Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - I-2 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8712
OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2006 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2006,8712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs; Pflicht zum Anstellen von Nachforschungen hinsichtlich der Unparteilichkeit eines Sachverständigen; Unverzügliche Geltendmachung von Ablehnungsgründen

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 § 406
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei gemeinsamer Mitgliedschaft mit einer Partei in verschiedenen Organisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 14.11.2000 - 9 UF 267/00

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Eine solche Nachforschungspflicht wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil bejaht (RGZ 64, 429, 432; OLG Oldenburg, MDR 1978, 1028; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 406 Rdnr. 23; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 120 Rdnr. 27), um unnötigen Aufwand bei der Beweisaufnahme, insbesondere für die Erstellung eines unverwertbaren Gutachtens, so früh wie möglich zu erkennen und zu vermeiden; zum Teil wird sie aber auch verneint (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433; MünchKomm ZPO/Damrau, 2. Aufl., § 406 Rdnr. 7; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rdnr. 13; Schneider, MDR 1975, 353, 354), um die Partei hinsichtlich der Ablehnung eines Sachverständigen nicht schlechter zu stellen als bei derjenigen eines Richters.
  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu wecken (BGH, Beschluss vom 5. November 2002, X ZR 136/99, Anlage BK 29, Seite 3, Abschnitt II 2).
  • OLG Koblenz, 29.06.1998 - 3 U 1078/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    c) Die Beklagten haben ihre Ablehnungsgründe auch unverzüglich geltend gemacht, nachdem sie ihnen bekannt geworden waren (zur entsprechenden Verpflichtung OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 72; OLG Brandenburg, a.a.O.; Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., Rdnr. 19 m.w.N. 75; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., Rdnr. 27; Musielak/Huber, a.a.O., Rdnr. 14; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Rdnr. 172; Franzki in: Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 20 Rdnr. 18).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Mehrere geltend gemachte Ablehnungsgründe sind in ihrer Gesamtschau und nach ihrem Gesamtgewicht zu würdigen (BGH, NJW 1956, 271, 272, r. Sp. unten).
  • RG, 07.12.1906 - II 60/06

    Ablehnung eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Eine solche Nachforschungspflicht wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil bejaht (RGZ 64, 429, 432; OLG Oldenburg, MDR 1978, 1028; Baumbach/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 406 Rdnr. 23; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 120 Rdnr. 27), um unnötigen Aufwand bei der Beweisaufnahme, insbesondere für die Erstellung eines unverwertbaren Gutachtens, so früh wie möglich zu erkennen und zu vermeiden; zum Teil wird sie aber auch verneint (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 1433; MünchKomm ZPO/Damrau, 2. Aufl., § 406 Rdnr. 7; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl., § 406 Rdnr. 13; Schneider, MDR 1975, 353, 354), um die Partei hinsichtlich der Ablehnung eines Sachverständigen nicht schlechter zu stellen als bei derjenigen eines Richters.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1997 - 10 WF 12/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.08.2006 - 2 U 120/02
    Ebenso wie an das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen, muss jedoch auch vermieden werden, dass eine Partei einen ihr ungenehmen Sachverständigen - insbesondere nach Vorlage eines für sie ungünstigen Gutachtens - aus dem Verfahren ausschalten kann, etwa indem sie ihn zu unsachlichen Äußerungen provoziert oder das Verfahren durch wiederholte und haltlose Ablehnungsgesuche zu verzögern sucht (vgl. OLG Düsseldorf, BB 1975, 627; OLG Frankfurt/ Main, OLGR 1997, 308; Franzki a.a.O. Rdnr. 2 und 16; Jessnitzer/Ulrich, a.a.O., Rdnr. 152, 164).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 11/19

    Besorgnis der Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen wegen Beratung mit

    Es versteht sich von selbst und bedarf keiner besonderen Hervorhebung, dass der Sachverständige Umstände unverzüglich offenbaren musste, die möglicherweise die Zweifel an seiner Unbefangenheit erwecken konnten, um den Parteien und dem Gericht die Möglichkeit zu geben, die offengelegten Umstände zu prüfen und selbst darüber zu entscheiden, ob sie zum Anlass genommen werden sollen, einen Befangenheitsantrag zu stellen bzw. ob sie dem Gericht Veranlassung geben können, den Sachverständigen abzuberufen und die Gutachtertätigkeit einer anderen Person zu übertragen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2006 - I-2 U 120/02, Rn. 16, juris zur Offenbarungspflicht bei sich nachträglich verändernden Umständen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - I-2 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7450
OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2010,7450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2010 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2010,7450)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - I-2 U 120/02 (https://dejure.org/2010,7450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Diese Eigenschaft ergibt sich daraus, dass sie in der Lage sind, dass im Patentanspruch 1 unter Schutz gestellte Verfahren auszuüben (vgl. BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).

