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   OLG Frankfurt, 07.12.2006 - 2 U 171/06   

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https://dejure.org/2006,10403
OLG Frankfurt, 07.12.2006 - 2 U 171/06 (https://dejure.org/2006,10403)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 U 171/06 (https://dejure.org/2006,10403)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 U 171/06 (https://dejure.org/2006,10403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 HGB
    Firmenerwerb: Haftung nach den Grundsätzen der Firmenfortführung für die Verbindlichkeiten aus einem Mietvertrag

  • Judicialis

    HGB § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 25; BGB § 387; BGB § 535; BGB § 546a
    Pflicht des "Untermieters" zur Zahlung des Mietzinses bei Übernahme einer vom Mieter in Mieträumen betriebenen Einzelfirma - Aufrechnung mit Rückzahlungsanspruch aus Kautionsleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2006 - 2 U 171/06
    Nach § 25 HGB haftet sie demnach für alle vom früheren Inhaber begründeten Verbindlichkeiten einschließlich der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern die Klägerin als Vermieterin mit einer Vertragsübernahme einverstanden war (vgl. BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 28.11.2005, Aktenzeichen: II ZR 355/03, veröffentlicht in DB 2006, 444-445; OLG Celle, 3. Zivilsenat, Urteil vom 15.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 284/04, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Celle, 15.06.2005 - 3 U 284/04

    Möglichkeit eines Vertragsübergangs auf einen neuen Mieter ohne Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2006 - 2 U 171/06
    Nach § 25 HGB haftet sie demnach für alle vom früheren Inhaber begründeten Verbindlichkeiten einschließlich der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern die Klägerin als Vermieterin mit einer Vertragsübernahme einverstanden war (vgl. BGH 2. Zivilsenat, Urteil vom 28.11.2005, Aktenzeichen: II ZR 355/03, veröffentlicht in DB 2006, 444-445; OLG Celle, 3. Zivilsenat, Urteil vom 15.06.2005, Aktenzeichen: 3 U 284/04, veröffentlicht in Juris).
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