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   BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21   

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BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21 (https://dejure.org/2022,12085)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2022 - 2 WD 1.21 (https://dejure.org/2022,12085)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 (https://dejure.org/2022,12085)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung im Dienstgrad als Ausgangspunkt der disziplinarrechtlichen Zumessungserwägungen bei der wiederholten Ausübung körperlicher Gewalt in einer Ehe zwischen zwei Soldaten; Kameradschaftspflicht im Hinblick auf die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinare Ahndung außerdienstlicher Körperverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 633
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Dies kann dem früheren Soldaten zugutegehalten werden (vgl. BVerwG Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 30).

    Dagegen spricht, dass der frühere Soldat nicht alkoholsüchtig war, nach eigenen Angaben nur eine mittelschwere Depression hatte und seinen Pflichten im Dienst uneingeschränkt nachkommen konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 32).

    Das Motiv, Konflikte unter Einsatz von Gewalt zu lösen, ist in hohem Maße sozialschädlich und gefährdet das Zusammenleben in der Gesellschaft, das auf eine friedliche Konfliktlösung angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Im Übrigen spricht vieles dafür, dass ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht auch aufgrund der nachfolgenden Überlegungen ausgeschieden wäre, weil sich die Vorfälle im höchstpersönlichen Bereich privater Lebensgestaltung zutrugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - Rn. 27 f.).

    Sie verbietet es, durch gewaltsame Übergriffe das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer anderen Soldatin oder eines anderen Soldaten zu verletzen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - juris Rn. 26).

    Eine besondere Disziplinlosigkeit liegt zudem darin, dass der frühere Soldat selbst nach Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens erneut pflichtwidrig gehandelt hat (zur disziplinaren Vorbelastung: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2022 - 2 WD 2.21 - Rn. 39).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    bb) Nicht zulasten, aber auch nicht zugunsten des früheren Soldaten kann gewichtet werden, dass er keine besondere Unrechtseinsicht und keine erhebliche Reue gezeigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 39).

    Eine die disziplinare Maßnahmebemessung darüber hinaus limitierende Wirkung kommt dieser Vorschrift nicht zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 2021 - 2 WD 11.21 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Diese Feststellungen können im Disziplinarverfahren nach § 84 Abs. 2 WDO zugrunde gelegt werden, weil der frühere Soldat dagegen keine substantiierten Einwendungen vorgetragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 11 m.w.N.).

    Denn dazu muss die Situation von so außergewöhnlichen Belastungen geprägt sein, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 23 Rn. 25).

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Sie gilt daher nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb des Dienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - juris Rn. 28).

    Es handelt sich nicht um einen einmaligen Vorfall eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 2021 - 2 WD 23.20 - juris Rn. 36).

  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2)

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Dabei muss man allerdings den weder dem Staat noch dem früheren Soldaten zurechenbaren Umstand außen vorlassen, dass die für Anfang 2020 terminierte Sache bedingt durch die Covid-19-Pandemie vom Vorsitzenden der Truppendienstkammer verschoben werden musste und erst im Oktober 2020 verhandelt werden konnte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 2. April 2020 - 1 Ws 32/20 - juris Rn. 50 ff.).
  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Es genügt das Innehaben einer Vorgesetztenstellung aufgrund des Dienstgrads (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Er hat damit nicht erkennen lassen, die durch frühere Pflichtverletzungen begründeten Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und fachlichen Eignung durch besonders korrekte Pflichterfüllung ausräumen zu wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Die vorliegende Verfahrensdauer ist bei Berücksichtigung der maßgeblichen Bemessungsfaktoren - insbesondere der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens, dem prozessualen Verhalten des Betroffenen und Dritter sowie der Prozessförderung des Gerichts - überlang (vgl. zu den Maßstäben BVerwG, Urteil vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2022 - 2 WD 1.21
    Das Verhalten der früheren Ehefrau erlangt allerdings nicht das Gewicht einer vorwerfbaren Tatprovokation, die ein gewichtiger Milderungsgrund sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

  • BVerwG, 30.01.2017 - 2 WD 1.16

    Ersatzteilbeschaffung; unwahre Rechnungsbegründung; Weitergabe an Vorgesetzten

  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 503/01

    Freispruch wegen Tötung eines gewalttätigen Ehemannes aufgehoben

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

  • BVerwG, 10.09.2020 - 2 WD 3.20

    Beweiswürdigung des Gerichts hinsichtlich einer "Aussage gegen Aussage"-Situation

  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    Dabei ist der Senat nicht schon aufgrund des Zweifelsgrundsatzes an einer Verurteilung gehindert, wenn "Aussage gegen Aussage" steht und außer der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorliegen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 20).

    Sie gilt daher innerhalb und außerhalb des Dienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 31).

    Sie verpflichtet alle Soldaten gemäß § 12 Satz 2 SG, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten, und verbietet es, durch - wie hier - gewaltsame Übergriffe das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines anderen Soldaten zu verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 31 m. w. N.).

    Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn eine Straftat begangen wird, die mit einer Freiheitsstrafe im mittleren Bereich sanktioniert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 28 m. w. N.).

    Denn bei der außerdienstlichen Streitigkeit bestand kein "Verhältnis der besonderen militärischen Unterordnung", aus dem sich eine Fürsorgepflicht des früheren Soldaten als Vorgesetztem ableiten ließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 30).

    Dasselbe gilt, wenn in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - juris Rn. 33 m. w. N.).

  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    Sie entspricht seinen früheren außergerichtlichen Einlassungen, so dass der Senat in Ermangelung entgegenstehender Anhaltspunkte nicht die Überzeugungsgewissheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2022 - 2 WD 1.21 - Rn. 20) erlangte, der Soldat habe bereits zu diesem Zeitpunkt beabsichtigt, den Sprechsatz seinem Vermögen einzuverleiben.
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