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   OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03   

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https://dejure.org/2003,5293
OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.2003 - 20 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5293)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 20 W 151/03 (https://dejure.org/2003,5293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AdWirkG, § 2 AdWirkG, § 1741 Abs 1 S 1 BGB, § 1744 BGB, § 14 Abs 1 Nr 1 BGBEG
    Adoption eines pakistanischen Kindes durch deutsche Eheleute: Prognoseentscheidung über das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung einer Adoption nach deutschem Recht; Nichtbestehen einer Eltern-Kind-Beziehung; Verzicht auf vorausgehende Adoptionspflege

  • Judicialis

    AdwirkG § 1; ; AdwirkG § 2; ; BGB § 1741 I 1 S. 1; ; BGB § 1744; ; EGBGB Art. 22 § 14 I Nr. 1; ; EGBGB Art. 22 § 22 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Adoption pakistanischen Kindes durch deutsche Eheleute

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 27.04.1976 - BT-Drs 7/5087
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03
    Das gesetzliche Erfordernis der Erwartung bedeutet, dass das Gericht die Annahme erst aussprechen darf, wenn zu seiner Überzeugung feststeht, dass die Herstellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses im Sinne einer sozialen Elternschaft beabsichtigt ist und die Voraussetzungen hierfür vorliegen (vgl. BT-Drucks. 7/5087 S. 9; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1741 Rn. 5).

    Diese Prognose soll durch die in § 1744 BGB vor Ausspruch der Adoption geforderte Adoptionspflege erleichtert und abgesichert werden (vgl. BT-Drucks. 7/5087 S. 5; Münch Komm/Maurer, a.a.O., § 1744 Rn. 1; RGRK/Dickescheid, BGB, 12. Aufl., § 1744 Rn. 1; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1744 Rn. 1).

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 30.03.1983 - IVb ZB 760/81

    Versorgungsausgleich - Weitere Beschwerde - Maßgeblicher Zeitpunkt - Weitere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03
    Dabei müssen die Folgerungen nicht schlechthin zwingend oder die einzig möglichen sein (vgl. BGHZ 12, 22, NJW 1983, 1908 und FGPrax 2000, 130; Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Aufl., § 27 Rn. 42 m. w. N.).
  • LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05

    Anfechtbarkeit einer Antragszurückweisung bezüglich einer Annahme zur Adoption

    Hierzu reicht der Wunsch der Annehmenden zur Aufnahme eines Kindes in ihrer Familie allein nicht aus, sondern es muss unter objektiven und subjektiven Gesichtspunkten die Prognose gerechtfertigt sein, dass eine Eltern-Kind-Beziehung im Sinne einer sozialen Elternschaft zum Wohle des Kindes zustande kommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2003 - AZ. 20 W 151/03).
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