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   VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98   

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VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98 (https://dejure.org/1999,5618)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98 (https://dejure.org/1999,5618)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. März 1999 - 2 TZ 4591/98 (https://dejure.org/1999,5618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

  • verkehrslexikon.de

    Entscheidung des VGH Kassel zur Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen und zu Parkanordnungen als Drei-Straßen-Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1651
  • NVwZ 1999, 684 (Ls.)
  • NZM 1999, 514 (Ls.)
  • NZV 1999, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (Urteil des BGH vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 -, NJW 1970, 1126 f.), so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316, 318).

    Der angegriffene Beschluss beruht nicht im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO auf einer von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 ff. Das Verwaltungsgericht hat zwar einen - zulässigen - Widerspruch des Antragstellers darin erblickt, dass dieser mit Schreiben vom 1. September 1998 die zum gleichen Zeitpunkt an die Stelle der Parkmöglichkeiten für Anwohner im Regelungsbereich 03 (Westend-Süd) tretende Drei-Straßen-Regelung angegriffen hat.

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Allerdings hätte wohl, falls das Anwohnerparken in Frankfurt am Main nicht neu geregelt worden wäre, der Widerspruch, der von dem Antragsteller am 10. Juni 1998 - nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, NJW 1998, 2840 - gegen die schon im Jahre 1990 zugunsten von Anwohnern im Regelungsbereich 03 (Westend-Süd) ergangene Parkregelung eingelegt worden ist, als verspätet angesehen werden müssen mit der Folge, dass seine aufschiebende Wirkung nicht hätte angeordnet werden dürfen.
  • VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO anzunehmen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen den Beschluss des 4. Senats des Hess. VGH vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, ESVGH 47, 297, 298 f.), kann hier offen bleiben; denn auch bei Zugrundelegung der großzügigsten für das Eilverfahren in Betracht kommenden Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (wonach es ausreichen soll, wenn der Ausgang des angestrebten Beschwerdeverfahrens offen erscheint) liegen keine für die Zulassung der Beschwerde hinreichenden Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses vom 10. November 1998 vor; dieser erweist sich vielmehr als offensichtlich rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Insoweit neigt der Senat nunmehr (anders als noch in dem Urteil vom 16. April 1991 - 2 UE 2858/88 -, ESVGH 41, 241, 243) zu der Auffassung, dass Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den sie bestimmt sind, oder der von ihnen betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam werden, in dem sie ihm bekannt gegeben werden, wobei die Bekanntgabe nach den Vorschriften der StVO durch Aufstellung bzw. Anbringung des Verkehrsschildes (vgl. insbesondere §§ 39 Abs. 1 und 1 a, 45 Abs. 4 StVO) - einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntgabe - erfolgt.
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (Urteil des BGH vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 -, NJW 1970, 1126 f.), so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316, 318).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Ist aber von einer durch ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen bereits erfolgten wirksamen (öffentlichen) Bekanntgabe auszugehen, hatte auch die nach §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO einjährige Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu laufen begonnen (zutreffend HessVGH, Beschl. v. 05.03.1999 - 2 TZ 4591-98 -, NJW 1999, 1651 ).
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Uneinheitlich wird lediglich beurteilt, ob die für einen Widerspruch gegen ein Verkehrszeichen mangels Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich ab Aufstellung (Bekanntgabe) des jeweiligen Verkehrszeichens zu laufen beginnt (so neuerdings etwa VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1999, NJW 1999 S. 1651, 1652; Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 244), oder ob diese Frist immer dann ausgelöst wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer erstmals oder erneut in den Geltungsbereich des betreffenden Verkehrszeichens gelangt ist (offen gelassen in OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.1999 - 3 Bs 164/99).
  • VG Berlin, 28.09.2000 - 27 A 206.99

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

    Nach dieser Bestimmung setzt eine verkehrsbehördliche Anordnung, die wie die hier angefochtene Radwegebenutzungspflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO) eine sonst zulässige Benutzung bestimmter Straßenstrecken für Radfahrer beschränkt, das Vorhandensein besonderer, zu einer solchen Regelung zwingender Umstände voraus (normative Umsetzung bzw. Verschärfung der schon für das vor Inkrafttreten dieser Bestimmung geltende Recht einschlägigen Rechtsprechung [BVerwG Buchholz 442, 151 § 45 StVO Nr. 8, S. 26], vgl. zu § 45 Abs. 9 StVO auch OVG Bremen, NZV 2000, 140; OVG Hamburg NZV 2000, 348 und VGH Kassel, NZV 99, 397).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

    Entgegen der von dem Beschwerdeführer in Bezug genommenen Rechtsprechung des VGH Kassel (NVwZ 1999, 684; NJW 1999, 2057) wird von einer verbreiteten Ansicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316) eine Aufgabe dieser Rechtsprechung nicht entnommen (vgl. OVG Hamburg, NZV 2003, 351 f.; Bitter/ Konow, NJW 2001, 186 ff.; Rebler, BayVBl. 2004, 554; vgl. auch BVerwG, NJW 2004, 698).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
    05.03.1999-2 TZ 4591-98 -, NJW 1999, 1651 <1652».
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