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OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vortragung von substantiierten Gründen durch den Verurteilten für die Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist
- Judicialis
StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 44; ; StPO § 45; ; ZPO § 418 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09
Entweder muss ein Sachverhalt dargelegt werden, der sich auf die Urkunde und deren inhaltliche Richtigkeit bzw. die inhaltliche Richtigkeit des beurkundeten Vorgangs selbst bezieht (…Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 37 Rn. 27 m.w.N.) oder aber der Antragsteller muss Einzelheiten vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich ergeben kann, dass aufgrund der konkreten Umstände ein Abhandenkommen des eingelegten Schriftstücks möglich erscheint (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73, 74). - OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft …
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09
Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.). - BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09
Die Glaubhaftmachung ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag, auch wenn sie noch nach Ablauf der Antragsfrist nachgeholt werden kann (BGH NStZ 1991, 295;… Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 45 Rn. 6). - OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192/94
Auszug aus OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 388/09
Beschränkt sich der Antragsteller jedoch, wie vorliegend, lediglich darauf, den Erhalt des Schriftstücks zu bestreiten, so fehlt es in jeder Hinsicht an der gebotenen Substantiierung (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442; Senatsbeschluss vom 18. September 2001 in 2 Ws 233/01, VRS 101, 439 f.).