Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56311
BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21 (https://dejure.org/2021,56311)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - 2 StR 491/21 (https://dejure.org/2021,56311)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 (https://dejure.org/2021,56311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 StGB; § 73c StGB; § 64 StGB
    Betäubungsmitteldelikte (Strafzumessung: THC-Anteil); Einziehung des Wertes von Taterträgen (nichtiger Schuldenerlass); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 64 Satz 1 StGB, § 64 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund von Betäubungsmittelgeschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund von Betäubungsmittelgeschäften

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgrund von Betäubungsmittelgeschäften

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Judex non calculat: Rechenfehler bei der Strafzumessung führt zur Urteilsaufhebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21
    Dabei hat das Landgericht übersehen, dass mathematisch allein der THC-Anteil des transportierten Marihuanas bei 875 g lag, die nicht geringe Menge von 7, 5 g THC (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 14) jedoch um das rund 116-fache überschritten wurde.
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21
    Auch die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl hierzu Anlass bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261).
  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 54/07

    Verfall; Verfall von Wertersatz; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21
    Hierbei hat das Landgericht übersehen, dass der Schuldenerlass für die Beteiligung an einem verbotenen Betäubungsmittelgeschäft nichtig ist, so dass der Angeklagte keinen Vorteil erlangt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2 StR 54/07, juris Rn. 7; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21, juris Rn. 16, jew. mwN).
  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 311/21

    Strafzumessung (Festsetzung der Einzelstrafe: Fallgruppen, Abweichen vom

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21
    Hierbei hat das Landgericht übersehen, dass der Schuldenerlass für die Beteiligung an einem verbotenen Betäubungsmittelgeschäft nichtig ist, so dass der Angeklagte keinen Vorteil erlangt hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. März 2007 - 2 StR 54/07, juris Rn. 7; vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21, juris Rn. 16, jew. mwN).
  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 332/23

    Bewertung der konkurrenzrechtlichen Einordnung der Drogengeschäfte

    So übergab der Käufer im Fall 10 das Geld direkt an den Fahrer des Lieferanten des Angeklagten, der wegen der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts durch diese Zahlung auch nicht von einer Verbindlichkeit befreit wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21).
  • BGH, 18.05.2022 - 1 StR 19/22

    Steuerhehlerei durch Veräußerung unversteuerter unverzollter Zigaretten:

    Daran fehlt es jedoch, wenn das der Verbindlichkeit zugrunde liegende Rechtsgeschäft unwirksam ist und der Täter somit durch die Leistung eines Dritten lediglich von einer unwirksamen - und damit nicht werthaltigen - Verbindlichkeit frei wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 3 StR 331/21 Rn. 3; vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - 3 StR 62/10 Rn. 5 jeweils zu Forderungen aus Betäubungsmittelgeschäften und vom 26. Oktober 2021 - 2 StR 311/21 Rn. 16 zu einem Schuldenerlass für die Beteiligung an einer Straftat; Eser/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 73 Rn. 18).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Bis in die jüngste Zeit wird der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG auf 7, 5 g THC bestimmt, der sich aus 500 Konsumseinheiten zu je 15 mg THC errechnet (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.07.2022 - 4 StR 61/22 = StV-S. 2022, 130; 28.06.2022 - 6 StR 232/22; 15.12.2021 - 2 StR 491/21, jew. bei juris).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Erfolgsaussicht der Behandlung:

    Die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl sich das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 13; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 425/21 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 7; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261; jew. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht