Rechtsprechung
OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/2005, 2 W 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungsanspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich der gesamten Kosten des Rechtsstreits als Masseverbindlichkeit; Ausgehen von der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren
- Judicialis
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 85 Abs. 1; ; InsO § 105 Satz 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigung: Kostenerstattungsanspruch ist Masseverbindlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 22.12.2004 - 13 O 546/04
- OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/2005, 2 W 29/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Rostock, 05.11.2001 - 3 U 168/99
Haftung der Insolvenzmasse für vor der Insolvenzeröffnung entstandene …
Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/05
Zum einen ist festzustellen, dass die von Braun mitgeteilten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen dem hier zu beurteilenden Fall schon deshalb nicht vergleichbar sind, weil sie sich auf Sachverhalte beziehen, in denen es um gegen den (Gemein-)Schuldner titulierte Prozesskosten ging, die aus vollständig abgeschlossenen Instanzen stammten, bevor der Konkurs-(Insolvenz)verwalter in den Prozess eingetreten war (OLG München, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 11 W 2206/99 - ZIP 2000, 31; OLG Rostock, Urteil vom 5. November 2001 - 3 U 168/99 - ZIP 2001, 2145/2146 - [letztgenannte Entscheidung trägt überdies den Vermerk: "nicht rechtskräftig"]). - OLG München, 11.10.1999 - 11 W 2206/99
Unzulässige Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den …
Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/05
Zum einen ist festzustellen, dass die von Braun mitgeteilten oberlandesgerichtlichen Entscheidungen dem hier zu beurteilenden Fall schon deshalb nicht vergleichbar sind, weil sie sich auf Sachverhalte beziehen, in denen es um gegen den (Gemein-)Schuldner titulierte Prozesskosten ging, die aus vollständig abgeschlossenen Instanzen stammten, bevor der Konkurs-(Insolvenz)verwalter in den Prozess eingetreten war (OLG München, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 11 W 2206/99 - ZIP 2000, 31; OLG Rostock, Urteil vom 5. November 2001 - 3 U 168/99 - ZIP 2001, 2145/2146 - [letztgenannte Entscheidung trägt überdies den Vermerk: "nicht rechtskräftig"]). - LG Köln, 08.04.2003 - 16 O 152/01
Auszug aus OLG Bremen, 02.05.2005 - 2 W 29/05
Als nicht rechtskräftig ausgewiesen ist auch die weitere von Braun genannte Entscheidung des Landgerichts Köln vom 8. April 2003 - 16 O 152/01 - ZIP 2003, 1310, die zudem einen Fall betraf, in dem der Insolvenzverwalter den Rechtsstreit auf der Seite des Beklagten aufgenommen hatte, womit die oben angesprochene Gefahr, dass jemand mit einer der Höhe nach überzogenen und außerdem unbegründeten Klagforderung überzogen und nach Eintritt der Insolvenz auf Klägerseite im Anschluss an die Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter mit seinem Kostenerstattungsanspruch auf die Stellung als Insolvenzgläubiger verwiesen wird, nicht eintreten konnte.
- FG Sachsen-Anhalt, 20.10.2014 - 4 KO 1007/14
Erinnerung gegen Kostenrechnung - Gerichtsgebühren als Masseverbindlichkeit
Mit Aufnahme des Rechtsstreites hat der Insolvenzverwalter im Falle des Unterliegens bzw. bei Rücknahme der Klage die gesamten Kosten der Instanz als Masseverbindlichkeit zu tragen (…vergleiche z.B. BFH Beschluss vom 20. Dezember 2013 II E 18/12, BFH/NV 2014, 726; BGH Beschluss vom 28. September 2006 IX ZB 312/04, ZIP 2006, 2132; OLG Bremen Urteil vom 2. Mai 2005 2 W 29/2005, ZInsO 2005, 1219; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 31. März 1981 12 W 44/81, ZIP 1981, 638; OLG Düsseldorf Beschluss vom 23. Januar 2001 10 W 1/01, ZInsO 2001, 560; OLG Hamm KTS 1974, 179;… Eickmann in Eickmann u.a., Insolvenzordnung, § 55 Rz. 4;… a.A. Uhlenbruck/Berscheid in Uhlenbruck, Insolvenzordnung, § 55 Rz. 18 m.w.N.).
Rechtsprechung
OVG Saarland, 21.11.2005 - 2 W 29/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis
- Wolters Kluwer
Verselbstständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten nach dem Scheitern der Ehe; Berücksichtigung längerer alleiniger Aufenthalte im Heimatland bei der Berechnung der Dauer der tatsächlichen familiären Lebensgemeinschaft; Anspruch auf Verlängerung der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 31 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
Eigenständiges Aufenthaltsrecht, Ehegatte, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, eheliche Lebensgemeinschaft, Ehebestandszeit, Auslandsaufenthalt, Beschwerde, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren)
- Judicialis
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 05.09.2005 - 12 F 23/05
- OVG Saarland, 21.11.2005 - 2 W 29/05
Wird zitiert von ... (4)
- VG Saarlouis, 14.04.2021 - 6 L 194/21
Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen …
dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2005, 2 W 29/05; ferner VG des Saarlandes, Beschluss vom 10.08.2010, 10 L 660/10, m.w.N., sowie Hailbronner, AuslR, Stand: Juni 2020, § 31 Rn. 14, m.w.N. - VG Saarlouis, 10.08.2010 - 10 L 660/10
Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Aufhebung der ehelichen …
dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2005, 2 W 29/05; ferner OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 27.07.2006, 18 A 1151/06, zitiert nach juris, sowie Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand: Juni 2010, § 31 RdNr. 14 m.w.N. - VG Saarlouis, 21.12.2010 - 10 L 2319/10
Zweijährige Ehebestandszeit beim unabhängigen Aufenthaltsrecht des ausländischen …
hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.11.2005, 2 W 29/05. - VGH Bayern, 24.01.2007 - 19 CS 06.2308
Aufenthaltserlaubnis - Eigenständiges Aufenthaltsrecht - eheliche …
Der Bundesgesetzgeber wollte mit der Verselbstständigung des Aufenthaltsrechts des Ehegatten in § 31 AufenthG, wie bereits mit dem früheren § 19 AuslG, nach dem Scheitern einer Ehe und unter den dort tatbestandlich genannten Voraussetzungen der Tatsache Rechnung tragen, dass sich der Ausländer in dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand seiner ehelichen Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland integriert hat (so OVG Saarl vom 21.11.2005 Az.: 2 W 29/05).