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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 58/02   

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https://dejure.org/2003,11665
OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2003 - 2 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11665)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 2 U 58/02 (https://dejure.org/2003,11665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall; Einsatzfahrt unter Verwendung von Blaulicht und Martinshorn; Ausübung hoheitlicher Gewalt im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB; Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung; Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Sichtfahrgebot

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    DÜG § 1; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 35; ; StVO § 35 Abs. 8; ; StVO § 38; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 847; ; StVG § 7; ; StVG § 7 Abs. 1; ; BbgBSchG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen der unfallbedingten Schäden, die durch ein Feuerwehrfahrzeug auf Einsatzfahrt verursacht wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 20.03.2009 - 9 U 187/08

    Einsatzfahrzeug; Einsatzfahrt; Wartepflicht

    Die Entscheidung, welchen Weg er nimmt, obliegt zunächst allein dem Vorrechtsfahrer, der diese Wahl unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Abs. 8 StVO) und Rücksichtnahme auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (§ 1 Abs. 1 StVO) zu treffen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urt. vom 28.10.2002, 2 U 58/02).
  • OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 259/05

    Unabwendbares Ereignis und Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO

    Das nach § 38 StVO bevorrechtigte Fahrzeug darf, falls die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn geschaffen haben, diese dann aber auch in Anspruch nehmen, wenn sich sein Fahrer davon überzeugt hat, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben (BGH, Urteil vom 17.12.1974, Az: VI ZR 207/73 = BGHZ 63, 327-332 = NJW 1975, 648-649; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2003, Az: 2 U 58/02; OLG Celle, Urteil vom 23.06.1998, aaO; OLG Dresden, Urteil vom 19.03.1996, Az: 13 U 2263/95 = SP 1996, 235; KG, Urteil vom 22.03.1990, Az: 12 U 2971/89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, Az: 1 U 136/83 = VersR 1985, 669; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.02.1976, Az: 5 U 172/75 = VersR 77, 64; vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1957, Az: III ZR 117/56 = BGHZ 26, 69-77).
  • LG Potsdam, 05.10.2018 - 6 O 476/17

    Verkehrsunfall - Anspruch einer Fahrradfahrerin auf Schadensersatz und

    Näher liegt daher eine Orientierung an der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Oktober 2003 zum Aktenzeichen 2 U 58/02.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 14.01.2004 - L 2 U 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24200
LSG Bayern, 14.01.2004 - L 2 U 58/02 (https://dejure.org/2004,24200)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.01.2004 - L 2 U 58/02 (https://dejure.org/2004,24200)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - L 2 U 58/02 (https://dejure.org/2004,24200)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit eines Unfalls für die Deformität des linken Fußes ; Bildung eines Klumfußes aufgrund einer Beckenfehlstellung; Rechtmäßigkeit der Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall bei gleichzeitiger Ablehnung einer Verletztenrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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