Kostenordnung
Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
(1) Bei einer Zustimmungserklärung ist der Wert des Geschäfts maßgebend, auf das sich die Zustimmungserklärung bezieht.
(2) 1Bei Zustimmungserklärungen auf Grund einer gegenwärtigen oder künftigen Mitberechtigung ermäßigt sich der Geschäftswert nach Absatz 1 auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht. 2Entsprechendes gilt für Zustimmungserklärungen von Anteilsinhabern (§ 2 des Umwandlungsgesetzes). 3Bei Gesamthandsverhältnissen ist der Anteil entsprechend der Beteiligung an dem Gesamthandvermögen zu bemessen.
register § 41cBeschlüsse von Organen bestimmter Gesellschaften § 41dVerwendung von Musterprotokollen § 42Ergänzung und Änderung beurkundeter Erklärungen § 43Anerkennung einer schriftlich abgegebenen Erklärung § 44Mehrere Erklärungen in einer Urkunde § 45Beglaubigung von Unterschriften § 46Verfügungen von Todes wegen § 47Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 48Verlosung, Auslosung und Vernichtung von Wertpapieren, Wahlversammlungen § 49Eide, eidesstattliche Versicherungen, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, Augenscheins-
einnahmen § 50Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrts-
gesetzes § 51Wechsel- und Scheckproteste § 52Vermögens-
verzeichnisse, Siegelungen § 53Freiwillige Versteigerung von Grundstücken § 54Versteigerung von beweglichen Sachen und Rechten § 55Beglaubigung von Ablichtungen und Erteilung von amtlichen Ausdrucken § 55aGebührenfreiheit in Kindschafts- und Unterhaltssachen § 56Sicherstellung der Zeit § 57Erfolglose Verhandlung § 58Geschäfte außerhalb der Gerichtsstelle, an Sonn- und Feiertagen und zur Nachtzeit § 59Erklärungen in fremder Sprache
Rechtsprechung zu § 40 KostO
42 Entscheidungen zu § 40 KostO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06
Geschäftswert einer Zustimmungserklärung gemäß §§ 39, 40 Kostenordnung (KostO); ...
- OLG Karlsruhe, 11.09.2013 - 18 WF 164/13
Verfahrenswert der Zustimmung zur Veräußerung eines in gemeinschaftlichem ...
- OLG Stuttgart, 17.02.2017 - 17 WF 22/17
Bemessung des Verfahrenswerts einer familiengerichtlichen Genehmigung: ...
- BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 217/99
Geschäftswert für die Beurkundung der von einem Kommanditisten erteilten ...
- OLG Stuttgart, 24.01.2014 - 17 WF 237/13
Verfahrenswertfestsetzung: Familiengerichtliche Genehmigung des Verkaufs einer ...
- OLG Hamm, 16.02.2000 - 15 W 359/99
Geschäftswert der Registervollmacht eines Kommanditisten
- OLG Düsseldorf, 29.10.1998 - 10 W 111/98
Bewertung einer Registervollmacht
- BayObLG, 28.07.1994 - 3Z BR 188/94
Angebot zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gegenüber einer aus 40 ...
- LG Stuttgart, 17.01.2001 - 2 T 384/99
- OLG Düsseldorf, 09.11.1978 - 10 W 91/78
Geschäftswert; Vereinbarung der Gesellschafter; Art der Geschäftsführung; Gebühr; ...
Querverweise
Auf § 40 KostO verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41 (Geschäftswert bei Vollmachten)
- Kosten der Notare
- § 144 (Gebührenermäßigung)