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   BGH, 20.02.2008 - 2 StR 37/08   

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https://dejure.org/2008,8015
BGH, 20.02.2008 - 2 StR 37/08 (https://dejure.org/2008,8015)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - 2 StR 37/08 (https://dejure.org/2008,8015)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08 (https://dejure.org/2008,8015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit der Nichtanordnung einer Maßregel bei der Verurteilung eines Drogenabhängigen wegen Beschaffungskriminalität; Voraussetzungen für die Annahme eines Hangs im Sinne von § 64 S. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Satz 1; ; StGB § 64 Satz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anlasstaten mit nicht gegebenem § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Dies hindert das Revisionsgericht indes nicht, auf eine zulässig erhobene - und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu gedrängt haben (st. Rspr.; BGHSt 37, 5; BGH, Beschl. vom 5. Februar 2002 - 1 StR 9/02; Beschl. vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08; Beschl. vom 3. März 2008 - 3 StR 51/08; Beschl. vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08; Beschl. vom 13. November 2008 - 5 StR 507/08).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit

    Insofern liegt nahe, dass die vorliegende Tat, was ausreicht, zumindest auch als Beschaffungskriminalität zu werten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 37/08).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 5 Ss 7/09

    Mann aus dem Schließfach: Oberlandesgericht Düsseldorf hebt amtsgerichtliche

    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar machen (BGH, 2 StR 344/07 vom 10. August 2007; 2 StR 37/08 vom 20. Februar 2008; 3 StR 51/08 vom 3. März 2008; 3 StR 140/08 vom 14. Mai 2008).
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