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   OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08   

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https://dejure.org/2008,8981
OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.12.2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 2 W 277/08 (https://dejure.org/2008,8981)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08
    Denn § 93 ZPO ist eine Vorschrift, die sich eindeutig auf das Anerkenntnisverfahren bezieht und der Ausnahmecharakter zukommt (vgl. BGH JZ 1994, 1009, 1010. Musielak/Wolst, a. a. O., § 93 Rdz. 21).
  • OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
    Auszug aus OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08
    Zwar kommt ein Absehen von einer Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt darüber hinaus auch dann in Betracht, wenn ausschließlich ein Rechenfehler des Gerichts vorliegt, nicht aber die Berechtigung einer Erstattungsposition im Streit steht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 362).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2020 - 2 T 7568/20

    Auslegung unzulässiger Kostenbeschwerde als Erinnerung

    Wird der Beschwerde - wie hier - abgeholfen, so hat das Ausgangsgericht aber auch eine erforderliche Kostenentscheidung zu treffen (OLG Celle Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 277/08, BeckRS 2009, 3098; BeckOK ZPO/Wulf, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 572 Rn. 9; Musielak/Voit/Ball, 17. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 23).
  • AG Bünde, 20.11.2020 - 5 C 344/19

    Erinnerungsrecht, Kostenrecht

    Gemessen an diesem Grundsatz fallen die Kosten einer erfolgreich eingelegten Erinnerung gemäß § 91 Abs. 1 ZPO ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden der Partei grundsätzlich dem Erinnerungsgegner zur Last (vgl. Zöller, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008, Az.: 2 W 277/08).
  • AG Siegburg, 28.02.2020 - 104 C 83/18
    Bei einer vollumfänglich erfolgreichen sofortigen Beschwerde hat die Kostenentscheidung in dem Abhilfebeschluss auf Grundlage des § 91 ZPO zu erfolgen, da § 91 ZPO unabhängig von einem etwaigen Verschulden der Partei ausschließlich an das Unterliegen der Partei anknüpft (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.12.2008 - 2 W 277/08 -, juris).
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