unbeträchtliche Zeit nicht mehr seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch dienen konnte (BGHSt 48, 14, 19 f.; BGH NStZ 2001, 252).
  • BGH, 17.04.1991 - 2 StR 52/91

    Anstiftung zum Versicherungsbetrug in Tateinheit mit Anstiftung zu schwerer

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 2 StR 266/07
    Dies setzte voraus, dass es sich bei der in Brand geratenen Deckenverkleidung um einen wesentlichen Gebäudebestandteil gehandelt hat (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 4; § 306 Abs. 1 Nr. 1 Inbrandsetzen 1 und 2; BGH NStZ 1991, 433).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10

    Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei

    c) Auf Anfrage des Senats hat der 2. Strafsenat seine entgegenstehende, dem Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 - zu Grunde liegende Rechtsauffassung aufgegeben.
  • BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10

    Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung

    Der Senat fragt daher beim 2. Strafsenat an, ob an dem Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 festgehalten wird.

    Der beabsichtigten Entscheidung steht der Beschluss des 2. Strafsenats vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 entgegen.

    Eine eindeutige Aufgabe des Beschlusses vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 ist ihnen indes nicht zu entnehmen.

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Eine Deckenverkleidung kann als wesentlicher Gebäudeteil anzusehen sein, wenn sie so mit der Decke verbunden oder in sie eingearbeitet ist, dass sie als Bestandteil der Decke nicht entfernt werden kann, ohne dass hierdurch das Bauwerk selbst beeinträchtigt wird (BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404, 405 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07, juris Rn. 6; ausführlich zum Ganzen MüKoStGB/Radtke, 2. Aufl., § 306 Rn. 51 ff., § 306a Rn. 38 f.).
  • BGH, 06.04.2011 - 2 ARs 97/11

    Anfrageverfahren

    An der im Beschluss vom 19. Juli 2007 - 2 StR 266/07 - geäußerten Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.
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