Rechtsprechung
BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Darstellungsanforderungen bei Verzicht auf Anordnung: Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 246a StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungserfordernis bei Abweichung eines vorläufig erstellten von dem in der Hauptverhandlung erstatteten, mündlichen Sachverständigengutachten - IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtliche Pflicht zur Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Gutachten
- rewis.io
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Begründungserfordernis bei Abweichung eines vorläufig erstellten von dem in der Hauptverhandlung erstatteten, mündlichen Sachverständigengutachten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtliche Pflicht zur Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Gutachten
- rechtsportal.de
Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Gerichtliche Pflicht zur Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Gutachten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schriftliches Gutachten - und das mündliche Gutachten in der Hauptverhandlung
Verfahrensgang
- LG Rostock, 19.05.2015 - 12 KLs 63/15
- BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 432
- NStZ-RR 2016, 150
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15
Zwar bereitet ein schriftliches Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung lediglich vor; maßgeblich ist daher nur das mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 167). - BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05
Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK; …
Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15
Widersprechen sich beide Gutachten in einem entscheidenden Punkt, muss diese Abweichung näher begründet werden (Senat, Beschluss vom 13. Mai 2005 - 2 StR 160/05, NStZ 2005, 683, 684). - BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem …
Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15
Das Gericht muss sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161). - BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89
Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen …
Auszug aus BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15
Das Gericht muss sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161).
- BGH, 09.11.2022 - 2 StR 250/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anlasstat: Symptomwert für den Hang, …
bb) Zudem wäre die Abweichung des Urteils vom Gutachten des Sachverständigen hinsichtlich der Bewertung der Erheblichkeit der alkoholbedingten Verminderung der Steuerungsfähigkeit näher zu erläutern gewesen, zumal der Sachverständige insoweit von seinem schriftlich vorbereitenden Gutachten abgewichen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 458/15, NStZ 2016, 432, 433 mwN). - BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung: …
Die Abweichung vom vorbereitenden Gutachten hätte daher - zumal der Sachverständige in der Hauptverhandlung zunächst die darin getroffene Einschätzung ausdrücklich bestätigt hatte - näherer Darlegung bedurft (zu den Darlegungsanforderungen bei Abweichungen zwischen schriftlichem und in der Hauptverhandlung erstattetem mündlichen Sachverständigengutachten vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 458/15, NStZ 2016, 432, 433 mwN).