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   OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/2002, 20 W 32/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6031
OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/2002, 20 W 32/02 (https://dejure.org/2002,6031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2002 - 20 W 32/2002, 20 W 32/02 (https://dejure.org/2002,6031)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 20 W 32/2002, 20 W 32/02 (https://dejure.org/2002,6031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 WoEigG, § 20a Abs 2 FGG, § 27 Abs 2 FGG
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Beschluß des Landgerichts über die Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung rückständigen Wohngeldes; Hauptsacheerledigung; Selbständig anfechtbare gemischte Kostenentscheidung; Rechtsmittelausschluss in der Hauptsache; Rechtsmittelfähige Entscheidung; Mischentscheidung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Beschluß des Landgerichts über die Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung)

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen Beschluß des Landgerichts über die Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen isolierte Kostenentscheidung)

  • Judicialis

    FGG § 27 a.F.; ; FGG § 27 Abs. 2; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 27 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 547 a.F.; ; WEG § 47 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 15 W 485/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02
    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT- Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Keidel/Kahl: FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 9).

    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02
    Nach der st.Rspr. des BGH (z.B. NJW 1993, 1865) ist die außerordentliche Beschwerde auf die Fälle krassen Unrechts und unzumutbarer Härte beschränkt und nur dann eröffnet, wenn die Entscheidung jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd, d.h. wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist.
  • BGH, 20.06.1984 - IVb ZB 122/83

    Revision im Verfahren wegen Arrestes oder einstweiliger Verfügung - Ausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02
    Dieser allgemeine, insbesondere aus § 547 ZPO a.F. hergeleitete Verfahrensgrundsatz kann jedoch nur dann eingreifen, wenn ein Rechtsmittel an sich statthaft ist (BGH NJW 1984, 2368 zu §§ 547, 545 Abs. 2 ZPO a.F.; Thomas /Putzo: ZPO, 22. Aufl., zu § 547 Rdnr. 1 a.F.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.1997 - 20 W 231/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02
    Dies ist der Begründung zum Regierungsentwurf für das Rechtspflege - VereinfachungsG vom 17.12.1990 (BT- Drucksache 11/3621 Seite 61), durch das der Absatz 2 des § 27 FGG a.F. angefügt wurde, zu entnehmen (OLG Frankfurt am Main StAZ 1998, 45; OLG Hamm NZM 1999, 576, 577; Keidel/Kahl: FGG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 2Z BR 139/98

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 20 W 32/02
    Dies gilt auch dann, wenn das Landgericht wie im vorliegenden Fall die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (vgl. -jeweils für das Wohnungseigentumsverfahren- BayObLG ZMR 1999, 50 und WuM 1999, 190; OLG Hamm NZM 1999, 576).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2008 - 20 W 26/08

    Sofortige weitere Beschwerde: (Un-) Zulässigkeit bei einem Beschluss des

    Hier fehlt es aber an einer rechtsmittelfähigen Entscheidung des Landgerichts, weil durch § 27 Abs. 2 FGG die weitere sofortige Beschwerde bei einer isolierten Kostenentscheidung nach § 20 a Abs. 2 FGG ausgeschlossen ist (BayObLG ZMR 1999, 50 m.w.H.; Senatsbeschluss vom 29.01.2002 - 20 W 32/2002-).
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