Weitere Entscheidungen unten: SG Bayreuth, 12.12.2006 | OLG Düsseldorf, 07.10.2004

Rechtsprechung
   BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B   

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https://dejure.org/2004,5501
BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B (https://dejure.org/2004,5501)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B (https://dejure.org/2004,5501)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2004 - B 2 U 41/04 B (https://dejure.org/2004,5501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 392
 
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Wird zitiert von ... (383)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
    Eine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).

    Ihre bloße Behauptung, das LSG weiche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Kausalitätsprüfung von Belastungsstörungen und insbesondere von der Entscheidung des BSG vom 31. Januar 1989 - 2 RU 17/88 - ab, reicht als Begründung nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29).

  • BSG, 13.04.2000 - B 7 AL 222/99 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei möglicher Berichtigung des Urteils

    Auszug aus BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
    Denn es gibt insofern mit dem Antrag auf Urteilsergänzung gemäß § 140 SGG beim LSG einen spezielleren und vorrangigen Rechtsbehelf gegenüber der Nichtzulassungsbeschwerde an das BSG und der einfachere Weg des Ergänzungsantrags für die Erreichung des Ziels hat Vorrang (ebenso BSG vom 13. April 2000 - B 7 AL 222/99 B - zu einem Antrag auf Urteilsberichtigung gemäß § 138 SGG).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
    Auszug aus BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
    Ihre bloße Behauptung, das LSG weiche von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Kausalitätsprüfung von Belastungsstörungen und insbesondere von der Entscheidung des BSG vom 31. Januar 1989 - 2 RU 17/88 - ab, reicht als Begründung nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 21.04.1978 - 1 BJ 12/78

    Revision - Abweichung von einer Entscheidung - Darlegungslast - Konkrete Aussage

    Auszug aus BSG, 16.07.2004 - B 2 U 41/04 B
    Die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen Abweichung (vgl Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 196 mwN; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 29).
  • BSG, 01.04.2019 - B 12 R 21/18 B

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen nach einer Betriebsprüfung

    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG , der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN).
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 4/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Grundvoraussetzung für eine Urteilsergänzung ist stets, dass das Gericht über den Rechtsstreit in vollem Umfang entscheiden wollte, versehentlich aber nicht erschöpfend entschieden hat (vgl BSGE 9, 80, 83 = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 4; BSG SozR 4-1500 § 140 Nr. 2 RdNr 8; BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 S 20 f mwN; vgl auch zur stRspr BVerwGE 95, 269 - Juris mwN).
  • BSG, 12.10.2023 - B 12 BA 30/22 B
    Sie liegt daher nicht schon dann vor, wenn das angefochtene Urteil nicht den Kriterien entsprechen sollte, die das BSG, der GmSOGB oder das BVerfG entwickelt hat, sondern erst dann, wenn das LSG diesen Kriterien auch widersprochen, also andere rechtliche Maßstäbe bei seiner Entscheidung herangezogen hat (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2005 - B 3 P 13/04 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 6 RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.7.2004 - B 2 U 41/04 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 4 RdNr 6, jeweils mwN) .
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Rechtsprechung
   SG Bayreuth, 12.12.2006 - S 2 U 41/04   

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https://dejure.org/2006,72937
SG Bayreuth, 12.12.2006 - S 2 U 41/04 (https://dejure.org/2006,72937)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 12.12.2006 - S 2 U 41/04 (https://dejure.org/2006,72937)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - S 2 U 41/04 (https://dejure.org/2006,72937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2011 - L 5 KR 2152/10
    Mit Schriftsatz vom 25.3.2004 wurde die Klage (nach vorheriger aktenmäßiger Erledigung des Verfahrens wegen Nichtbetreibens seit mehr als 6 Monaten) zurückgenommen (Aktenzeichen nach Wiederaufnahme des Verfahrens S 2 U 41/04).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,30784
OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04 (https://dejure.org/2004,30784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2004 - 2 U 41/04 (https://dejure.org/2004,30784)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 2 U 41/04 (https://dejure.org/2004,30784)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.10.1955 - II ZR 41/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Die konkrete Feststellung der Unrichtigkeit ist zu einer Verurteilung nicht erforderlich (BGH, WM 1956, 31, 32; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Staudinger/Bittner, BGB, Bearbeitung 2001, § 259, Rdnr. 34; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Auflage, Rdnr. 20).

    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Der BGH (BGHZ 125, 322, 333 - Cartier-Armreif) hat die Frage der Geltung dieser Bestimmung für Drittauskünfte nach einer Verletzung gewerblicher Sonderschutzrechte zwar offen gelassen, aber bei ausnahmsweise bestehenden Ansprüchen wegen einer schuldhaften Verletzung wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes § 259 Abs. 2 BGB für anwendbar erklärt.

    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).

