Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.11.2008

Rechtsprechung
   BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R   

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https://dejure.org/2010,2434
BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R (https://dejure.org/2010,2434)
BSG, Entscheidung vom 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R (https://dejure.org/2010,2434)
BSG, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - B 2 U 35/08 R (https://dejure.org/2010,2434)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Betriebsweg; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; eigenwirtschaftliche Tätigkeit; Unterbrechung; Abholen des Kindes; musikalische Früherziehung; Wegeunfall; keine Analogie mangels Regelungslücke; Verbringen des Kindes in fremde Obhut

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 7, § 550 S 2 RVO vom 18.03.1971, § 550 Abs 2 Nr 1 RVO vom 01.01.1974
    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Unterbrechung - Abholen des Kindes - musikalische Früherziehung - Wegeunfall - keine Analogie mangels Regelungslücke - Verbringen des Kindes in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 7, § 550 S 2 RVO vom 18.03.1971, § 550 Abs 2 Nr 1 RVO vom 01.01.1974
    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Unterbrechung - Abholen des Kindes - musikalische Früherziehung - Wegeunfall - keine Analogie mangels Regelungslücke - Verbringen des Kindes in ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung; Versicherungsschutz hinsichtlich des Anvertrauens von Kindern in fremder Obhut

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Unterbrechung eines Betriebsweges - Abholung eines Kindes von einer Spielgruppe - keine analoge Anwendung des § 2 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII auf Betriebswege - Auslegung des Merkmals Fremdobhut wegen" Berufstätigkeit - Handlungstendenz

  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Unterbrechung - Abholen des Kindes - musikalische Früherziehung - Wegeunfall - keine Analogie mangels Regelungslücke - Verbringen des Kindes in ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Unterbrechung - Abholen des Kindes - musikalische Früherziehung - Wegeunfall - keine Analogie mangels Regelungslücke - Verbringen des Kindes in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a
    Feststellung eines Arbeitsunfalles in der gesetzlichen Unfallversicherung; Versicherungsschutz hinsichtlich des Anvertrauens von Kindern in fremder Obhut

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 105
  • NZS 2011, 66
  • NZV 2011, 245 (Ls.)
  • DB 2010, 1767
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Umweg/Abweg - Verbringung der Kinder in

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Durch die Vorschrift werden bestimmte, vom Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII nicht erfasste Um- oder Abwege (vgl BSG, Urteil vom 30. September 1980 - 2 RU 23/79 - SozR 2200 § 550 Nr. 45) in den Versicherungsschutz einbezogen (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 10) .

    Dieser beruht dann - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15).

    Insoweit besteht zwar eine vergleichbare Interessenlage dergestalt, dass auch damit die Verbringung oder Abholung eines beaufsichtigungsbedürftigen Kindes, das sich typischerweise allein nicht sicher im Straßenverkehr bewegen kann und so zur selbstständigen Zurücklegung dieser Wege nicht in der Lage ist, verbunden werden kann (vgl BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - § 8 Nr. 4 RdNr 18) .

    Der Senat geht von einer planwidrigen Regelungslücke aus, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Mit Einführung dieser Regelung als § 550 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (vgl § 2 Nr. 1 des Gesetzes über Unfallversicherung für Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten vom 18. März 1971 - BGBl I 237) , die schließlich inhaltlich unverändert in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII übernommen wurde (vgl BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 13) , sollte der Versicherungsschutz für Berufstätige, die ein Kind während der Arbeitszeit fremder Obhut anvertrauen und den hierzu notwendigen Weg mit dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte verbinden, erweitert werden.

    Soweit der erkennende Senat bislang eine analoge Anwendung auch dann in Betracht gezogen hat, wenn die Regelung eines Sachverhalts bewusst ausgespart worden ist, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden soll (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) , liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Nach seiner Handlungstendenz (vgl BSG, Urteile vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R - jeweils juris RdNr 14 mwN) hat er sein Kfz verlassen, um eine private Verrichtung vorzunehmen.

    Eine Unterbrechung ist nur geringfügig, wenn sie auf einer Verrichtung beruht, die ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" zu erledigen ist (vgl BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - juris RdNr 18 mwN).

    Ebenso wie der Weg nach und von der Arbeitsstätte oder einer anderen versicherten Tätigkeit (vgl BSG, Urteile vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R - jeweils juris RdNr 13) wird der in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII beschriebene Weg zwar nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der (eigentlich) versicherten Tätigkeit unternommen.

