Rechtsprechung
BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Raub (Irrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung: offene Geldforderung, Tatbestandsirrtum) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StGB
Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht - IWW
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes
- rewis.io
Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes
- rechtsportal.de
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtswidrige Zueignung bei gewalttätigem Eintreiben offenen Lohns?
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.05.2015 - 62 KLs 11/13
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515). - BGH, 11.09.1990 - 5 StR 345/90
Folgen einer fehlenden Begründung über die Anwendbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).