Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inspruchnahme einer Gebäudeversicherung aufgrund eines Sturmes hinsichtlich des Ersatzes von Sturmschäden; Ersatz einer beschädigten Terrassenüberdachung und Schäden am Dach sowie am Lüftungskanal; Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers mangels Aufbewahrung ...
- Judicialis
VGB 88 § 4 Nr. 1 c; ; VGB 88 § 8; ; VGB 88 § 20 Nr. 1 e; ; VGB 88 § 21; ; ZPO § 91; ; ZPO § 287; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VGB 88 § 20
Eine Reparaturfreigabe durch den Versicherer ist gleichzeitig eine Zustimmung zur Veränderung der Schadensstelle - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Veränderung der Schadensstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Sturmschaden zu schnell repariert? - Gebäudeversicherer wirft dem Hauseigentümer vor, die "Schadenstelle" verändert zu haben
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebäudeversicherung - Sturmschaden: Zustimmung zur Reparatur und Veränderung der Schadenstelle
Verfahrensgang
- LG Essen, 07.11.2007 - 1 O 13/07
- OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 252
- VersR 2009, 395
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08
Der Umstand, dass der Kläger nicht nur - wie geschehen - die hälftige, sondern die gesamte - vorgerichtlich angefallene - Geschäftsgebühr erfolgreich geltend machen könnte (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 2049), führt nicht zur Erhöhung des Anspruches. - OLG Hamm, 20.10.2004 - 20 U 88/04
Rechtsfolgen einer Reparatur der beschädigten Sache in der …
Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2008 - 20 U 25/08
Dabei stellt die gewählte Formulierung ("möglichst") die Erfüllung der Obliegenheit nicht in das Belieben des Versicherungsnehmers, sondern eröffnet nur die Möglichkeit, Sonderfälle abweichend zu beurteilen (Senat VersR 2005, 644).
- OLG Saarbrücken, 19.09.2012 - 5 U 68/12
Eintrittspflicht der Wohngebäudeversicherung bei Veränderung der Schadensstelle …
Ähnliche Formulierungen werden von der Rechtsprechung (OLG Hamm, VersR 2009, 395) zwar lediglich dahin verstanden, dass sie dem Versicherungsnehmer kein Belieben eröffnen und nur in Ausnahmefällen eine Veränderung der Schadensstelle als vertragskonform hingenommen wird.