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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13   

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https://dejure.org/2013,751
OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,751)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.01.2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,751)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 122 ZPO; § 31 GKG
    Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen anderen Streitgenossen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen anderen Streitgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122; GKG § 31
    Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten bei PKH-Bewilligung für einen anderen Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 495
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13
    Weiterhin würde eine einschränkende Auslegung auch dem Grundgedanken der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (BVerfG NJW 1999, 3186) widersprechen, welche zur Einführung des § 31 Abs. 3 GKG führte.
  • OLG Dresden, 11.10.2012 - 23 WF 124/12

    Inanspruchnahme als Gesamtschuldner haftender Kostenschuldner bei Bewilligung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13
    b) Daher ist, soweit dem Beklagten zu 1 Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, § 31 Abs. 3 Satz 1 GKG anzuwenden (vgl. zu § 5 KostO Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Aufl., § 5 Rn. 2 ff., zitiert nach beck-online; Waldner in Rohs/Wedewer, KostO, Loseblattsammlung, Stand: April 2010, § 5 KostO und OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2012, 23 WF 124/12, Rn. 40).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 W 23/09

    Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Erstschuldner bei Bewilligung von

    Auszug aus OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13
    In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Dresden (a. a. O.) lehnt der Senat die Gegenauffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 02.04.2009, 10 W 23/09) ab, dass § 31 Abs. 3 GKG nicht für mehrere Erstschuldner untereinander gelte, sondern nur im Verhältnis von Erstschuldner zu Zweitschuldner.
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2018 - 8 WF 45/18

    Umfang der Haftung eines Verfahrensbeteiligten im familiengerichtlichen Verfahren

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung kann auch den Leitgedanken, die den vom Antragsteller zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Celle (Beschluss vom 23.1.2013, Az. 2 W 11/13 und OLG Dresden, Beschluss vom 11.10.2012, Az. 23 WF 124/12) zugrunde liegen, nicht entnommen werden.
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   OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 W 11/13   

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https://dejure.org/2013,20641
OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,20641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,20641)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - 2 W 11/13 (https://dejure.org/2013,20641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Übertragung eines Wassernetzes im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Übertragung eines Wasserversorgungsnetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1997 - U (Kart) 27/96
    Auszug aus OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 W 11/13
    Allgemein wird dazu gefordert, dass der Gläubiger auf die Leistung dringend angewiesen ist, was insbesondere bei Not- oder Zwangslagen oder auch bei Existenzgefährdung der Fall sein kann, Zöller/Vollkommer, ZPO, § 940 Rz. 6. Ob das durch die von der Antragstellerin herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.1997 - U (Kart) 27/96 - , welches dort einen Verfügungsgrund annimmt, wenn der Antragsteller so dringend auf die Erfüllung des Leistungsanspruchs angewiesen ist und sonst so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, dass ihm ein Zuwarten oder die Verweisung auf Schadenersatzansprüche nicht zumutbar ist, einer gewissen Relativierung unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten unterworfen werden soll und ob dem ggf. zu folgen wäre, kann dahin stehen.
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 8 U 13/15
    Gleichwohl erstreckt sich nach allgemeiner Meinung die Konzentrationsvorschrift auch auf diese Fälle (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 19 U 178/09 - juris; Salje, Energiewirtschaftsgesetz, § 106 Rn. 1, 7; Hempel/Franke-Tittel, Recht der Energieversorgung, § 106 EnWG Rn. 13; offen lassend: OLG Hamm, Urteil vom 06. Juni 2013 - 2 W 11/13 -, juris).
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