Weitere Entscheidung unten: BSG, 28.07.2011

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   OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11   

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https://dejure.org/2012,3326
OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11 (https://dejure.org/2012,3326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.02.2012 - 2 U 125/11 (https://dejure.org/2012,3326)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 2 U 125/11 (https://dejure.org/2012,3326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 631 BGB
    Architektenvertrag: Bedenkenanmeldepflicht des Überwachers gegenüber dem Planer; Feststellung des Vertragsinhalts bei Altbausanierung; Pflicht zur ungefragten Beratung des Bauherrn über Fragen der Bauwerksabdichtung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Überwachers zur Anmeldung von Bedenken gegenüber dem Planer eines Bauwerks bei Personenidentität; Pflicht des Architekten zur Beratung des Bauherrn über Fragen der Bauwerksabdichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht des Überwachers zur Anmeldung von Bedenken gegenüber dem Planer eines Bauwerks bei Personenidentität; Pflicht des Architekten zur Beratung des Bauherrn über Fragen der Bauwerksabdichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauen im Bestand: Architekt muss ungefragt beraten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauen im Bestand: Architekt muss ungefragt beraten! (IBR 2012, 275)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 788
  • NZBau 2012, 442
  • BauR 2012, 996
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 12 U 180/07

    Architektenvertrag: Pflichten bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11
    Es liegt nahe, ohne dass dies im vorliegenden Fall einer Entscheidung bedürfe, dass ein Architekt gegenüber dem Bauherrn im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) typischerweise verpflichtet ist, nicht nur die Grundlagen für die Planung der konkret vom Bauherrn vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, sondern auch ungefragt und ohne Ansehung der Vorgaben des Bauherren zumindest eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen hat, welche Sanierungsmaßnahmen zur Herstellung eines funktionstauglichen Objekts i.S. der angestrebten künftigen Nutzung notwendig sind (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil v. 13.03.2008, 12 U 180/07, ZfBR 2008, 857, hier zitiert nach juris, ), und im Falle fehlender Plausibilität des Konzepts des Bauherrn entsprechende, auch warnende Hinweise geben muss (vgl. OLG München, Urteil v. 19.11.1987, 24 U 831/86, NJW-RR 1988, 336).
  • BGH, 08.01.1998 - VII ZR 141/97

    Aufgaben des Architekten im Rahmen der Ermittlung der Bauwünsche des

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11
    Das vom Beklagten geschilderte Verhalten im Hinblick auf das vorliegende Bauvorhaben genügt zwar, um seiner Aufgabe zur Ermittlung der Bauwünsche der Klägerin (vgl. nur BGH, Urteil v. 08.01.1998, VII ZR 141/97, BauR 1998, 356) gerecht zu werden.
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11
    Solche Kosten wären sog. Sowieso-Kosten (vgl. Brandenburgisches OLG, a.a.O. ; auch Urteil v. 18.01.2007, 12 U 120/06, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 5 U 43/11

    Architektenhaftung: Planungsfehler wegen nicht dem Stand der Technik

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11
    Bedenken gegen die Annahme einer entsprechenden Aufklärungspflicht könnten sich allerdings hier daraus ergeben, dass die Klägerin sich gewerbsmäßig mit der Sanierung von Bestandsgebäuden befasst und dem Beklagten sozusagen "auf Augenhöhe" Vorgaben gemacht hatte, d.h. der Beklagte sich sicher sein konnte, dass die Klägerin die Konsequenzen ihrer Entscheidung überblickte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 17.10.2011, 5 U 43/11; auch Löffelmann/ Fleischmann, Architektenrecht, 5. Aufl. 2007, Rn. 253).
  • OLG München, 19.11.1987 - 24 U 831/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2012 - 2 U 125/11
    Es liegt nahe, ohne dass dies im vorliegenden Fall einer Entscheidung bedürfe, dass ein Architekt gegenüber dem Bauherrn im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) typischerweise verpflichtet ist, nicht nur die Grundlagen für die Planung der konkret vom Bauherrn vorgegebenen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, sondern auch ungefragt und ohne Ansehung der Vorgaben des Bauherren zumindest eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen hat, welche Sanierungsmaßnahmen zur Herstellung eines funktionstauglichen Objekts i.S. der angestrebten künftigen Nutzung notwendig sind (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil v. 13.03.2008, 12 U 180/07, ZfBR 2008, 857, hier zitiert nach juris, ), und im Falle fehlender Plausibilität des Konzepts des Bauherrn entsprechende, auch warnende Hinweise geben muss (vgl. OLG München, Urteil v. 19.11.1987, 24 U 831/86, NJW-RR 1988, 336).
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BSG, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - B 2 U 125/11 B (https://dejure.org/2011,36661)
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