    Da die Beklagten, wie vorstehend dargelegt, entgegen § 10 Abs. 1 PatG während der Laufzeit des Klageschutzrechtes Mittel angeboten und geliefert haben, die sich auf ein wesentliches Element der nach dem Klagepatent unter Schutz gestellten Erfindung beziehen, schulden sie der Klägerin nach § 139 Abs. 2 PatG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und 64 Abs. 1 und 3 EPÜ den Ersatz allen Schadens, der ihr durch die vorbezeichneten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird, wobei als Schaden in erster Linie derjenige zu ersetzen ist, der dem Patentinhaber durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers entsteht (vgl. BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; 2007, 679 - Haubenstretchautomat; 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).

    Da der Abnehmer D die angegriffene Maschine patentverletzend verwendet hat, aber auch mit Blick auf die Ausführungen der Beklagten in der den angegriffenen Automaten betreffenden Betriebsanleitung besteht eine ausreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Klägerin durch der mittelbaren Patentverletzung folgende unmittelbare Schutzrechtsverletzungen geschädigt worden ist (vgl. hierzu BGH GRUR 2007 - 679 - Haubenstretchautomat und GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Da die Beklagten, wie vorstehend dargelegt, entgegen § 10 Abs. 1 PatG während der Laufzeit des Klageschutzrechtes Mittel angeboten und geliefert haben, die sich auf ein wesentliches Element der nach dem Klagepatent unter Schutz gestellten Erfindung beziehen, schulden sie der Klägerin nach § 139 Abs. 2 PatG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und 64 Abs. 1 und 3 EPÜ den Ersatz allen Schadens, der ihr durch die vorbezeichneten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird, wobei als Schaden in erster Linie derjenige zu ersetzen ist, der dem Patentinhaber durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers entsteht (vgl. BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; 2007, 679 - Haubenstretchautomat; 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Allerdings hat der Senat aus dem diesbezüglichen Teil des Klageantrags die Worte "und bestimmt" nach "geeignet" aus dem Klageantrag nicht übernommen; eine solche Formulierung ist mangels hinreichender Bestimmtheit unzulässig (BGH GRUR 2006, 839, 841 - Deckenheizung); eine teilweise Klageabweisung liegt darin nicht.
  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Da die Beklagten, wie vorstehend dargelegt, entgegen § 10 Abs. 1 PatG während der Laufzeit des Klageschutzrechtes Mittel angeboten und geliefert haben, die sich auf ein wesentliches Element der nach dem Klagepatent unter Schutz gestellten Erfindung beziehen, schulden sie der Klägerin nach § 139 Abs. 2 PatG in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und 64 Abs. 1 und 3 EPÜ den Ersatz allen Schadens, der ihr durch die vorbezeichneten Handlungen entstanden ist und noch entstehen wird, wobei als Schaden in erster Linie derjenige zu ersetzen ist, der dem Patentinhaber durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers entsteht (vgl. BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; 2007, 679 - Haubenstretchautomat; 2007, 773 - Rohrschweißverfahren).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Die mittelbare Benutzung eines Patentes löst keine Entschädigungsansprüche aus (BGHZ 159, 221, 229 - Drehzahlermittlung; BGH GRUR 2006, 570 - extracoronares Geschiebe; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 643).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Die Vorgabe des Merkmals 6.4, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch der Sachverständige Prof. Dr. I, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 1460 d.A.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Die Vorgabe des Merkmals 6.4, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch der Sachverständige Prof. Dr. I, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 1460 d.A.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Das reicht zur Überzeugungsbildung aus; der Senat darf, um den Beweis der Patentverletzung als erbracht anzusehen, keine absolute Gewissheit verlangen, sondern kann lediglich ein solches Maß an Gewissheit zugrunde legen, die Zweifeln Einhalt gebietet, ohne sie vollständig auszuschließen (vgl. BGHZ 53, 245, 256 = NJW 1970, 946 - Anastasia; BGH NJW 1993, 935, 937; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 286, Rdnr. 19).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Da der Restschadenersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet wird (vgl. Kühnen/Geschke, a.a.O., Rdnr. 777 mit weiteren Nachweisen) und diese Berechnungsart keine Kenntnisse über die Kosten- und Gewinnsituation beim Verletzer erfordert (vgl. BGH GRUR 2008, 896 - Tintenpatrone), erfasst der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung insoweit auch nicht die von der Klägerin mit ihrem Antrag zu e) begehrten Angaben (vgl. weiter Schulte/Kühnen, a.a.O., § 139, Rdnr. 141); für die Vorbereitung und Bezifferung von Restentschädigungsansprüchen gilt nichts anderes.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 2 U 120/02
    Die Vorgabe des Merkmals 6.4, die Folienhaube um mindestens 5% längszustretchen, betrachtet der Fachmann als "echten" Mindestwert im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2002, 519 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I; GRUR 2002, 527 - Custodiol II; GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil) zur Bedeutung von Zahlen- und Maßangaben in Patentansprüchen (so auch der Sachverständige Prof. Dr. I, Anhörungsprotokoll S. 11, Bl. 1460 d.A.).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft;

