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   BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15   

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https://dejure.org/2016,1441
BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB
    Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes

  • rewis.io

    Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtswidrige Zueignung bei gewalttätigem Eintreiben offenen Lohns?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
    Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).
  • BGH, 11.09.1990 - 5 StR 345/90

    Folgen einer fehlenden Begründung über die Anwendbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
    Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).
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