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   OLG Zweibrücken, 17.01.2001 - 2 WF 91/00   

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https://dejure.org/2001,9585
OLG Zweibrücken, 17.01.2001 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2001,9585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.01.2001 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2001,9585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2001,9585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert; Kostenfestsetzung; Gerichtskosten; Antrag; Zuweisung; Eheliche Wohnung; Getrenntleben; Scheidung; Mietzins

  • Judicialis

    HausratsVO § 21 Abs. 3; ; BGB § 1361 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HausratsVO § 21 Abs. 3; BGB § 1361b
    Geschäftswert des Antrags auf Zuweisung der ehelichen Wohnung während Getrenntlebens - Höhe des halbjährigen Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 301/00
  • OLG Zweibrücken, 17.01.2001 - 2 WF 91/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 01.09.1987 - 2 WF 154/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2001 - 2 WF 91/00
    In Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung setzt der Senat nunmehr den Geschäftswert des Antrags auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für die Zeit des Getrenntlebens grundsätzlich entsprechend der Höhe des halbjährigen Mietzinses fest; die frühere abweichende Auffassung (JurBüro 1988, 339) ist aufgegeben.

    Der Geschäftswert des Antrags auf Zuweisung der ehelichen Wohnung für die Zeit des Getrenntlebens wird vom Senat nunmehr in ständiger Handhabung und im Einklang mit der allgemeinen Meinung in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur Johannsen/Henrich, Eherecht 3. Aufl. § 1361b BGB Rn.173 m.w.N) in Abweichung von dem unmittelbar nur für den Fall der Scheidung geltenden § 21 Abs. 3 Satz 2 HausratsVO grundsätzlich nur entsprechend der Höhe des halbjährigen Mietzinses festgesetzt; die frühere abweichende Auffassung (JurBüro 1988, 339) hat der Senat schon vor einiger Zeit aufgegeben.

  • KG, 03.04.1987 - 17 UF 508/87

    Begriff der "unbilligen Härte"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.2001 - 2 WF 91/00
    Die zu treffende Kostenentscheidung richtet sich allerdings auch für die Wohnungszuweisung bei Getrenntleben nach § 20 HausratsVO; die ihrem Wortlaut nach eingeschränkte Verweisungsvorschrift des § 18a HausratsVO ist nach allgemeiner Meinung erweiternd auszulegen (BGH FuR 1991, 238; KG FamRZ 1987, 850, 851; Johannsen/Henrich aaO., § 18a HausratsVO Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00   

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https://dejure.org/2000,8540
OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 2 WF 91/00 (https://dejure.org/2000,8540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenspfleger; Umfang der Tätigkeit; Außergerichtliche Vorbereitung ; Hilfeplangesprächen; Abfassung eines schriftlichen Berichts; Kosten einer Supervision

  • Judicialis

    FGG § 50 Abs. 5; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 3; ; BGB § 1836 a

  • rechtsportal.de

    Verfahrenspfleger; Umfang der Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1999 - 6 WF 96/99

    Umgangsrechtsverfahren: Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung; Aufgaben des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
    Soweit die Bezirksrevisorin darauf abhebt, es sei nicht Aufgabe der Verfahrenspflegerin, vermittelnd tätig zu werden oder etwa die Durchführung des Umgangsrechts zu begleiten (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293, 1294 - in diesem Fall ging es jedoch ersichtlich um einen Fall, der kein Regelfall für die Verfahrenspflegerbestellung war), ist nicht festzustellen, daß in der abgerechneten Tätigkeit entsprechende Handlungen enthalten sind.
  • LG Halle, 02.07.1998 - 2 S 30/98

    Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600a S. 2 BGB; Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2000 - 2 WF 91/00
    Im übrigen ist ein Verfahrenspfleger auch als Gehilfe des Richters anzusehen, der wie etwa auch das Jugendamt seinen Beitrag zur gerichtlichen Entscheidung leistet (vgl. Ànmerkung von Dormann u. Spangenberg zu OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1295).
  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 220/04

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde zum BGH in einem Sorgerechtsverfahren

    Der bloße - die Zulassung des Rechtsmittels begründende - Hinweis des Oberlandesgerichts, das Oberlandesgericht Karlsruhe habe in einem Beschluss vom 22. Dezember 2000 (OLGR 2001, 435) "ausnahmsweise ... die Kosten einer Supervision anerkannt", ersetzt diese Darlegungen nicht.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2003 - 20 W 282/03

    Berufsvormundschaft: Aufwendungsersatz für Supervision

    Die für eine Supervision angefallenen Kosten und der hierfür entfaltete Zeitaufwand dienen grundsätzlich der Erhaltung und Förderung der besonderen Qualifikation des Vormundes, die den Grund für seine Auswahl für diese Aufgabe und die berufsmäßige Führung der Vormundschaft bilden und sind deshalb ebenso wie Fortbildungskosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (vgl. ebenso für den Verfahrenspfleger des Kindes OLG Karlsruhe OLG-Report 2001, 435 ; KG FamRZ 2002, 1660 und OLG Brandenburg FamRZ 2003, 256).
  • OLG Koblenz, 23.07.2003 - 9 WF 532/03

    Umfang und Geltendmachung der Vergütung eines Verfahrenspflegers, wenn der

    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen (Senat OLGR 2002; 408; 11. Senat 11 WF 590/02; ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01

    Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers

    Damit ergibt sich ein weit zu fassender Aufgaben- und Pflichtenkreis des Verfahrenspflegers (so auch OLG Karlsruhe - 2. Zivilsenat - Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 2 WF 91/00 - OLGR 2001, 435).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 9 WF 358/02

    Festsetzung der Vergütung eines Verfahrenspflegers

    Mithin muss es nach Auffassung des Senats auch zur Kompetenz des Verfahrenspflegers gehören, die Plausibilität des geäußerten Kindeswillens durch Ermittlungen in dessen Umfeld durch außergerichtliche Gespräche zu überprüfen ( ebenso OLG Karlsruhe OLGR 2001, 435; FamRZ 2001, 1166, vgl. auch Luthin FamRZ 2001, 1167; Dormann / Spangenberg FamRZ 1999, 1294 ).
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