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   BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06   

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https://dejure.org/2006,6222
BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06 (https://dejure.org/2006,6222)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2006 - 2 StR 382/06 (https://dejure.org/2006,6222)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 (https://dejure.org/2006,6222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 185 StGB; § 223 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
    Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung durch nicht einverständlichen Geschlechtsverkehr (üble, unangemessene Behandlung; erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens); Vergewaltigung (Feststellungen für eine ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 218
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06
    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGHSt 36, 145, 150; Hilgendorf in LK 11. Aufl. § 185 Rdn. 28 ff).
  • BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages -

    Auszug aus BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06
    Ein nicht einverständlicher Geschlechtsverkehr kann zwar eine üble, unangemessene Behandlung des Opfers darstellen (vgl. BGH NJW 1963, 1683).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Zudem hätte es - wie auch bei den anderen Opfern - einer tragfähigen, sich nicht auf die Wiedergabe der Umschreibung des bedingten Vorsatzes beschränkenden Begründung des Wissens und Wollens des Körperverletzungserfolges bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, bei Miebach, NStZ-RR 2007, 65).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 - NStZ 2007, 218).
  • OLG München, 14.02.2008 - 5St RR 143/07

    Körperverletzung: Sexuell motivierte gynäkologische Untersuchung als

    Durch die medizinisch nicht indizierten Behandlungen der Nebenklägerin wurden somit keine körperlich sicht- oder spürbaren Verletzungen verursacht, so dass das Vorliegen einer Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB am fehlenden Körperverletzungserfolg bzw. Misshandlungserfolg scheitert (vgl. dazu BGH NStZ 2007, 218; LK-Lilie 11. Aufl. § 223 Rn. 6 f. m.w.N.).

    Die Verurteilung wegen Beleidigung hinsichtlich des Geschehens vom 1.12.2003 (Tatkomplex III 2; BU S. 9/12) und hinsichtlich des Geschehens vom 6.12.2003 (Tatkomplex III 3; BU S. 13/15) hält rechtlicher Nachprüfung stand (vgl. hierzu BGH NStZ 2007, 218).

  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Soweit die Geschädigte nach den getroffenen Feststellungen durch die Tat eine Gesundheitsschädigung in Form einer akuten Belastungsreaktion verbunden mit häufigen Flashbacks, klaustrophobischen Zuständen und Einschränkungen des Sexualverkehrs erlitten hat, ließ sich nicht feststellen, dass der Angeklagte insoweit (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218).

    Eine solche Kundgabe ist in der sexuellen Handlung allein regelmäßig nicht zu sehen und erfüllt deshalb auch nicht den Tatbestand der Beleidigung (vgl. BGH, Beschl. v. 22.11.2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 21 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamm, 27.11.2007 - 3 Ss 410/07

    Beleidgung; sexualbezogene Handlung; Voraussetzung

    Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt vielmehr nur dann (auch) den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine - von ihm gewollte - herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH NStZ 2007, 218; BGH, NStZ 93, 182; BGHSt 36, 145, 150).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2014 - L 11 VG 47/12

    Opferentschädigungsrecht - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass Dr. K etwaige psychische Beeinträchtigungen (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06 - juris).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 562/18

    Vergewaltigung (Tenorierung); Körperverletzung (körperliche Misshandlung durch

    Eine mehr als unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens im Sinne der Misshandlungsalternative des § 223 Abs. 1 StGB liegt jedoch nicht vor, wenn sich bei der Geschädigten nach der Tat weder körperliche Auffälligkeiten noch Verletzungen finden und nicht festgestellt werden kann, dass eine durch die Tat eingetretene nachhaltige Traumatisierung des Opfers vom Täter (bedingt) vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, NStZ 2007, 218).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 129/22

    Verfahrensbeschränkung im Revisionsverfahren; Kundgabe des besonderen

    Es ist mit Blick auf die übrigen Strafzumessungserwägungen, insbesondere die gewichtigen strafschärfenden Gesichtspunkte, auszuschließen, dass das Landgericht bei Wegfall der als tateinheitlich begangen ausgeurteilten Beleidigung (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 7) auf eine niedrigere als die verhängte Freiheitsstrafe erkannt hätte.
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