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   BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78   

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BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78 (https://dejure.org/1979,3361)
BayObLG, Entscheidung vom 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78 (https://dejure.org/1979,3361)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Februar 1979 - BReg. 2 Z 20/78 (https://dejure.org/1979,3361)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Wohngeldes an die Gemeinschaft; Verfahrensführungsbefugnis der einzelnen Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs an alle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2214 (Ls.)
  • MDR 1979, 584
  • DB 1979, 936
  • BayObLGZ 1979, 56
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    An der früheren gegenteiligen Ansicht (BayObLGZ 1975, 53/58 und 1975, 177/180) hält der Senat nicht mehr fest.
  • OLG Karlsruhe, 21.08.1969 - 3 W 47/69
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    Nach dieser Vorschrift genügt der Antrag eines Wohnungseigentümers zur Einleitung eines Verfahrens über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander (OLG Karlsruhe Wohnungseigentümermagazin 1977, 118/119 = Die Justiz 1977, 310; vgl. zu § 43 Abs. 1 Nr. 2 auch OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968 [OLG Karlsruhe 21.08.1969 - 3 W 47/69] mit zustimmender Anmerkung von Diester; BGB -RGRK § 43 Anm. 3; Weitnauer/Wirths WEG b. Aufl. § 43 RdNr. 5; Bärmann WEG 3. Aufl. § 43 RdNr. 29, anders § 21 RdNr. 17 a.E.).
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    An der früheren gegenteiligen Ansicht (BayObLGZ 1975, 53/58 und 1975, 177/180) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BayObLG, 01.04.1977 - BReg. 2 Z 57/76

    Pflicht eines Miteigentümers zur Tragung der Anschaffungskosten sowie den

    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    Die durch diesen Beschluß festgesetzte Zahlungspflicht des Antragsgegners ist verbindlich, denn der Beschluß ist gültig (vgl. BayObLGZ 1977, 89/91).
  • KG, 28.11.1975 - 1 W 1249/74
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    Dieser Anspruch ist allerdings auf eine im Rechtssinn unteilbare Leistung im Sinn von § 432 BGB gerichtet; die Leistung kann nur an alle, d.h. die Gemeinschaft, verlangt werden (KG OLGZ 1977, 1/2 f.).
  • OLG Celle, 28.11.1969 - 11 U 101/69
    Auszug aus BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78
    Ob für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums etwas anderes gilt (vgl. OLG Celle MDR 1970, 678 [OLG Celle 28.11.1969 - 11 U 101/69] ), kann dahinstehen.
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Daraus allein läßt sich jedoch - entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. BayObLGZ 1979, 56, 58; 1979, 152, 154; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1977, 310, 311; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1984, 62) - die Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entnehmen, Hausgeldansprüche selbständig geltend zu machen.

    Ein solches eigenes Recht des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich hier aber nicht schon ohne weiteres aus § 16 Abs. 2 WEG (so BayObLGZ 1979, 56, 58; LG Bochum, Rpfleger 1981, 148).

  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auch sind alle Wohnungseigentümer gemeinsam gemäß § 432 BGB empfangsberechtigt (BayObLGZ 1979, 56, 58; Weitnauer/Hauger, aaO).
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Diese Befugnis steht grundsätzlich jeweils dem Träger des Rechts zu (BayObLGZ 1979, 56/58).

    Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60).

  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

    Die Sachbefugnis der Antragsteller zur Geltendmachung rückständiger Wohngelder und damit auch die Befugnis, insoweit rechtswirksam Vollmacht zu erteilen, ergibt sich aus § 16 Abs. 2 , § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1979, 56/58 f.).

    Die genannten, nicht angefochtenen (vgl. § 23 Abs. 4 WEG ) Eigentümerbeschlüsse und die sich aus ihnen ergebenden Zahlungspflichten sind für den Antragsgegner verbindlich ( § 28 Abs. 2 , § 16 Abs. 2 WEG ; BayObLGZ 1977, 89/91 f.; 1979, 56/60; allerdings sind die zu leistenden Vorschußzahlungen dem Antragsgegner in der darauffolgenden Jahresabrechnung wieder gutzubringen).

  • LG Saarbrücken, 13.04.2010 - 5 T 303/09

    Wohnungseigentumssache: Haftung von Bruchteilseigentümern für Wohngeldforderungen

    Für den Wohngeldrückstand haften die Antragsgegnerinnen - unbeschadet des Umstandes, dass sie Miteigentümerinnen jeweils zur Hälfte der Eigentumswohnung Nr. ... sind - als Gesamtschuldnerinnen gemäß § 421 BGB (ebenso: BayObLG MDR 1979, 584; OLG Stuttgart, OLGZ 1986, 32, 35; Bärmann/Becker, WEG, 10. Auflage, § 16 WEG Rn. 163; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Auflage, § 16 WEG Rn. 37).
  • KG, 25.01.1985 - 1 W 5041/83

    Notwendigkeit der Bezeichnung des für die Gemeinschaft maßgebenden

    Vielmehr ist, wie Amts- und Landgericht zutreffend angenommen haben, ein gegen den früheren Verwalter gerichteter Zahlungsanspruch der Gemeinschaft wegen des sich aus dem Innenverhältnis ergebenden gemeinschaftlichen Verwendungszwecks auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung gerichtet (vgl. Senat, OLGZ 1977, 1/3; BayObLGZ 1979, 56; BayObLG, Rechtspfleger 1984, 62; kritisch zur "rechtlichen Unteilbarkeit" z. B. Esser/Schmidt, Schuldrecht 1, 6. Aufl., § 38 II), Das wäre bei einer reinen Bruchteilsgemeinschaft, etwa mehreren Grundstücksmiteigentümern hinsichtlich eines ihnen zustehenden Mietzinsanspruchs, übrigens nicht anders (vgl. BGH, NJW 1958, 1723 und NJW 1983, 2020).
  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

    Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60; Senatsbeschluß vom 21.10.1981 BReg. 2 Z 75/80).
  • KG, 24.01.1990 - 24 W 1408/89

    Wohnungseigentum; Hausgeldbeitrag; Gesamtjahresabrechnung; Gesamtwirtschaftsplan;

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  • OLG Celle, 07.08.1989 - 4 W 157/89

    Durchsetzung der Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers; Geltendmachung von

    Wie der Senat in dem erwähnten Vorlagebeschluß ausgeführt hat, ist es in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1979, 56, 154) und dem Bundesgerichtshof (BGH NJW 1979, 2207; NJW 1981, 1841) nach dem Sinn des Wohnungseigentumsgesetzes geboten, dem einzelnen Wohnungseigentümer die Durchsetzung seiner Rechte nicht unzumutbar zu erschweren, vor allem nicht unmöglich zu machen.
  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

    Abgesehen von dem Fall der Schikane ( § 226 BGB ; vgl. Jansen RdNr. 39, Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 20, je zu § 13) kann ihm aber gleichwohl nicht entsprochen werden, wenn der Verlangende kein Rechtsschutzinteresse an der Vorlage einer öffentlich beglaubigte Vollmacht haben kann (BayObLGZ 1979, 56/59).
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