Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17146
BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21 (https://dejure.org/2022,17146)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2022 - 2 StR 507/21 (https://dejure.org/2022,17146)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21 (https://dejure.org/2022,17146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,17146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 173 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

    Auszug aus BGH, 12.04.2022 - 2 StR 507/21
    Erlittene Untersuchungshaft ist regelmäßig für die Strafzumessung ohne Bedeutung, weil sie nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 4 StR 312/18 mwN).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Zwar kann es - wie die Revision ausführt - einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit über den üblichen hinausgehenden Beschwernissen für den Angeklagten verbunden ist (vgl. MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 344 ff. mwN), die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21, juris Rn. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

    Zwar kann es einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit über die üblichen hinausgehenden Beschwernisse für den Angeklagten verbunden ist, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (BGH, Urteil vom 28.09.2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340; BGH, Beschluss vom 12.04.2022 - 2 StR 507/21, BeckRS 2022, 16069 Rn. 4).
  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages:

    Zwar kann es einen strafmildernden Umstand darstellen, wenn die erlittene Untersuchungshaft mit Beschwernissen für den Angeklagten verbunden ist, die über das Übliche hinausgehen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22 Rn. 22; Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.09.2022 - 2 StR 127/22

    Strafzumessung (nicht anerkannte Strafzumessungsgründe strafmildernd eingestellt:

    Solche können sich beispielsweise - wie der Senat bereits mit Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21, entschieden hat - auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren.
  • BGH, 22.06.2022 - 2 StR 49/22

    Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: Verzicht auf Herausgabe der

    Zusätzliche, den Angeklagten besonders beschwerende Umstände des Haftvollzuges, die auch aus pandemiebedingten Einschränkungen resultieren können (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. April 2022 - 2 StR 507/21), lassen sich dem Urteil jedoch nicht entnehmen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, StV 2009, 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht