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   LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05   

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LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 (https://dejure.org/2005,9657)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 (https://dejure.org/2005,9657)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 2 Ta 160/05 (https://dejure.org/2005,9657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gremium, Kammerbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungen über den Rechtsweg durch einen Beschluss der vollständigen Kammer bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten; Ergehen einer Nichtabhilfeentscheidung durch die vollständige Kammer

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; ZPO § 572 Abs. 1; ; ArbGG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ZPO § 572 Abs. 1; ArbGG § 78
    Rechtswegentscheidung und Nichtabhilfeentscheidung in Arbeitsgerichtssachen durch Beschluss der vollständigen Kammer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1079 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02

    Rechtsweg

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05
    Eine Rückgabe der Beschwerde an das Arbeitsgericht ist trotz der Entscheidung des BAG vom 17.2.2003 (5 AZB 37/02 - NZA 2003, 518) zulässig, da vorliegend die Beschwerde noch nicht durch ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung beim LAG anhängig geworden ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005 - 2 Ta 130/05

    Rechtsweg, Abhilfeentscheidung, Gründe, Rechtmittelbelehrung, Zustellung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05
    Damit ist nicht notwendig dieselbe personelle Besetzung, aber das jeweilige Gremium festgelegt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.3.2004 - 2 Ta 70/04 - Beschluss vom 4.2.2004 - 2 Ta 22/04 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.5.2005 - 2 Ta 130/05 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.03.2004 - 2 Ta 70/04

    Rechtsweg, Kammerentscheidung, Gremium, Zuständigkeit, Abhilfe, Rückgabe an

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05
    Damit ist nicht notwendig dieselbe personelle Besetzung, aber das jeweilige Gremium festgelegt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.3.2004 - 2 Ta 70/04 - Beschluss vom 4.2.2004 - 2 Ta 22/04 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.5.2005 - 2 Ta 130/05 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.02.2004 - 2 Ta 22/04

    Rechtsweg, Rechtswegentscheidung, Abhilfeentscheidung, Gremium,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005 - 2 Ta 160/05
    Damit ist nicht notwendig dieselbe personelle Besetzung, aber das jeweilige Gremium festgelegt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.3.2004 - 2 Ta 70/04 - Beschluss vom 4.2.2004 - 2 Ta 22/04 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.5.2005 - 2 Ta 130/05 - ).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 3 Ta 21/15

    Rechtsweg - Abhilfeentscheidung - Kammerbesetzung - unerlaubte Handlung im

    (1) Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele (so LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01. Juli 2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07. August 2002 - 15 Ta 12/02 - juris), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.
  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

    Eine Zurückverweisung nach §§ 78 ArbGG, 572 Abs. 3 ZPO erfolgt nicht (ebenso LAG Hessen 15.2.2008 - 8 Ta 259/07 - juris, anders LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02 - juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - NZA 2005, 1079).

    Soweit im Hinblick hierauf vertreten wird, das Landesarbeitsgericht habe das Verfahren gem. § 572 Abs. 3 ZPO zurückzuverweisen (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07 - in juris dokumentiert; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02 - in juris dokumentiert ; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079; Schwab/Weth/Schwab ArbGG § 78 Rz. 45) ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zuzustimmen.

    Sie ist auch klärungsbedürftig, nachdem über sie von den Landesarbeitsgerichten Hessen (vom 15.2.2008 - 8 Ta 259/07 - a.a.O.) und Berlin (vom 15.02.2006 - 13 Ta 170/06 - a.a.O.) einerseits und den Landesarbeitsgerichten Rheinland-Pfalz (vom 25.1.2007 - 11 Ta 10/07 - a.a.O.), Baden-Württemberg (vom 7.8.2002 - 15 Ta 2/02 - a.a.O.) und Schleswig-Holstein (vom 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 - a.a.O.) andererseits unterschiedlich entschieden worden ist und eine Entscheidung des Bundesarbeitsgericht zur Frage der Zurückverweisung im Rechtswegbeschwerdeverfahren wegen unterbliebener Beteiligung der ehrenamtlichen Richter am Nichtabhilfebeschluss soweit ersichtlich noch nicht ergangen ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2005 - 2 Ta 166/05

    Rechtswegentscheidung; Beschwerde; Nichtabhilfeentscheidung; Gremium für

    Damit ist nicht notwendig dieselbe personelle Besetzung, aber das jeweilige Gremium festgelegt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.3.2004 - 2 Ta 70/04 - Beschluss vom 4.2.2004 - 2 Ta 22/04 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.5.2005 - 2 Ta 130/05 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 1.7.2005 - 2 Ta 160/05 -).

