Kostenordnung
| Erster Teil - Gerichtskosten (§§ 1 - 139) |
| Zweiter Abschnitt - Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 36 - 135) |
| 1. Beurkundungen und ähnliche Geschäfte (§§ 36 - 59) |
(1) § 41a Abs. 4 gilt entsprechend für Beschlüsse von Organen von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder juristischen Personen (§ 33 des Handelsgesetzbuchs), deren Gegenstand keinen bestimmten Geldwert hat.
(2) Beschlüsse nach dem Umwandlungsgesetz sind mit dem Wert des Aktivvermögens des übertragenden oder formwechselnden Rechtsträgers anzusetzen. Bei Abspaltungen oder Ausgliederungen ist der Wert des übergehenden Aktivvermögens maßgebend.
(3) Werden in einer Verhandlung mehrere Beschlüsse beurkundet, so gilt § 44 entsprechend. Dies gilt auch, wenn Beschlüsse, deren Gegenstand keinen bestimmten Geldwert hat, und andere Beschlüsse zusammentreffen. Mehrere Wahlen oder Wahlen zusammen mit Beschlüssen über die Entlastung der Verwaltungsträger gelten als ein Beschluss.
(4) Der Wert von Beschlüssen der in Absatz 1 bezeichneten Art beträgt, auch wenn in einer Verhandlung mehrere Beschlüsse beurkundet werden, in keinem Fall mehr als 500 000 Euro.
Rechtsprechung zu § 41c KostO
10 Entscheidungen zu § 41c KostO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 16.11.2006 - 2 W 235/06
Notargebühr: Geschäftswert der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der ...
- OLG Stuttgart, 03.06.2008 - 8 W 180/08
Notarkosten: Geschäftswert bei Beurkundung eines im wesentlichen durch eine ...
- OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 81/08
Geschäftswert für die Beurkundung eines Zustimmungsbeschlusses der ...
- OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 76/08
Geschäftswert für die Beurkundung eines Zustimmungsbeschlusses der ...
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Notarrecht - Beglaubigungskosten für WEG-Beschluss über Verwalterbestellung?
- LG Potsdam, 03.06.2009 - 5 T 340/08
Zum selben Verfahren:
- OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 7 Wx 7/09
Geschäftswert der Beurkundung eines Beherrschungs- und ...
- OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 7 Wx 7/09
- OLG Stuttgart, 16.06.2006 - 8 W 283/05
Notargebühr: Beurkundungsgebühr für Verzichtserklärungen im Zusammenhang mit ...
- OLG Hamm, 21.12.2006 - 15 W 55/06
Handelsregistergebühren für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- OLG Frankfurt, 07.02.2005 - 20 W 451/02
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Notars ...
Literatur im Internet zu § 41c KostO
Querverweise
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