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   BGH, 19.01.2021 - 2 StR 458/20   

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https://dejure.org/2021,4566
BGH, 19.01.2021 - 2 StR 458/20 (https://dejure.org/2021,4566)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2021 - 2 StR 458/20 (https://dejure.org/2021,4566)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 2 StR 458/20 (https://dejure.org/2021,4566)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen eines dauernden Verfahrenshindernisses; Eintritt von Strafklageverbrauch

  • rewis.io

    Strafverfahren; Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung bezüglich einer ebenfalls verwirklichten Vergewaltigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 354 Abs. 1
    Einstellung des Verfahrens wegen eines dauernden Verfahrenshindernisses; Eintritt von Strafklageverbrauch

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 252
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 2 StR 458/20
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 352, 362 f.).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Auszug aus BGH, 19.01.2021 - 2 StR 458/20
    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. September 2020 - 2 StR 606/19; BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 352, 362 f.).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21

    Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit

    Nach vorzugswürdiger Ansicht hat das Revisionsgericht auch bei irrigem Übersehen eines Verfahrenshindernisses in der Instanz nach §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1, 206a StPO vorzugehen (so BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 StR 458/20 -, abgerufen über das Internetangebot des BGH juris.bundesgerichtshof.de; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 497/08 -, juris und beck-online; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 -, juris und beck-online).

    Bei letzterem können die Feststellungen unter Umständen bestehen bleiben, beim Befassungsverbot sind sie gemäß § 353 Abs. 2 StPO mitaufzuheben (Schmitt, aaO; ohne ausdrückliche Aufhebung der Feststellungen aber BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 StR 458/20 -, abgerufen über das Internetangebot des BGH juris.bundesgerichtshof.de).

  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter

    Teilweise stützen der 2. und 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs neuerdings die Aufhebung des Urteils auf § 349 Abs. 4 StPO und die Einstellung des Verfahrens auf § 354 Abs. 1 und § 206a Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19.1.2021 - 2 StR 458/20, juris Rn. 4; vom 21.12.2016 - 3 StR 453/16, NStZ-RR 2017, 211, juris Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2023 - 1 ORs 36 Ss 47/23

    Strafklageverbrauch bei materiell-rechtlicher Tatmehrheit

    Tat im prozessualen Sinne ist der von der zugelassenen Anklage umgrenzte geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun der in der Anklage konkret bezeichneten Person unter irgendeinem Gesichtspunkt rechtlich strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 19.01.2021, BeckRS 2021, 3816; BGH, Beschluss vom 23.09.2020 - 2 StR 606/19 - juris; BGH, Urteil vom 21.12.1983, NJW 1984, 808; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl. 2023, § 264, Rn. 5).
  • BayObLG, 24.10.2022 - 202 ObOWi 1150/22

    Bestimmung der Wertgrenze nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG

    Erfasst wird das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (st.Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 1 StR 46/21 bei juris; 14.04.2021 - 5 StR 143/20 bei juris; 17.03.2021 - 5 StR 273/20 = wistra 2021, 369 = NStZ 2022, 420; 30.09.2020 - 5 StR 99/20 = NStZ-RR 2020, 377 = wistra 2021, 35; Beschluss vom 24.05.2022 - 2 StR 394/21 = NStZ-RR 2022, 280; 08.02.2022 - 3 StR 440/21 bei juris; 04.03.2021 - 2 StR 423/20 bei juris; 19.01.2021 - 2 StR 458/20 = JR 2021, 598; 14.01.2021 - 4 StR 418/20 bei juris; 17.12.2020 - 3 StR 391/20 bei juris; 23.09.2020 - 2 StR 606/19 bei juris; 09.09.2020 - 2 StR 261/20 = StV 2021, 795; 05.06.2019 - 3 StR 337/18 = K& R 2019, 654; 23.01.2018 - 2 StR 196/17 bei juris; 29.03.2017 - 4 StR 516/16 bei juris).
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