Rechtsprechung
OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige; Strafbefreiende Wirkung; Steuerermittlungsverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige; Strafbefreiende Wirkung; Steuerermittlungsverfahren
- Judicialis
AO § 371 Abs. 1; ; AO § 371 Abs. 2; ; AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 a; ; AO § 208 Abs. 1 Nr. 3; ; AO § 193; ; AO § 196; ; AO § 371; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Strafbefreiende Selbstanzeige ist im Einzelfall auch nach dem Erscheinen eines Prüfers möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Strafbefreiende Selbstanzeige ist im Einzelfall auch nach dem Erscheinen eines Prüfers möglich
Verfahrensgang
- LG Stade - 141 Js 24059/98
- LG Stade, 27.09.1999 - 12 KLs 141 Js 24059/98
- OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 12.08.1987 - 3 StR 10/87
Wirkung der Selbstanzeige bei fortgesetzter Steuerhinterziehung
Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
§ 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; diese Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BayObLG wistra 1985, 117). - BGH, 15.01.1988 - 3 StR 465/87
Hinderung des Eintritts der Straffreiheit durch das Erscheinen des Außenprüfers - …
- BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74
Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der …
Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
Es genügt, dass das Finanzamt auf dieser Grundlage ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt aufklären und die Steuer berechnen kann (vgl. BGH NJW 1974, 2293).
- BayObLG, 23.01.1985 - RReg. 4 St 309/84
Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
§ 371 AO gewährt Straffreiheit nicht als Belohnung für bessere Einsichten und eigene Aufklärungsarbeit des Steuersünders, sondern als Anreiz zur Aufdeckung bisher verschlossener Steuerquellen; diese Vorschrift beruht auf rein fiskalischen Erwägungen (vgl. BGHSt 35, 36, 37; BayObLG wistra 1985, 117). - BayObLG, 17.09.1986 - RReg. 4 St 155/86
Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
Auch die Nachschau im Rahmen der Steueraufsicht oder der Aufklärung dienende Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorgang im Steuerermittlungsverfahren sind steuerliche Prüfung im Sinne des § 371 AO (vgl. BayObLG wistra 1987, 77); darunter können Vorfeldermittlungen fallen. - LG Stade, 27.09.1999 - 12 KLs 141 Js 24059/98
Steuerstrafrecht; Sperrwirkung bei Fahndungsprüfung
Auszug aus OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
2 Ws 33/00 12 KLs 141 Js 24059/98 LG Stade 141 Js 24059/98 StA Stade.
- FG Bremen, 06.10.2004 - 2 K 152/04
Strafbefreiende Erklärung bei Prüfungserweiterung
In sachlicher und zeitlicher Hinsicht wirke die Sperre nur für die nach der Prüfungsanordnung zu prüfenden Steuerarten und die genannten Prüfungszeiträume, die dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben worden seien (BGH-Beschluss vom 15. Januar 1988 3 StR 465/87, wistra 1988, 151; OLG Celle Beschluss vom 27. März 2000 2 Ws 33/00, wistra 2000, 277, 278;… Klein/Gast-de Haan AO § 371 Rz. 27;… Rüping in HHSp, § 371 AO Rz. 151;… Joecks, in: Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, 5. Aufl., § 371 Rn. 153;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 371 AO 1977 Rdnr. 151; Mösbauer, NStZ 1989, 11, 13; Stahlschmidt, StStrafR, S. 126).