  • BGH, 01.04.2003 - X ZR 136/99

    Ablehnung der Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Umhüllung von

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02   

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https://dejure.org/2004,20045
LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2004,20045)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2004 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2004,20045)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2004,20045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der mit Wirkung für die Zukunft ausgesprochenen Rücknahme eines einen Arbeitsunfall anerkennenden und Entschädigungsleistungen gewährenden Bescheides; Begriff des Arbeitsunfalls; "Unterbrechung" des versicherten Weges zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Angesichts der gravierenden Vermögensdisposition des Klägers, die er im Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsaktes getroffen hat, sowie der Tatsache, dass die aus der Sicht der Beklagten vermeintliche Fehlerhaftigkeit des Bescheides allein auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung ihrerseit basierte (vgl. BSG, Urteil vom 14.11.1985, Az.: 7 RAr 123/84, BSGE 59, 157, 163 ff.), ist die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Klägers zu bejahen.

    Die Bescheide der Beklagen hätten folglich nicht nur erkennen lassen müssen, dass die Beklagte eine Ermessensentscheidung treffen wollte, sondern auch, dass sie eine solche getroffen hat, sowie die Gesichtspunkte, von denen sie bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (BSGE 59, 157, 170 m.w.N.).

    Den für ihre Entscheidung benötigten Sachverhalt hätte die Beklagte gegebenenfalls von Amts wegen ermitteln (BSGE 59, 157, 171) und sich gegebenenfalls der Mitwirkung des Klägers bedienen müssen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2002 - L 6 RA 82/00

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen - Verrechnung mit laufender Rentenleistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Im Falle von Ermessensentscheidungen bedeutet die Neuregelung, dass eine Heilung im Falle der Nichtausübung von Ermessen im Ursprungsbescheid nicht möglich ist, weil in diesem Falle der Bescheid nicht nur verfahrensfehlerhaft ohne Begründung, sondern materiell rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist und durch die nunmehr erstmals angestellten Ermessenserwägungen ein völlig neuer Verwaltungsakt geschaffen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2002, Az.: L 6 RA 82/00, Urteil vom 22.03.2001, Az.: L 1 Ar 247/98; vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 25.06.1997, SächsVBl. 1998 S. 32; VG München, Urteil vom 14.10.1997, NVwZ 1998 S. 1325; Wiesner, a.a.O., Rn. 6; Pickel, Kommentar zum SGB X, Rn. 21 bis 23 zu § 41; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Rn. 54a zu § 45; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Rn. 69 f. zu § 113, Rn. 50 zu § 114; a.A. Steinwedel, a.a.O., Rn. 25).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - L 1 Ar 247/98

