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LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2002 - 20 Sa 33/01 (https://dejure.org/2002,10965)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übergang eines Betriebs auch bei Änderung des Betriebszwecks; Stilllegung eines Betriebsteils vor Übergang des übrigen Betriebs; Übergang des Arbeitsverhältnisses eines dem bereits stillgelegten Betriebsteil angehörenden Arbeitnehmers; Annahmeverzugsvergütung; ...
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 613 a; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übergang eines Betriebs auch bei Änderung des Betriebszwecks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 06.04.2001 - 7 Ca 455/00
- LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 11.03.1997 - C-13/95
EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs.C 13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14, vgl. Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174). - BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
aaaa) Die Wahrung der Identität der Einheit liegt nicht schon deshalb vor, weil einzelne Arbeitnehmer ihre aus dem alten Arbeitsverhältnis geschuldete Arbeitsleistung auch beim neuen Betriebsinhaber erbringen könnten (BAG, Urteil vom 11.09.1997 - 8 AZR 555/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 16; Müller/Glöge, NZA 1999, 449 [450]). - EuGH, 10.12.1998 - C-173/96
Hidalgo u.a.
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Vielmehr ist der Betriebszweck stets an die betriebliche Organisation zu koppeln, so dass ein Betriebsübergang nur dann vorliegt, wenn der Erwerber einen in der konkreten organisatorischen Einheit zumindest als möglich angelegten Betriebszweck tatsächlich realisiert, d. h. wenn der in einer betrieblichen Einheit verkörperte konkrete Funktionswert durch den Erwerber auch tatsächlich genutzt wird (Annuß, NZA 1998, 70 [74] m. w. N.) oder anders ausgedrückt: die Identität wird gewahrt, wenn im wesentlichen dieselben Arbeitnehmer dieselben Aufgaben am selben Ort unter wesentlich gleichen Bedingungen ausführen (Müller/Glöge, a.a.O. Seite 451 unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Generalanwalts in dessen Schlussantrag vom 24.09.1998 im Vorlageverfahren Rs.C 247/96 - AuR 1998, 457).
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98
Statusklage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Es ist nur zu bejahen, wenn sich gerade hieraus Folgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG, Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59). - BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 775/96
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrags
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 11.03.1997 - Rs.C 13/95 - AP EWG-Richtlinie Nr. 77/187 Nr. 14, vgl. Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96 - AP BGB § 613 a Nr. 174). - BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 623/96
Betriebsübergang - Fremdvergabe von Möbelauslieferung und -montage - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Denn insoweit kommt es nur darauf an, dass sich das Arbeitsverhältnis dem (verlagerten) Betrieb zuordnen lässt (vgl. BAG, Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 623/96 - unter B II 1 c eee der Entscheidungsgründe; Steffan, NZA 2000, 687 [689 rechte Spalte oben]). - LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 19 Sa 30/96
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang; Wahrung von …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 20 Sa 33/01
Der bestehende Annahmeverzug der Firma X wirkt nach dem Betriebsübergang gegenüber der Beklagten als neuer Arbeitgeberin weiter (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1996 - 19 Sa 30/96 - LAGE § 613 a BGB Nr. 52).