    Eine Rückgabe der Beschwerde an das Arbeitsgericht ist trotz der Entscheidung des BAG vom 17.2.2003 (5 AZB 37/02 - NZA 2003, 518) zulässig, da vorliegend die Beschwerde noch nicht durch ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung beim LAG anhängig geworden ist (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 1.7.2005 - 2 Ta 160/05 -).

  • LAG Hamm, 16.12.2013 - 2 Ta 348/13

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handele, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 1001 Abs. 1 S. 2 GG betreffe, wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass bei einer Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02, Juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.08.2003 - 2 Ta 166/03

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Beschlussfassung, Erfüllung, Zeitpunkt

    Damit ist nicht notwendig dieselbe personelle Besetzung, aber das jeweilige Gremium festgelegt (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 29.3.2004 - 2 Ta 70/04 - Beschluss vom 4.2.2004 - 2 Ta 22/04 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.5.2005 - 2 Ta 130/05 - ; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 1.7.2005 - 2 Ta 160/05 -).

    Eine Rückgabe der Beschwerde an das Arbeitsgericht ist trotz der Entscheidung des BAG vom 17.2.2003 (5 AZB 37/02 - NZA 2003, 518) zulässig, da vorliegend die Beschwerde noch nicht durch ordnungsgemäße Nichtabhilfeentscheidung beim LAG anhängig geworden ist (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 1.7.2005 - 2 Ta 160/05 -).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 3 Ta 56/18

    Rechtswegzuständigkeit - Aufsichtsratsmitglied - Gewerkschaftsfunktionär -

    Insoweit wird vertreten, dass es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 25. Januar 2007 - 11 Ta 10/07, zu II. der Gründe = Rn. 6 f.; LAG Schleswig Holstein 1. Juli 2005 - 2 Ta 160/05, Rn. 6; LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02, zu II.4 der Gründe = Rn. 16 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 11 Ta 10/07

    Nichtabhilfebeschluss im Falle der Rechtswegverweisung

    Nicht nur der Verweisungsbeschluss ist nach § 17 a GVG, § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ArbGG durch die voll besetzte Kammer des Arbeitsgerichts zu treffen, sondern auch die Nichtabhilfeentscheidung nach § 572 Abs. 1 ZPO (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 01.07.2005, NzA 2005, 1079; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 5. Auflage K Rz. 206 a; Schwab-Weth/Schwab, § 78 Rz. 45).
  • LAG Hamm, 09.01.2014 - 2 Ta 373/13

    Rechtswegprüfungen und Entscheidung Vorsitzender

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handele, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG betreffe, wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass bei einer Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02, Juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

    26 2.2 Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass wegen des in der Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden liegenden Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zwingend eine Zurückverweisung des Rechtsstreits zu erfolgen habe, da es sich um einen in der Beschwerdeinstanz nicht behebbaren Verfahrensmangel handele ( so LAG Rheinland-Pfalz 25.01.2007 - 11 Ta 10/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein 01.07.2005 - 2 Ta 160/05 - juris; LAG Baden-Württemberg 07.08.2002 - 15 Ta 12/02 - juris ), ist dem im Hinblick auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht zu folgen.
  • LAG Hamm, 02.09.2013 - 2 Ta 18/13

    Berichtigungsanspruch wegen eines Praktikantenzeugnisses

    In Hinblick darauf, dass es sich um einen schweren Verfahrensfehler handele, der auch die Frage der Beteiligung der gesetzlichen Richter betreffe, wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass bei einer Nichtabhilfeentscheidung durch den Vorsitzenden allein notwendig gemäß § 572 Abs. 3 ZPO an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen sei (LAG Rheinland-Pfalz, 25.1.2007 - 11 Ta 10/07, Juris; LAG Baden-Württemberg, 7.8.2002 - 15 Ta 2/02, Juris; LAG Schleswig-Holstein - 2 Ta 160/05 - 01.07.2005, NZA 2005, 1079).
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

  • LAG Hamm, 08.11.2013 - 2 Ta 234/13

    Zuständigkeit Kammer

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