  • BGH, 04.12.1959 - I ZR 135/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Ist nach diesen Grundsätzen ein entsprechender Verdacht begründet, dass die Auskunft nicht sorgfältig erteilt worden ist, so kann der Auskunftspflichtige der damit kraft Gesetzes entstandenen Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vollständigkeit der Auskunft nicht dadurch entgehen, dass er im Rechtsstreit um diese Verpflichtung versichern lässt, die zuletzt erteilte Auskunft sei nunmehr richtig und vollständig (BGH MDR 1960, 200, 201; OLG Zweibrücken, a.a.O.).
  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Andererseits ist der bei Unvollständigkeit und Unrichtigkeit zunächst in aller Regel gegebene Verdacht mangelnder Sorgfalt entkräftet, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass die mangelhafte Auskunft auf unverschuldeter Unkenntnis oder einem entschuldbaren Irrtum des Auskunftspflichtigen beruht; auf inhaltliche Mängel der Auskunft kann eine Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nur gestützt werden, wenn sich die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit bei gehöriger Sorgfalt hätte vermeiden lassen (BGHZ 89, 137, 139/40; Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnr. 31).
  • OLG Frankfurt, 16.09.1992 - 17 U 152/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Unter diesen Umständen wäre ein Bestreiten mit Nichtwissen erst in Betracht gekommen, nachdem die Beklagte derartige Nachforschungen erfolglos unternommen hatte (vgl. BGH, NJW 1990, 453, 454; NJW 1995, 130, 131).
  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Unter diesen Umständen wäre ein Bestreiten mit Nichtwissen erst in Betracht gekommen, nachdem die Beklagte derartige Nachforschungen erfolglos unternommen hatte (vgl. BGH, NJW 1990, 453, 454; NJW 1995, 130, 131).
  • BGH, 23.03.1966 - VIII ZR 295/63

    Verletzung des Alleinvertriebsrechts; Anspruch auf Schadensersatz; Anspruch der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Demzufolge muss der Gläubiger des Anspruches auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit der Auskunft beweisen, sondern lediglich die den dahingehenden Verdacht stützenden Tatsachen (BGH, NJW 1966, 1117, 1119 - Alleinverkauf; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Erman/Kuckuk, a.a.O., Rdnr. 23 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1996 - 2 U 53/95

    Schmuckanhänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Gerade hier besteht ein besonderes Bedürfnis für diesen Anspruch, weil gerade dieser Bereich im wesentlichen von der Wissensbereitschaft des Auskunftsverpflichteten abhängt und nicht ohne weiteres durch äußere Umstände be- oder widerlegt werden kann (BGH a.a.O.; ebenso für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger; Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 5. Aufl., S. 894 Ziffer 4; einschr. aber S. 873; Benkard/Rogge, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 140 b PatG Rdnr. 8; a. A. Busse/Keukenschrijver, PatG, 5. Aufl., § 140 b Rdnr. 26).
  • OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96

    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2004 - 4a O 143/04

    Im Internet angebotenes Nachschleifen von Messern als verbotene Neuherstellung

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 8/13
    Nach ganz herrschender Meinung gilt bezüglich Unternehmen, dass der im Zeitpunkt ihrer Abgabe amtierende gesetzliche Vertreter die eidesstattliche Versicherung zu leisten hat (BGH, BGH BB 1961, 190; NJW-RR 2007, 185; Senat, Urteil v. 28.4.2005 - I-2 U 44/04; Urteil v. 7.10.2004 - I-2 U 41/04; MünchKomm/Krüger, 6. Auflage, 2012, § 259 BGB Rn 41; kritisch Brandi/Dohrn GRUR 1999, 131, 132).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Nichts anderes gilt für eine nach erfolgter Auskunftserteilung erhobene Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, mit der der Beklagte die Richtigkeit der auf der Grundlage von § 140b PatG erteilten Drittauskunft versichern soll (zur Anwendbarkeit von § 269 Abs. 2 BGB auf Drittauskünfte nach § 140b PatG: Senat, Urteil v. 07.10.2004 - I-2 U 41/04; Schulte, a.a.O., § 140b Rdnr. 37; vgl. a. OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger [für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten]).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2005 - 2 U 72/04

    Feststellung der Bewerbung eines schutzrechtsverletzenden Erzeugnisses

    In dem zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits vor dem Senat geführten Verfahren 2 U 41/04 hatte die Klägerin in der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren unwidersprochen vorgetragen, der XQX-Kopf habe einen Marktanteil von 50 % (Senatsurteil vom 7. Oktober 2004, S. 19).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 83 O 46/12

    Anspruch gegen ein Speditionsunternehmen auf Zahlung von Kleinwasserzuschlägen

    Derartige Nachforschungspflichten bestehen nicht nur in Bezug auf Vorgänge, die sich in der eigenen unternehmerischen Sphäre der Beklagten ereignet haben, sondern auch in Bezug auf solche Vorgänge und Ereignisse, deren Wahrnehmung jedermann möglich ist und von denen sich deshalb auch die Beklagte unschwer Kenntnis hätte verschaffen können (OLG Düsseldorf, Urteil v. 07.10.2004, AZ: 2 U 41/04).
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