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OLG Hamburg, 17.07.2003 - 2 Wx 147/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Ergänzung des Verwaltervertrags durch Zubilligung von Sondervergütungen bei der Betreuung bestimmter Baumaßnahmen; Erforderlichkeit eines einstimmigen Beschlusses
- Judicialis
WEG § 26; ; WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrheitliche Entscheidung der Wohnungseigentümerversammlung über die inhaltliche Ausgestaltung des Verwaltervertrages zulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.11.2000 - 318 T 111/00
- OLG Hamburg, 17.07.2003 - 2 Wx 147/00
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 776
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 25.07.2003 - 2 Wx 112/02
Zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Verwaltungsbeirates, einen Verwaltervertrag …
Soll der Wohnungseigentümerversammlung die Befugnis dazu genommen werden, reicht ein Mehrheitsbeschluss nicht aus, vielmehr bedarf es einer Vereinbarung im Sinne des § 10 WEG, um die Befugnis auf den Verwaltungsbeirat zu übertragen (…Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. § 29 Rn 14 m.w.N.), zumal auch die aus dem Verfahren 2 Wx 147/00 (= 318 T 111/00 = 303 II 48/99 b) bekannte Teilungserklärung zur Wohnungseigentumsanlage B allee in Hamburg keine Abweichung von der genannten gesetzlichen Regel vorsieht. - OLG Hamburg, 22.07.2003 - 2 Wx 67/01
Anfechtung des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung
Die Antragsteller selbst haben in ihrem an das Amtsgericht gerichteten Schriftsatz vom 20. Oktober 2000 darauf hingewiesen, dass die Vertretungsbefugnis in einem Parallelverfahren (Az. 303 II 38/98) auch für dieses Verfahren (vgl. auch die Vollmachtsurkunden im Verfahren 2 Wx 147/00) belegt worden ist. - OLG Hamburg, 24.07.2003 - 2 Wx 155/00
Wohnungseigentumsgesetz : Kostenverteilung nach Erledigungserklärung hinsichtlich …
Aus Rechtsgründen folgt aus dem Abschluss des Verfahrens über die Anfechtung des Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung vom 22. September 1999 über die erwähnten Jahresabrechnungen nichts anderes, denn die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner (dortige Antragsteller) gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 15. November 2000 ist mit Beschluss des Senats vom 17. Juli 2003 zurückgewiesen worden (2 Wx 147/00 = 318 T 111/00 = 303 II 48/99 b).