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   BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07   

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https://dejure.org/2007,8483
BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,8483)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2007 - 2 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,8483)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2007 - 2 StR 296/07 (https://dejure.org/2007,8483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zum Beruhen einer Tat auf einer paranoiden Persönlichkeitsstörung; Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Abgabe einer Speichelprobe; Gefährlichkeitsprognose bei Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Judicialis

    StPO § 81 g; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Erheblichkeit der Verminderung des Steuerungsvermögens, Anforderungen an jedermann

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 3 RVs 11/16

    Widerstand; Vollstreckungsbeamte; Diensthandlung

    Zu den Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zum Unrechtsbewusstsein und zu einer etwaigen Irrtumsproblematik wird auf den Beschluss des OLG Hamm vom 30. Juli 2013 - 5 RVs 67/13, StV 2014, 225 hingewiesen, hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration von unter 2 Promille zur Tatzeit und der fehlenden erheblichen Ausfallerscheinungen im Leistungsverhalten wird zum Umfang der erforderlichen Erörterungen auf Fischer, StGB, 63. Auflage, § 20 Rn. 21, 21a, 23 sowie BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468 hingewiesen.
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose;

    Soweit in den Urteilsgründen Vorstrafen geschildert sind, lassen die Feststellungen nicht erkennen, ob auch diese Taten auf der Erkrankung des Beschuldigten beruhen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9, 10; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Denn wenn das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    (1) Stützt das Tatgericht seine Gefährlichkeitsprognose auch auf frühere Taten, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch diese Taten auf der Erkrankung des Täters beruhten (vgl. Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, juris Rn. 8, juris; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Aus diesen ergibt sich aber nicht, dass diese Taten auf der Erkrankung des Beschuldigten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es ist schon nicht ausreichend mit Tatsachen belegt, dass die - nicht angeklagte - Tat vom 5. Mai 2016 auf der Erkrankung des Angeklagten beruht, dessen Tatmotivation und innere Tatseite zudem nicht mitgeteilt werden, sodass deren Prognoserelevanz nicht beurteilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 35; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306, 307 mwN; Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; vgl. auch Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, § 63 Rn. 33).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil:

    Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 557/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Aus diesen ergibt sich aber ebenfalls nicht, ob diese Taten auf der Erkrankung des - zum Tatzeitpunkt zudem erheblich alkoholisierten - Angeklagten beruhten, sodass deren Prognoserelevanz gleichfalls nicht beurteilt werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468; Eschelbach in: Matt/Renzikowski, StGB, § 63 Rn. 33).
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