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   OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01   

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https://dejure.org/2002,4112
OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01 (https://dejure.org/2002,4112)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2002 - 2 U 252/01 (https://dejure.org/2002,4112)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 2 U 252/01 (https://dejure.org/2002,4112)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Verlust des Mietminderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzahlung nach der Mietrechtsnovelle

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gaststättenmiete; Bestimmung der Öffnungszeiten; Vorbehaltlose Mietzinszahlung trotz Kenntnis des Mangels; Bestimmung von Inhalt und Umfang einer Speise- und Getränkekarte; Mietminderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gaststättenmiete; Bestimmung der Öffnungszeiten; Vorbehaltlose Mietzinszahlung trotz Kenntnis des Mangels; Bestimmung von Inhalt und Umfang einer Speise- und Getränkekarte; Mietminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 539 BGB a. F. (vgl. NZM 2000, 825; NJW 1997, 2674), der sich der Senat angeschlossen hat, führt die vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses über eine längere Zeit in Kenntnis eines nach Übergabe der Mietsache entstandenen Mangels zu einem Verlust des Minderungsrechts (§ 539 BGB a. F. analog).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01
    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH zu § 539 BGB a. F. (vgl. NZM 2000, 825; NJW 1997, 2674), der sich der Senat angeschlossen hat, führt die vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses über eine längere Zeit in Kenntnis eines nach Übergabe der Mietsache entstandenen Mangels zu einem Verlust des Minderungsrechts (§ 539 BGB a. F. analog).
  • OLG Naumburg, 27.11.2001 - 9 U 186/01

    (Gewerberaummiete: Verlust des Minderungsrechts bei vorbehaltloser

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01
    Dabei hat es zu bleiben, wobei für die Zeit ab dem 1. September 2001 an die Stelle des § 539 BGB a. F. analog nunmehr § 536 b BGB n. F. analog getreten ist (so auch OLG Naumburg NJW 2002, 1132, 1133).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2002 - 2 U 252/01
    Damit handelt es sich um die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses i. S. d. § 265 Abs. 1 ZPO (vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 21. Aufl., § 256 Rn. 4; BGH NJW 1982, 1878, 1879).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 11 S 79/02

    Keine Minderung bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Miete

    Soweit eine entsprechende Anwendung auch des § 536 b BGB n.F. auf die Fälle nachträglicher Mängelkenntnis bejaht wird, wird dies damit begründet, daß die Auffassung des Gesetzgebers dazu, daß diese Fälle nunmehr allein durch die §§ 536 c, 814, 242 BGB zu lösen seien, im Gesetzestext keinen hinreichenden Niederschlag erfahren habe (so Sternel ZMR 2002, 2), zumal § 536 b BGB den Wortlaut des alten § 539 BGB im wesentlichen übernommen habe (Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage, § 536 b BGB, Rn. 19; OLG Naumburg NZM 2002, 251; für eine analoge Anwendung des § 536 b BGB n.F. auch: OLG Celle, Urteil vom 15.5.2002 ? 2 U 252/01; AG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.4.2002 ? Az.: 33 C 3965/01-67; Eckert, NZM 2001, 411 f. unter Hinweis auf die bisherige ?bewährte Linie? der Rechtsprechung; offenlassend KG ZMR 2002, 111).
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