Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4512
OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08 (https://dejure.org/2008,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2008 - 20 U 25/08 (https://dejure.org/2008,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2008 - 20 U 25/08 (https://dejure.org/2008,4512)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inspruchnahme einer Gebäudeversicherung aufgrund eines Sturmes hinsichtlich des Ersatzes von Sturmschäden; Ersatz einer beschädigten Terrassenüberdachung und Schäden am Dach sowie am Lüftungskanal; Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers mangels Aufbewahrung ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 4 Nr. 1 c; ; VGB 88 § 8; ; VGB 88 § 20 Nr. 1 e; ; VGB 88 § 21; ; ZPO § 91; ; ZPO § 287; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 88 § 20
    Eine Reparaturfreigabe durch den Versicherer ist gleichzeitig eine Zustimmung zur Veränderung der Schadensstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Veränderung der Schadensstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturmschaden zu schnell repariert? - Gebäudeversicherer wirft dem Hauseigentümer vor, die "Schadenstelle" verändert zu haben

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung - Sturmschaden: Zustimmung zur Reparatur und Veränderung der Schadenstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 252
  • VersR 2009, 395
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08
    Der Umstand, dass der Kläger nicht nur - wie geschehen - die hälftige, sondern die gesamte - vorgerichtlich angefallene - Geschäftsgebühr erfolgreich geltend machen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 2049), führt nicht zur Erhöhung des Anspruches.
  • OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04

    Rechtsfolgen einer Reparatur der beschädigten Sache in der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08
    Dabei stellt die gewählte Formulierung ("möglichst") die Erfüllung der Obliegenheit nicht in das Belieben des Versicherungsnehmers, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, Sonderfälle abweichend zu beurteilen (Senat VersR 2005, 644).
  • OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12

    Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle

    Ähnliche Formulierungen werden von der Rechtsprechung (OLG Hamm, VersR 2009, 395) zwar lediglich dahin verstanden, dass sie dem Versicherungsnehmer kein Belieben eröffnen und nur in Ausnahmefällen eine Veränderung der Schadensstelle als vertragskonform hingenommen wird.
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