    Fehlende Anhörung - Bescheid nach Klageerhebung - Heilung von Verfahrens- und

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Im Falle von Ermessensentscheidungen bedeutet die Neuregelung, dass eine Heilung im Falle der Nichtausübung von Ermessen im Ursprungsbescheid nicht möglich ist, weil in diesem Falle der Bescheid nicht nur verfahrensfehlerhaft ohne Begründung, sondern materiell rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist und durch die nunmehr erstmals angestellten Ermessenserwägungen ein völlig neuer Verwaltungsakt geschaffen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2002, Az.: L 6 RA 82/00, Urteil vom 22.03.2001, Az.: L 1 Ar 247/98; vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 25.06.1997, SächsVBl. 1998 S. 32; VG München, Urteil vom 14.10.1997, NVwZ 1998 S. 1325; Wiesner, a.a.O., Rn. 6; Pickel, Kommentar zum SGB X, Rn. 21 bis 23 zu § 41; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Rn. 54a zu § 45; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Rn. 69 f. zu § 113, Rn. 50 zu § 114; a.A. Steinwedel, a.a.O., Rn. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.1997 - 2 S 102/95
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Im Falle von Ermessensentscheidungen bedeutet die Neuregelung, dass eine Heilung im Falle der Nichtausübung von Ermessen im Ursprungsbescheid nicht möglich ist, weil in diesem Falle der Bescheid nicht nur verfahrensfehlerhaft ohne Begründung, sondern materiell rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist und durch die nunmehr erstmals angestellten Ermessenserwägungen ein völlig neuer Verwaltungsakt geschaffen würde (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2002, Az.: L 6 RA 82/00, Urteil vom 22.03.2001, Az.: L 1 Ar 247/98; vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 25.06.1997, SächsVBl. 1998 S. 32; VG München, Urteil vom 14.10.1997, NVwZ 1998 S. 1325; Wiesner, a.a.O., Rn. 6; Pickel, Kommentar zum SGB X, Rn. 21 bis 23 zu § 41; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Rn. 54a zu § 45; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, Rn. 69 f. zu § 113, Rn. 50 zu § 114; a.A. Steinwedel, a.a.O., Rn. 25).
  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Das BSG hat sich vielmehr zu dieser Frage bisher unterschiedlich geäußert: Einerseits maß es den zeitlich ersten Angaben in der von der Beklagten zitierten Entscheidung (Beschluss vom 22.05.1959, Az.: 5 RK 51/58 = HV-Info 11/1986, S. 802 ff.) besondere Bedeutung zu, andererseits lehnte es eine "Erfahrungstatsache", die ersten Angaben eines Unfallverletzten seien stets glaubhafter als eine spätere Behauptung, ausdrücklich ab (BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.01.1959, Az.: 2 RU 267/56).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Daraus folgt, dass während Unterbrechungen kein Versicherungsschutz besteht, wenn sie wesentlich allein dem privaten Bereich zuzurechnen sind, mithin eigenwirtschaftlichen Zwecken dienen (BSG, Urteil vom 27.03.1990, Az.: 2 RU 36/89, Breithaupt 1990 S. 904).
  • LSG Hessen, 05.04.1995 - L 3 U 580/94

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) auf dem Weg von der Tankstelle zur

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Anders als in dem vom Hessischen Landessozialgericht (Urteil vom 05.04.1995, Az.: L 3 U 580/94) entschiedenen Fall bemerkte der Kläger vor Antritt der Fahrt das Fehlen der Papiere.
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 12.06.1990, Az.: 2 RU 57/89) besteht Versicherungsschutz während eines zum Zwecke des Holens vergessener Papiere (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Kraftfahrzeugpapiere) während eines anlässlich einer Dienstreise zurückgelegten Weges.
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Im ersten Fall besteht Versicherungsschutz auch während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114 = Breithaupt 1977, S. 878; BSG, Urteil vom 25.05.1977, Az.: 2 RU 97/75 m.w.N.).
  • BSG, 29.01.1959 - 2 RU 267/56
    Auszug aus LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02
    Das BSG hat sich vielmehr zu dieser Frage bisher unterschiedlich geäußert: Einerseits maß es den zeitlich ersten Angaben in der von der Beklagten zitierten Entscheidung (Beschluss vom 22.05.1959, Az.: 5 RK 51/58 = HV-Info 11/1986, S. 802 ff.) besondere Bedeutung zu, andererseits lehnte es eine "Erfahrungstatsache", die ersten Angaben eines Unfallverletzten seien stets glaubhafter als eine spätere Behauptung, ausdrücklich ab (BSG, Urteil vom 11.11.2003, Az.: B 2 U 41/02 R; BSG, Urteil vom 29.01.1959, Az.: 2 RU 267/56).
  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,26515
LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2002,26515)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2002 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2002,26515)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - L 2 U 120/02 (https://dejure.org/2002,26515)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Lendenwirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit; Merkmal des Unterlassens aller gefährdenden Tätigkeiten; Kritisch angesehene Werte bei Gesamtschwingungsbelastung; Aufgabe der beruflichen Betätigung; Anforderungen an das Vorliegen einer Berufskrankheit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 120/02
    Das letztere Merkmal des Unterlassens aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, dass die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich objektiv aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (st. RS, zuletzt BSG, Urteil vom 22.08.2000, Az. B 2 U 34/99 R).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,61186
OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 U 120/02 (https://dejure.org/2005,61186)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.03.2005 - 2 U 120/02 (https://dejure.org/2005,61186)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. März 2005 - 2 U 120/02 (https://dejure.org/2005,61186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,61186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 448 ZPO
    Parteivernehmung des Beklagten aus Gründen der Waffengleichheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 2 U 120/02
    Der Senat musste bei einem Vorgang unter lediglich zwei Personen das Prinzip der Waffengleichheit beachten (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention; siehe dazu auch BGH in VersR 99, 994 (995) und Hartmann bei Baumbach/Lauterbach, 63. Aufl. 2005 Anm. 7 zu § 448).
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