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   OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06   

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https://dejure.org/2006,6793
OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06 (https://dejure.org/2006,6793)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.2006 - 2 W 235/06 (https://dejure.org/2006,6793)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 2006 - 2 W 235/06 (https://dejure.org/2006,6793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 78

    KostO §§ 39, 40, 41a Abs. 4 Nr. 1, 41 c Abs. 1
    Geschäftswert Ergebnisabführungsvertrag

  • openjur.de

    Notargebühr: Geschäftswert der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft zu einem Ergebnisabführungsvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 KostO; § 40 KostO; § 41a Abs. 4 Nr. 1 KostO; § 41c Abs. 1 KostO; § 47 KostO
    Geschäftswert einer Zustimmungserklärung gemäß §§ 39, 40 Kostenordnung (KostO); "Geldwert" i. S. d. § 41c Absatz 1 KostO des Zustimmungsbeschlusses einer Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft zu einem Ergebnisabführungsvertrag; Grundlage der Bestimmung des ...

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 39, 40, 41a Abs. 4 Nr. 1, 41 c Abs. 1
    Geschäftswert Ergebnisabführungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert einer Zustimmungserklärung gemäß §§ 39, 40 Kostenordnung (KostO); "Geldwert" i. S. d. § 41c Absatz 1 KostO des Zustimmungsbeschlusses einer Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft zu einem Ergebnisabführungsvertrag; Grundlage der Bestimmung des ...

  • Judicialis

    KostO § 24; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 39; ; KostO § 40; ; KostO § 41 a Abs. 4; ; KostO § 41 c Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 41a Abs. 4 § 41c Abs. 1
    KostO : Bestimmung des Geschäftswertes für Zustimmungsbeschlüsse einer beherrschten Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zum Geschäftswert eines Ergebnisabführungsvertrags

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 438
  • NZG 2007, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.04.1993 - 15 W 176/92

    Geschäftswert eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06
    Der Geschäftswert einer Zustimmungserklärung gemäß §§ 39, 40 KostO bestimmt sich grundsätzlich nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, dem zugestimmt wird, sodass auf die subsidiäre Generalklausel des § 30 KostO bei der Wertbestimmung nicht zurückgegriffen werden kann (vgl. OLG Hamm, B. v. 21. April 1993, 15 W 176/92, juris = DNotZ 1994, 126 ff.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 3 Z 41/90

    Geschäftswert des Zustimmungsbeschlusses zu einem Ergebnisabführungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06
    Dies gilt nach - soweit ersichtlich einheitlicher - obergerichtlicher Rechtsprechung auch für den Zustimmungsbeschluss der Gesellschafterversammlung zu einem Ergebnisabführungsvertrag (OLG Hamm a. a. O.; BayObLG Beschluss vom 23. Mai 1990, BReg 3 Z 41/90, juris = DNotZ 1991, 401 ff. m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 180/08

    Notarkosten: Geschäftswert bei Beurkundung eines im wesentlichen durch eine

    Es folgt damit der überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Hamm JurBüro 1994, 355=DNotZ 1994, 126; OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 69; OLG Stuttgart Justiz 1997, 216; unveröffentlichter Beschluss des Senats vom 24.8.1993, 8 W 94/91; OLG Celle NZG 2007, 154; im Grundsatz ebenso, allerdings abweichend für Altfälle BayOblG …
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 76/08

    Geschäftswert für die Beurkundung eines Zustimmungsbeschlusses der

    Es hat sich der herrschenden Meinung in der Rechtssprechung angeschlossen, wonach einem Zustimmungsbeschluss der hier fraglichen Art stets ein "unbestimmter Geldwert" zuzumessen sei, weil die Ergebnisabführungsvereinbarung in die Zukunft gerichtet sei und deshalb unter Berücksichtigung der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse eine sichere Grundlage für eine Entwicklungsprognose fehle (vgl. OLG Celle ZNotP 2007, 157; OLG Stuttgart Justiz 1997, 216 und Justiz 2008, 335 (betr. Ergebnisabführungsvereinbarung); OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 69; OLG Hamm JurBüro 1994, 355).
  • LG Potsdam, 03.06.2009 - 5 T 340/08

    Notarkosten: Geschäftswertberechnung für einen Beherrschungs- und

    22 Soweit der beteiligte Notar gem. §§ 141 KostO, 30 Abs. 1 i.V.m. § 24 KostO, den voraussichtlichen Jahresgewinn geschätzt und unter Zugrundelegung der unbeschränkten Dauer des Vertrages diesen entsprechend § 24 Abs. 1b KostO mit dem Faktor 12, 5 multipliziert hat, entspricht dies der in der Literatur befürworteten Vorgehensweise (Dr. Bengel, DNotZ 2007, 439; Tiedtke, Anm. zu OLG Celle, ZNotP 2007, 157, 158) und begegnet keinen Bedenken.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 81/08

    Geschäftswert für die Beurkundung eines Zustimmungsbeschlusses der

    Es hat sich der herrschenden Meinung in der Rechtssprechung angeschlossen, wonach einem Zustimmungsbeschluss der hier fraglichen Art stets ein "unbestimmter Geldwert" zuzumessen sei, weil die Ergebnisabführungsvereinbarung in die Zukunft gerichtet sei und deshalb unter Berücksichtigung der wechselnden wirtschaftlichen Verhältnisse eine sichere Grundlage für eine Entwicklungsprognose fehle (vgl. OLG Celle ZNotP 2007, 157; OLG Stuttgart Justiz 1997, 216 und Justiz 2008, 335 (betr. Ergebnisabführungsvereinbarung); OLG Karlsruhe BWNotZ 1995, 69; OLG Hamm JurBüro 1994, 355).
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