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   OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15   

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https://dejure.org/2015,46868
OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15 (https://dejure.org/2015,46868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.12.2015 - 20 W 257/15 (https://dejure.org/2015,46868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 20 W 257/15 (https://dejure.org/2015,46868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 GBO, § 18 GBO, § 29 GBO, § 829 ZPO, § 857 ZPO, § 830 ZPO
    Grundbuch: Eintragung Pfändung bei Briefrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuch: Eintragung Pfändung bei Briefrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Eintragung der Pfändung einer aus einer Briefgrundschuld entstandenen Eigentümergrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 Wx 35/04

    Grundbuch: Eintragung der Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15
    Es ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (vgl. Hans. Oberlandesgericht Hamburg Rpfleger 1976, 371; BayObLG MittBayNot 1996, 435; Oberlandesgericht Karlsruhe Rpfleger 2006, 182; Oberlandesgericht Celle ZfIR 2008, 77) und Kommentarliteratur (Mayer in Bauer/von Oefele: GBO, 3. Aufl., AT IV 139; Demharter: GBO, 29. Aufl., Anhang zu § 26, Rdnr. 32; Hügel/Wilsch: GBO, 2. Aufl., Stichwort: Pfändung im Grundbuchverfahren, Rdnr. 54; Meikel/Hertel: Grundbuchrecht, 11. Aufl., § 29, Rdnr. 152; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdnr. 2468), dass lediglich die Eintragung der Pfändung einer entstandenen Eigentümergrundschuld im Grundbuch zulässig ist und die Entstehung daher dem Grundbuchamt in der Form des § 29 GBO nachzuweisen ist.
  • OLG Frankfurt, 07.05.2012 - 20 W 129/12

    Begehren auf "Vormerkung" von Ansprüchen aus gepfändeten Eigentümergrundschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.12.2015 - 20 W 257/15
    Anders als bei vollstreckungsrechtlichen Mängeln, zu deren Beseitigung der Erlass einer Zwischenverfügung nicht zulässig gewesen wäre (Senat Beschluss vom 07.05.2012 -20 W 129/2012- für den Fall mangelnder Briefvorlage bei Beantragung der Eintragung des Pfändungsvermerks), musste im vorliegenden Fall keine sofortige Zurückweisung erfolgen, weil die Entstehung der Eigentümergrundschuld nicht bereits bei Antragstellung nachgewiesen worden ist.
  • OLG Frankfurt, 03.05.2022 - 20 W 65/22

    Grundbucheintragung der Pfändung einer verdeckten Eigentümergrundschuld

    Zum einen handelt es sich bei diesem Nachweis nicht um ein vollstreckungsrechtliches Erfordernis, zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Urkunden zu diesem Nachweis bereits existieren (vgl. zu einem weitgehend gleichgelagerten Sachverhalt: Senat, Beschluss vom 01.12.2015, 20 W 257/15, zitiert nach juris = BeckRS 2016, 04873, dort auch zur erforderlichen Bezeichnung der Art und Weise der Nachweisführung; vgl. auch allgemein Demharter, GBO, 32. Aufl., § 18 Rz. 11).
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