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 19/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Der analogiefähige § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII enthält in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch keine Lücke (so im Ergebnis auch Schlaeger NZS 2009, 559 ff; aA, aber ohne Begründung Ricke in KassKomm, Stand Oktober 2008, § 8 SGB VII RdNr 223; Keller in Hauck, SGB VII, Stand Dezember 2007, K § 8 RdNr 256; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl, 2009, § 8 RdNr 242; G. Wagner in jurisPK-SGB VII, 2009, § 8 RdNr 212; vgl in diesem Zusammenhang auch BSG, Urteil vom 20. März 2007- B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17 ff) .

    Der Senat geht von einer planwidrigen Regelungslücke aus, wenn der zu beurteilende Sachverhalt vom Gesetzgeber übersehen wurde oder er sich erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) .

    Soweit der erkennende Senat bislang eine analoge Anwendung auch dann in Betracht gezogen hat, wenn die Regelung eines Sachverhalts bewusst ausgespart worden ist, weil seine rechtliche Bewertung der Rechtsprechung überlassen werden soll (BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15 mwN; BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 19/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 23 RdNr 17) , liegen diese Voraussetzungen nicht vor.

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Nach seiner Handlungstendenz (vgl BSG, Urteile vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R - jeweils juris RdNr 14 mwN) hat er sein Kfz verlassen, um eine private Verrichtung vorzunehmen.

    Ebenso wie der Weg nach und von der Arbeitsstätte oder einer anderen versicherten Tätigkeit (vgl BSG, Urteile vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 15/07 R und B 2 U 17/07 R - jeweils juris RdNr 13) wird der in § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst a SGB VII beschriebene Weg zwar nicht aus privaten Interessen, sondern wegen der (eigentlich) versicherten Tätigkeit unternommen.

  • BSG, 29.04.1970 - 2 RU 113/69
    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Diese sind ersichtlich der Entscheidung des BSG vom 29. April 1970 (Az 2 RU 113/69 - SozR Nr. 9 zu § 550 RVO) entnommen.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Er hat damit den versicherten (Betriebs)Weg unterbrochen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 RdNr 19 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 18) .
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl ua BSG, Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 27/07 R -SozR 4-2700 § 8 Nr. 30 RdNr 10).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Dieser beruht dann - in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - auf der Forderung normativer Gerechtigkeit, Gleichartiges gleich zu behandeln (vgl BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3; BSG, Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 20/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 4 RdNr 15).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Ein solcher Weg ist Teil der versicherten Tätigkeit (vgl BSG, Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 13) .
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus BSG, 12.01.2010 - B 2 U 35/08 R
    Die eingeschobene private Verrichtung war auch noch nicht wieder beendet, als der Unfall geschah, denn der Kläger hatte den Betriebsweg im Unfallzeitpunkt noch nicht wieder aufgenommen (vgl BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16; zur eingeschränkten Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Lösung vom Betrieb auf Wegen nach und von dem Ort der Tätigkeit für Betriebswege s aber BSG, Urteil vom 24. Oktober 1985 - 2 RU 3/84 - SozR 2200 § 548 Nr. 76) .
  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 3/84

    Versicherungsschutz auf einem Betriebsweg - Rückweg - Verkehrsunfall -

  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 23/79

    Versicherungsschutz - Fahrgemeinschaft

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - I-2 U 35/08   

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https://dejure.org/2008,10844
OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - I-2 U 35/08 (https://dejure.org/2008,10844)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08 (https://dejure.org/2008,10844)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2008 - I-2 U 35/08 (https://dejure.org/2008,10844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 36/08

    Dosierinhalatoren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Wegen der Einzelheiten der Begründung wird auf das mit dem vorliegenden Beschluss ebenfalls verkündete Urteil in der Hauptsache (I-2 U 36/08) Bezug genommen.

    Demgemäss stand die erhobene Nichtigkeitsklage aus den im Hauptsacheurteil des Senats (I-2 U 36/08) zur Aussetzungsfrage angeführten Gründen dem Erlass der einstweiligen Verfügung nicht entgegen.

  • OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05

    Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Ändern sich aber die für die Beurteilung des Verfügungsbegehrens maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse, lebt eine vor der Änderung möglicherweise bereits entfallene Dringlichkeit wieder auf; selbst ein zweites Gesuch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist möglich, wenn ein erstes Gesuch erfolglos war (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping; Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Auflage, § 12 Rz. 3.19; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Auflage, Rdn. 173; Berneke, Einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage, Rdn. 94; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - 15 U 16/06

    Einstweiliger Rechtsschutz: Wegfall des Verfügungsgrundes durch einen vorläufig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Unabhängig davon entspricht es im Übrigen auch deshalb billigem Ermessen, der Verfügungsbeklagten die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, weil die Rechtsfrage, ob die Erlangung eines vorläufig vollstreckbaren Hauptsachetitels in erster Instanz den Verfügungsgrund nachträglich entfallen lässt, in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, OLGReport 2006, 480, 481; KG, NJWE-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 590; andererseits OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 19.08.1993 - 6 U 3250/93

    Fantastische Vier, Die da

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Senats (OLGReport 1994, 57, 58), dass ein Kläger oder Antragsteller, der nach einem erledigenden Ereignis nicht bei der prozessual nächstmöglichen Gelegenheit den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, gemäß § 91a ZPO die hierdurch veranlassten Kosten zu tragen hat.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2006 - 2 U 55/05

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Demgemäss war im Entscheidungsfall anders als bei Verfügungsverfahren, in denen der Antragsgegner nur zeitlich sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Recherchen zum Stand der Technik durchzuführen und die Schutzfähigkeit des Verfügungspatents in Frage zu stellen, für die Frage, ob der Rechtsbestand des Verfügungspatents hinreichend gesichert ist, kein anderer Maßstab heranzuziehen als bei der Beurteilung des Aussetzungsantrags zur Hauptsache (vgl. auch Sen.Urt. v. 23.03.2006 - 2 U 55/05; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231 - Druckbogenstabilisierer).
  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 31 U 59/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
    Unabhängig davon entspricht es im Übrigen auch deshalb billigem Ermessen, der Verfügungsbeklagten die Kosten des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, weil die Rechtsfrage, ob die Erlangung eines vorläufig vollstreckbaren Hauptsachetitels in erster Instanz den Verfügungsgrund nachträglich entfallen lässt, in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet wird (vgl. einerseits OLG Düsseldorf, OLGReport 2006, 480, 481; KG, NJWE-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 590; andererseits OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents

    Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2022 - 15 U 58/22
    Dies ist zu bejahen, wenn der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist, das Begehren dringlich ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; Grabinski/Zülch in: Benkard, Patentgesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 139 PatG Rn. 153a m.w.N.).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn neue Tatsachen eintreten und/oder Glaubhaftmachungsmittel erlangt werden, wie beispielsweise der Erlass einer Rechtsbestandsentscheidung in Patentsachen (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 16625; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 33226 - Einstweilige Verfügung in Patentsachen; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2019, 33227 - Rechtsbestand im einstweiligen Verfügungsverfahren; LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator).

    Hiermit bringt er zwar grundsätzlich zum Ausdruck, dass er nicht dringend auf eine Eilentscheidung angewiesen ist (OLG Karlsruhe, WRP 2001, 425; OLG Hamburg, GRUR-RR 2021, 474 - HALO), der Erlass einer (erstinstanzlichen) Rechtsbestandsentscheidung ist aber ein besonderer neuer Umstand, der die Dringlichkeit wiederaufleben lässt bzw. neu in Gang setzt (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 16625).

    Etwas anderes kann vorliegend schon deshalb nicht angenommen werden, weil auch in dem Fall, dass zuvor eine Hauptsacheklage erhoben wurde, die Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nach Erlass der (erstinstanzlichen Rechtsbestandsentscheidung (neu) bejaht wird (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf, BeckRS 2011, 16625).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 50/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

    Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 49/15

    Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich eines Patents für einen

    a) Der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen steht es nicht entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (sic: vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses (sic: nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung) einen Verfügungsantrag anbringt und über beide Anliegen in demselben Termin verhandelt wird (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator).

    Unter Umständen kann es gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator), ggf. ist sogar das Abwarten der Einspruchsbeschwerde- oder Nichtigkeitsberufungsentscheidung hinzunehmen, nachdem das laufende Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich zugunsten des Schutzrechtsinhabers ausgegangen ist.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 4/17

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents im Wege einstweiliger

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 2 U 48/15, BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; Grabinski/Zülch in: Benkard, Patentgesetz, Kommentar, 11. Aufl., § 139 PatG Rn. 153a m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur

    Der Dringlichkeit steht es nicht entgegen, dass der Schutzrechtsinhaber zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - I-2 U 48/15; Beschluss vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08, Inhalator).

    Grundsätzlich kann eine bereits entfallene Dringlichkeit wieder aufleben, wenn sich die für die Beurteilung des Verfügungsbegehren maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse ändern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08, Inhalator; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05).

    Eine solche für die Beurteilung des Verfügungsgrundes maßgebliche Änderung der Tatsachengrundlage kann es darstellen, wenn sich das Patent erstmals in einem kontradiktorischen Verfahren als bestandskräftig erwiesen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2008 - I-2 U 35/08, Inhalator).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    So schadet es im Regelfall nicht, wenn der Verfügungskläger in Kenntnis des Verletzungssachverhalts zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 juris-Rn. 5 - Inhalator); dies folgt zwingend daraus, dass ein Verfügungsgrund im Regelfall erst dann vorliegt, wenn das Verfügungspatent einem kontradiktorischen Rechtsbestandsverfahren erstinstanzlich standgehalten hat (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 12, 114 juris-Rn. 49 - Harnkatheterset).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 2 U 55/08

    Stabilisierung von Förderstrecken-Druckprodukten III

    Erlangt der Antragsteller - wie hier - nach Erlass der einstweiligen Verfügung in der Hauptsache einen vorläufig vollstreckbaren Titel, bedarf es einer besonderen Begründung, weshalb gleichwohl noch eine vorläufig sichernde Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren erforderlich ist (vgl. Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf [15. ZS], OLGReport 2006, 480, 481; KG, NJWE-WettbR 1999, 293; OLG Karlsruhe, WRP 1996, 590; a. A. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1536; jew. m. w. Nachw.).

    Der Wegfall des Verfügungsgrundes stellt ein erledigendes Ereignis dar (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Düsseldorf [15. ZS], OLGReport 2006, 480, 481; Berneke, a.a.O., Rdnr. 50).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2012 - 2 W 30/12

    Schriftgutachtenkosten im Erbscheinsverfahren

    Auch steht es der Dringlichkeit einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen nicht zwingend entgegen, dass der Patentinhaber vor Anbringung seines Verfügungsantrages zunächst die erstinstanzliche Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung abwartet, wenn der Rechtsbestand des Verfügungspatents streitig ist und ein vor der aufrechterhaltenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung eingereichtes Verfügungsbegehren mutmaßlich keine Erfolgsaussicht hat (LG Düsseldorf, InstGE 9, 110 - Dosierinhalator; Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1814).

    Es ist deswegen unschädlich, wenn der Patentinhaber zunächst (vor der Einspruchsentscheidung) bereits eine Hauptsacheklage erhebt und erst während des laufenden Prozesses nach Vorliegen der ihm günstigen Einspruchsentscheidung einen Verfügungsantrag anbringt (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1814).

    Unter Umständen kann es in einem solchen Fall sogar gerechtfertigt sein, die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten (Senat, InstGE 10, 124 - Inhalator; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1814).

  • LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19

    Fahrradanhänger mit Körperaufnahme

  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

  • LG Düsseldorf, 12.04.2022 - 4c O 62/21

    Hämotase-Vorrichtung III

  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 34/15

    Prothetischer Stent I

  • LG Düsseldorf, 29.06.2010 - 4b O 28/10

    3-Stufen-Ejektor

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum

  • LG Düsseldorf, 21.09.2022 - 4b O 23/22
  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 33/15

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Besorgnis der Verletzung

  • LG Düsseldorf, 08.02.2022 - 4a O 96/21

    Werkzeugeinrichtung

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 2 W 24/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein kalt verlegbares Fugenband zum

  • OLG München, 02.08.2012 - 6 U 1645/12
  • AG Meinerzhagen, 27.02.2012 - 4 C 299/11

    Herbeiführung Miet-Fahrzeugschaden bei Missachtung der Durchfahrthöhe einer

  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4a O 4/10

    Gleitsattelscheibenbremse

  • LG Düsseldorf, 22.04.2014 - 4c O 3/14

    Implantat mit Gewinde

  • LG Düsseldorf, 14.05.2013 - 4b O 1/13

    Fußbodenlaminat

  • LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 72/11

    Polstervorrichtung III

  • LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 71/11

    Polstervorrichtung II

  • LG Düsseldorf, 18.12.2009 - 4b O 206/09

    Blutgefäßschließer II

  • LG Düsseldorf, 01.10.2015 - 4c O 35/15

    Prothetischer Stent II

  • LG Düsseldorf, 11.03.2010 - 4b O 258/09

    Autositz

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